Der 4. Senat des Bayerischen Landessozialgerichtes hat mit dem Urteil L 4 KR 3/04 vom 14.12.2006 neue Wege beschritten:
So sind von nun an die Ehegatten, welche in der Familien-GmbH als Gesch?ftsf?hrer besch?ftigt sind, versicherungspflichtig in der Sozialversicherung.
Interessant ist vor allem, dass das Bayerische Landessozialgericht sich auf das
Urteil des Bundessozialgerichtes bezieht, und damit das sehr umstrittene Urteil zur Versicherungspflicht der Ein-Mann-Gesellschafter Gesch?ftsf?hrer so richtig sch?n hoff?hig macht.
Spitze Zungen k?nnen nun behaupten, dass der Sozialstaat die letzten Schlupfl?cher schlie?t um die Sozialkassen mit m?glichst viel Geld zu f?llen.
Das vollst?ndige Urteil k?nnen Sie
hier finden.
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