Der Bundesrat
berät über die
lange angekündigte Versicherungsvermittlungsverordnung.
Bisher konnte jeder Treppen-Terrier oder Drücker für Versicherungen werden, der nur ein Gewerbe anmelden konnte. Dies ändert sich nun.
Die wesentlichen Neuerungen in der
Versicherungsvermittlungsverordnung (welch ein Wort) sind:
- Versicherungsvermittler müssen Sachkunde und Fachwissen durch eine Prüfung nachweisen
- Alle Versicherungsvermittler müssen sich registrieren lassen und brauchen eine Erlaubnis
- Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird für Vermittler (wie für
Versicherungsmakler ja bisher auch schon) wie der name schon sagt, zur Pflicht
- und zu guter Letzt, Verkaufsgespräche betreffend der einzelnen Versicherungen müssen dokumentiert werden.
Damit dürften wohl die 'schwarzen Schafe' in der Versicherungsbranche weitestgehend ausgefiltert werden.
Angebote im Netz wie '
private Krankenversicherung für 59,99 Euro monatlich' dürften dann wohl der Vergangenheit angehören, denn niemand mit wirklich Ahnung im Segment der privaten Krankenversicherungen kann mit ruhigem Gewissen diese Angebote unterbreiten, von der Beratungshaftung mal ganz zu schweigen.
Still ruht der See, unter dieses Motto könnten wir das Thema Versicherungen derzeit stellen. Das einzige was uns allen aktuell ins Haus steht, ist die EU-Vermittlerrichtlinie und die damit einhergehenden Dokumentationspflichten. Uns-Ulla Schmidt sc
Aufgenommen: Mai 07, 16:59
Manche Versicherungsvermittler betreiben die alte Schule des Versicherungsvertriebs: Da werden Adressen angekauft, der Vermittler wirft sich ins feinste Tuch und dann werden Klinken geputzt mit dem fröhlichen Spruch Haben Sie sich Ihre staatlichen För
Aufgenommen: Okt 31, 14:08