Zu diesem Ergebnis kommt das Wissenschaftliches Institut der AOK in einer Repräsentativumfrage unter GKV- und PKV -Versicherten.
Duchaus interessant zu lesen, diese Studie.
Gesetzlich Versicherte sind beim Zugang zu niedergelassenen Ärzten gegenüber Privatversicherten benachteiligt. Die Analyse der Befragungsdaten von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und privat Versicherten (PKV) ergibt deutliche Unterschiede nicht nur bei der Morbidität und der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zwischen beiden Gruppen, sondern auch bei den Wartezeiten auf einen Behandlungstermin. Trotz akuter Beschwerden musste jeder vierte gesetzlich Versicherte (25,3 Prozent) mindestens zwei Wochen auf einen Termin beim Arzt warten. Bei privat Versicherten mit akuten Beschwerden traf dies nur für 7,8 Prozent der Patienten zu. Längere Wartezeiten werden auch subjektiv von den Patienten als Problem benannt: Ein Drittel der GKV-Patienten (33,5 Prozent) empfand die Wartezeit auf den letzten Arzttermin als zu lang, während die Unzufriedenheit bei den betroffenen Privatpatienten deutlich geringer war (14,7 Prozent). [...]
Quelle: WIdO-monitor
Somit wurde die Theorie der
Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Krankenversicherung und Krankenversorgung mal wieder bewiesen. Auch die
Gesundheitsreform wird an dieser Tatsache wenig ändern können.
Die Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Krankenversicherung und -versorgung hat sich inzwischen als Tatsache erwiesen. Doch neben der besseren ärztlichen Versorgung und kürzeren Wartezeiten für Kunden von privaten Krankenversicherungen gibt es einen weit
Aufgenommen: Mär 08, 11:52