Die
Pressemitteilung mit der Formulierung des Tages kommt vom Bundesministerium für Gesundheit.
[...] Der Gesetzentwurf verbessert die Situation für die Angehörigen der Gesundheitsberufe [...] in einem größer werdenden Europa: größere Freiheiten bei der Dienstleistungserbringung werden geschaffen.[...]
Wo bleiben nun die Interessen der Patienten, Frau Schmidt?
Die Frage muss sich 'Uns-Ulla' Schmidt durchaus gefallen lassen, denn in dem Gesetzentwurf geht es um die Anerkennung der Ausbildung für Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten Angehörige der Pflegeberufe etc aus anderen EU Staaten, die nun
ohne ein Anerkennungsverfahren in Deutschland praktizieren dürfen.
Paradox, denn im Versicherungsgewerbe wurde mit der
EU-Vermittlerrichtlinie eine Mindestanforderung an Versicherungsvermittler und Makler erstellt, im Gesundheitswesen wird der entgegengesetzte Weg beschritten.
Wieder mal ein Gesetz, das in die Kategorie
Gesundheitspolitik gegen 82 Millionen Menschen passt.