Ein interessantes Urteil des BGH (IV ZR 150/05 - Urteil vom 14. Februar 2007) zu der Frage 'Bezugsberechtigung des geschiedenen Ehegatten aus der privaten Rentenversicherung' wurde gestern ver?ffentlicht.
Eine Frau hatte 1979 eine
private Rentenversicherung mit Beitragsr?ckgew?hr bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss der privaten Rente war sie in erster Ehe mit einem anderen Mann verheiratet. Das
Bezugsrecht der Beitragsr?ckgew?hr aus der privaten Rentenversicherung lautete auf 'Ehegatte der versicherten Person'. Nach der Scheidung 1985 von dem ersten Ehemann heiratete die Frau 1993 ihren zweiten Mann, den sp?teren Kl?ger.
1994 verstarb die Frau, und die Rentenversicherung zahlte entsprechend der vereinbarten Beitragsr?ckgew?hr an den Mann der ersten Ehe die Versicherungsleistung in H?he von 6.255,02 Euro aus.
Dagegen klagte der Mann aus zweiter Ehe.
[...] Die Benennung eines Bezugsberechtigten erfolgt durch einseitige empfangsbed?rftige Willenserkl?rung gegen?ber dem Versicherer. Gleiches gilt f?r die Erkl?rung einer etwaigen Aufhebung oder ?nderung der Bezugsberechtigung. Der Inhalt der Erkl?rung ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei auf das Verst?ndnis des Versicherers im Zeitpunkt ihrer Abgabe abzustellen ist. Die Auslegung f?hrt hier zu dem Ergebnis, dass der zum Zeitpunkt der Erkl?rung 1979 in bestehender Ehe lebende Partner des Versicherungsnehmers, also derjenige aus der ersten, geschiedenen Ehe, beg?nstigt wurde. Diese Erkl?rung wird bei einer etwaigen Scheidung der Ehe nicht "automatisch" unwirksam. F?r eine wirksame ?nderung der urspr?nglichen Bezugsberechtigung zugunsten des Kl?gers als neuer Ehemann w?re eine entsprechende Erkl?rung gegen?ber dem Versicherer erforderlich gewesen, die aber nicht erfolgt ist. [...]
Aus der Pressemitteilung zu dem Urteil des BGH vom 14. Februar 2007 - IV ZR 150/05
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden ? Entscheidung vom 26.4.2005 - 2 O 251/03
OLG Frankfurt am Main ? Entscheidung vom 1.6.2006 - 3 U 176/04
Vollst?ndiges Urteil des BGH als PDF (Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 150/05) (lag zum Zeitpunkt der Ver?ffentlichung noch nicht vor)