Der Bundesrat hat die
Gesundheitsreform durchgewunken. Nur wenige kosmetische Korrekturen wurden an dem Reform-Moloch vorgenommen, so z.B. der Abschlag bei den Leistungsausgaben bei Rettungs- und Krankentransporten wurde gestrichen, der Sanierungsbetrag der Krankenhäuser von 0,7 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt. Einige Änderungen bei der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, die Insolvenzregelung für Krankenkassen und beim Inkrafttreten der Änderungen für die Privaten Krankenkassen wurden durch den Bundesrat durchgeführt.
Zeitgleich wurde ein Forderungskatalog der Länder an die Gesundheitsreform gestellt. So sollen die beschlossenen Maßnahmen kontinuierlich beobachtet werden und nötigenfalls etwaige Fehlentwicklungen in dem Gesetz mit gesetzgeberische Maßnahmen korrigiert werden.
Somit ist der
Grundstein zur Reform der Reform der Reform gelegt.
Hier noch die wichtigsten Termine der Gesundheitsreform:
2. Februar 2007:Erschwerter Wechsel in die PKV
Seit 2. Februar 2007 dürfen in der GKV versicherte Personen nur noch dann in die
Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie in drei aufeinander folgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze (2007: EUR 47.700.-) liegen. Konkret bedeutet dies, dass jemand, der 2007 zum ersten Mal die Versicherungspflichtgrenze überschreitet sich erst 2010 privat versichern kann.
01. April 2007: Pflicht zum gesetzlichen Krankenversicherungs-Schutz
Alle Personen, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und zu diesem Zeitpunkt ohne Krankenversicherungsschutz sind, müssen sich gesetzlich versichern.
01. Juli 2007: Recht auf privaten Krankenversicherungs-Schutz
Die Privaten Krankenkassen muss alle Personen, die zuletzt in der PKV versichert waren, und derzeit ohne Krankenversicherungsschutz sind im Standardtarif aufnehmen, ohne dass Provisionen für die Verträge gezahlt werden. Am 31.12.2008 wird der Standarttarif für neue Verträge geschlossen und durch den Basistarif ersetzt
01. Januar 2009:Einführung des Basistarifs
Der Basistarif entspricht dem Leistungsniveau und dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Basistarif muss ab 1.1.2009 von der PKV ohne Risikoerschwerung und ohne Leistungsausschlüsse angeboten werden. Auch von der Beitrag des Basistarifs ist an die gesetzliche Krankenversicherung angebunden. Er darf nicht höher sein als der Höchstbetrag in der GKV. WEnn eine Bedürftigkeit vorliegt, so wird nur die hälftige Prämie fällig.
01. Januar 2009: Pflicht zur Krankenversicherung
Auch ab 1.1.2009 gilt die allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung in Deutschland.
01. Januar 2009: Einführung Gesundheitsfonds
Das Kernstück der Reform nennt sich Gesundheitsfonds. Ab dem 1.1.2009 gehen die gesammten Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen und die eingesetzte Steuerfinanzierung in den Gesundheitsfonds (Geldpool). Für jeden Versicherten erhalten die Krankenkassen einen pauschalen Betrag und einen Zuschlag, der gegebenenfalls abgerufen werden kann. Dieser Zuschlag ist abhängig von Alter und Krankheitsbild. Gesetzliche Krankenkassen können wie die PKV eine Beitragsrückerstattung anbieten, allerdings nurwenn die wirtschaftliche Lage der Kasse es erlaubt. Wenn die Haushaltslage schief liegt, so können von der GKV einen auf maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzten Zuschlag fordern
01. Januar 2009: Mitnahme von Alterungsrückstellungen
Versicherte der Privaten Krankenversicherung können beim Wechsel in den Basistarif, entweder bei der eigenen Versicherungsgesellschaft oder aber bei einem anderen Versicherer einen Teil der Alterungsrückstellungen mitnehmen. Dabei werden die Rückstellungen auf der Grundlage des Basistarifs berechnet, wobei es eine Frist bis zum 30.6.2009 zu beachten gilt. Kunden, die sich neu in der privaten Krankenversicherung versichern möchtenm haben die Wahl zwischen der 'normalen' privaten Krankenversicherung einschliesslich der Risikoprüfung oder aber dem Basistarif.
01. Juli 2009: Beschränkter Zugang zum Basistarif
Ab dem 1.7.2009 können die Bestandskunden nur noch den Basistarif der eigenen privaten Versicherungsgesellschaft wählen, wenn mindestens das 55. Lebensjahr erreicht ist oder eine finanzielle Notlage vorliegt.
Weiterführende Links:
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GKV-WSG, Drucksache 75/07 (Beschluss)[pdf, 12396 KB]
Drucksache zu75/07 [pdf, 1007 KB]
Drucksache zu75/07(2) [pdf, 19 KB]
Drucksache 75/1/07 [pdf, 46 KB]
Drucksache 75/07(B) [pdf, 47 KB]
Zu diesem Ergebnis kommt das Wissenschaftliches Institut der AOK in einer Repräsentativumfrage unter GKV- und PKV -Versicherten. Duchaus interessant zu lesen, diese Studie. Gesetzlich Versicherte sind beim Zugang zu niedergelassenen Ärzten gegenüber
Aufgenommen: Feb 21, 14:35
Die Continentale Krankenversicherung a.G. hat gestern eine durchaus interessante Pressemitteilung veröffentlicht. Hintergrund der von der Continentalen gegebenen Garantieerklärung für alle nach dem 1.4.2007 abgeschlossenen privaten Krankenversicherun
Aufgenommen: Feb 28, 09:48
Nun, ich musste gerade schmunzeln. Nachdem in den Newsfeeds für Pressemitteilungen in letzter Zeit immer wieder die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen mit angeblichen Verbesserungen und Anreizen um die einzelnen Versicherten buhlten, tauchte im Newsfeed
Aufgenommen: Mär 02, 10:05
Der Hype in den Medien um die Gesundheitsreform 2007 ist ein wenig abgeflaut . Inzwischen werden Zweifel laut, ob die GröRaZ überhaupt zum 1.4.2007 kommen wird. So berichtet der Ärztenachrichtendienst, dass die Gesundheitsreform erst zum 1. Mai 20
Aufgenommen: Mär 07, 14:23
Manchmal könnte man sich für Gesundheitsreformen einen Volksentscheid wie in der Schweiz wünschen. Dort wurde die Einführung einer Einheits-Krankenkasse per Volksentscheid abgelehnt. So bleibt den Schweizern das System der Grundversorgung durch eine g
Aufgenommen: Mär 13, 10:06
Ein Kunde, der zuletzt bei der Continentale in der privaten Krankenversicherung versichert war und derzeit ohne Versicherungsschutz ist, möchte sich in dem neuen Standarttarif versichern. Eine Premiere soweit. Mal schauen wie die Gesellschaften, vor al
Aufgenommen: Apr 23, 08:55
Der nächste Brocken der Gesundheitsreform trifft das deutsche Stimmvolk: Der modifizierte Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) kommt mit Wirkung zum 1.7.2007. Alle, die derzeit nicht versichert sind und zuletzt in der privaten Krankenve
Aufgenommen: Jun 27, 12:39