Koma-Saufen gerät immer mehr zu einem Trend in diesem Lande. So berichtet
Spiegel-Online von einem Berliner Mädchen mit 4,1 Promille in den Adern.
Zwar heißt es ja, dass Betrunkene und kleine Kinder einen Schutzengel haben. Was passiert aber, wenn der Schutzengel für die Besoffenen mal grade Pause macht, und doch ein
Unfall geschieht?
Eins ist ganz klar, die private Unfall-Versicherung wird wahrscheinlich nicht leisten und ganz massiv auf folgenden Paragraphen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AUB 99) verweisen:
[...] 5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle,
die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. [...]
Quelle: Musterbedingungen des GDV (AUB 99)
Selbst die
Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt dem Betroffenen die gelb-rote Karte,
[...] d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind, werden wir leisten; [...]
Quelle: Europa, E-T 2 Informationen und BedingungenRISIKO- VersicherungTarifwerk 2007
wobei hier zumindest die Alkohol-Abhängigkeit noch versichert wäre.
In diesem Sinne...