Zahnschmerzen können einem durchaus den letzten Nerv rauben.
So ging es einer Dame aus Köln, die sich mit rasenden Zahnschmerzen in Behandlung bei dem Zahnarzt ihres Vertrauens begab. Dieser behandelte die zwei schmerzenden Zähne der Dame allerdings so erfolgreich, dass der Patientin die Schmerzen erhalten blieben.
Trotz wiederholter Besuche bei dem Arzt, der sich angeblich auch zu so wunderbaren Formulierungen hinreißen lies wie
die Patientin solle sich nicht so anstellen
blieben die Schmerzen erhalten. Eine weitere eingehende Untersuchung seiner Arbeit, also sprich Röngtenaufnahmen der schmerzenden Zähne unterlies der Arzt.
Daraufhin begab sich die Patientin zu einem weiteren Zahnarzt, der die entzündeten Zähne ziehen mußte und die entstandenen Lücken mit Implantaten versorgte.
Die Kosten für die Behandlung und auch weitere zukünftig noch anfallende Behandlungskosten wollte die Patientin sich von ihrem ersten Zahnarzt erstatten lassen.
Zurecht, wie das Oberlandesgericht Köln (AZ: 5 U 148/04) nun entschied. Das OLG Köln sprach der Patientin die Behandlungskosten in Höhe von 5500 Euro und ein Schmerzensgeld von 1500 Euro zu.
Hier die
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil 5 U 148/04.