Die Continentale Krankenversicherung a.G. hat gestern eine durchaus interessante
Pressemitteilung veröffentlicht.
Hintergrund der von der
Continentalen gegebenen Garantieerklärung für alle nach dem 1.4.2007 abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen ist die
GröRaZ, oder auch Gesundheitsreform 2007 genannt. In der Gesundheitsreform wurden erweiterte Anforderungen, vor allem die Versicherungspflicht, gestellt, und die Versicherungswirtschaft versucht diese Anforderungen zu erfüllen.
Eigentlich sollte diese
Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung ja erst zum 1.1.2009 kommen, allerdings müssen alle ab dem 1.4.2007 geschlossenen Verträge bereits den neuen Anforderungen entsprechen, damit die Versicherungsnehmer die Pflicht dauerhaft erfüllen.
Wichtig ist vor allem die Begrenzung der Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung, die aus dem
GKV-WSG hervorgehen. Diese
Selbstbeteiligung ist begrenzt auf maximal 5.000 Euro in den ambulanten und stationären Bereichen.
Wer den
Wechsel in die private Krankenversicherung mit einem Vertrag bis zum 31.3.2007 vollzieht, für den gilt Bestandsschutz.