O tempora, o mores!
Nach dem Bericht in der
Sueddeutschen fiel mir dieser lateinische Ruf nach den Zeiten und Sitten wieder ein. Wo sind wir nur gelandet, wenn pl?tzlich der Staat, in diesem Fall die Bundesagentur f?r Arbeit (BA), auf die Geschenke der Kinder zugreifen will, um diesen 'geldwerten Vorteil' auf die staatlichen Leistungen anzurechnen?
[...] Die Beraterin im M?nchner Arbeitslosen-Zentrum MALZ, Irmgard Ernst, riet Betroffenen, Geldgeschenke zweckgebunden zu deklarieren. So sollte auf der ?berweisung ein Anlass stehen - zum Beispiel Konfirmation oder Kommunion - und der Name des Kindes. Au?erdem sei es ratsam, den Verwendungszweck darauf zu vermerken, etwa "Computer" oder "Sprachkurs".
Heikel seien hingegen Sachgeschenke wie wertvolle Gold- oder Diamantketten. Die Jobcenter k?nnten den Schmuck als Verm?gen anrechnen. [...]
Ich meine, die Betroffenen sind schon genug gestraft, wenn sie mit dem Namen des
armen, vorbestraften Herrn Hartz betitelt werden.
Die Frage ist ja, welcher Hartz IV-Empf?nger sich denn auch wertvollen Schmuck und Preziosen leisten kann, um diese ganz gro?z?gig an die Spr??linge zu verteilen.
In diesem Sinne...