Nun, ich musste gerade schmunzeln. Nachdem in den Newsfeeds für Pressemitteilungen in letzter Zeit immer wieder die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen mit angeblichen Verbesserungen und Anreizen um die einzelnen Versicherten buhlten, tauchte im Newsfeed des Bundesrates heute ein Gesetzentwurf unter der Bezeichnung Drucksache 150/07 mit dem Titel 'Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens ' auf.
Ein Zitat:
[...] Der Gläubiger kann künftig zwischen mehreren, miteinander in Wettbewerb stehenden Gerichtsvollziehern auswählen, wodurch eine stärkere Orientierung am Eintritt des Vollstreckungserfolgs zu erwarten ist. [...]
Quelle: Bundesrat Gesetzesantrag Drucksache 150/07
Das kommt doch irgendwo bekannt vor, ein Zitat aus dem GKV-WSG, auch bekannt unter dem Namen
Gesundheitsreform 2007:
[...] Die Beziehungen zwischen Patienten und Ärzten, Versicherten und Kassen, Kassen und Leistungserbringern werden transparenter, flexibler und noch stärker wettbewerblich ausgestaltet. Dies wird erreicht u. a. durch Wahltarife, größere Vertragsfreiheiten der Kassen, ein neues ärztliches Honorierungswesen, Kosten- Nutzen-Bewertungen von Arzneimitteln, bessere Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors, Ausbau der integrierten Versorgung und durch Straffung der Verbandsstrukturen.
Mit der Einrichtung eines Gesundheitsfonds werden der Wettbewerb zwischen den Kassen und die Anreize für die wirtschaftliche Verwendung der Einnahmen sowie für mehr innovative Angebote der Kassen erhöht. Zusammen mit der Vereinfachung und Verbesserung des Risikostrukturausgleichs wird die Grundlage für einen intensivierten und chancengleichen Wettbewerb zugunsten einer hochwertigen und effizienteren gesundheitlichen Versorgung gelegt. Es wird eine Weiterentwicklung hin zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Nutzen der Versicherten und Patienten eingeleitet. Der Beitragssatz wird per Rechtsverordnung festgelegt. Kassen, die mit den Fondsmitteln nicht auskommen, müssen entsprechende Fehlbeträge ausgleichen. Neben der Organisation einer möglichst kostengünstigen Versorgung und dem Angebot von Kosten sparenden Tarifen für ihre Versicherten erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit, von ihren Mitgliedern – bei einer Begrenzung auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens – einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbeitrag zu erheben. Erwirtschaften Kassen Überschüsse, können sie diese an ihre Versicherten ausschütten. [...]
Quelle: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit Drucksache 16/4200
Viele Worte für eine doch verfahrene Situation. Und das Beste ist, diese vielen, salbungsvolle Worte werden wohl nichts an der Situation verändern.