Die Continentale Krankenversicherung a.G. hat gestern eine durchaus interessante
Pressemitteilung ver?ffentlicht.
Hintergrund der von der
Continentalen gegebenen Garantieerkl?rung f?r alle nach dem 1.4.2007 abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen ist die
Gr?RaZ, oder auch Gesundheitsreform 2007 genannt. In der Gesundheitsreform wurden erweiterte Anforderungen, vor allem die Versicherungspflicht, gestellt, und die Versicherungswirtschaft versucht diese Anforderungen zu erf?llen.
Eigentlich sollte diese
Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung ja erst zum 1.1.2009 kommen, allerdings m?ssen alle ab dem 1.4.2007 geschlossenen Vertr?ge bereits den neuen Anforderungen entsprechen, damit die Versicherungsnehmer die Pflicht dauerhaft erf?llen.
Wichtig ist vor allem die Begrenzung der Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung, die aus dem
GKV-WSG hervorgehen. Diese
Selbstbeteiligung ist begrenzt auf maximal 5.000 Euro in den ambulanten und station?ren Bereichen.
Wer den
Wechsel in die private Krankenversicherung mit einem Vertrag bis zum 31.3.2007 vollzieht, f?r den gilt Bestandsschutz.