O tempora, o mores!
Nach dem Bericht in der
Sueddeutschen fiel mir dieser lateinische Ruf nach den Zeiten und Sitten wieder ein. Wo sind wir nur gelandet, wenn plötzlich der Staat, in diesem Fall die Bundesagentur für Arbeit (BA), auf die Geschenke der Kinder zugreifen will, um diesen 'geldwerten Vorteil' auf die staatlichen Leistungen anzurechnen?
[...] Die Beraterin im Münchner Arbeitslosen-Zentrum MALZ, Irmgard Ernst, riet Betroffenen, Geldgeschenke zweckgebunden zu deklarieren. So sollte auf der Überweisung ein Anlass stehen - zum Beispiel Konfirmation oder Kommunion - und der Name des Kindes. Außerdem sei es ratsam, den Verwendungszweck darauf zu vermerken, etwa "Computer" oder "Sprachkurs".
Heikel seien hingegen Sachgeschenke wie wertvolle Gold- oder Diamantketten. Die Jobcenter könnten den Schmuck als Vermögen anrechnen. [...]
Ich meine, die Betroffenen sind schon genug gestraft, wenn sie mit dem Namen des
armen, vorbestraften Herrn Hartz betitelt werden.
Die Frage ist ja, welcher Hartz IV-Empfänger sich denn auch wertvollen Schmuck und Preziosen leisten kann, um diese ganz großzügig an die Sprößlinge zu verteilen.
In diesem Sinne...