Grade bin ich bei
Dr. Bahrs Blog über ein Urteil des LG Berlin gestolpert.
Es geht dabei zwar nicht direkt um Versicherungsvermittler und die
Telefonanrufe bei deren Interessenten und Kunden, aber dennoch sind die diversen Urteile durchaus interessant für das Versicherungsgewerbe.
Manchmal frage ich mich, wie bei der Rechtsprechung Makler und Versicherungsvermittler noch arbeiten sollen.
Theoretisch darf man ja noch nicht mal mehr Kunden anrufen, um über Neuerungen und Veränderungen in den Tarifwerken berichten. Da ist es nicht verwunderlich, dass heute immer noch Versicherungen bei den Kunden schlummern, die irgendwann vor 40 Jahren abgeschlossen wurden und seitdem in keinster Weise an die aktuellen Bedürfnisse angepasst wurden.
Gerade eben wird im Lawblog ganz heftig über die Telefonanrufe und Marketing-'Terroristen' abgelästert. Als Versicherungsmensch kennt ich es ja, das Ansehen in der Bevölkerung ist etwa auf dem Niveau eines Drogendealers. Wenn man einen Interessente
Aufgenommen: Apr 24, 12:59
Ja, es gibt auch Gegenmittel gegen die ungeliebten Anrufe und den Telefonmarketing-Terror. Meiner Meinung sehr gut wirkt das Anti-Telemarketing-Konzept. Frank geht ran!: Ein Service, mit dem man die Call-Center wirklich in den Wahnsinn treiben kann.
Aufgenommen: Apr 26, 10:02