Das Thema
Zillmerung in der
betrieblichen Altersversorgung birgt f?r
den Arbeitgeber nach der aktuellen Rechtssprechung enorme Haftungsrisiken.
So berichtet das Manager Magazin in
diesem Beitrag ?ber m?gliche Schadenersatzforderung von Arbeitnehmer gegen deren Arbeitgeber, die ?ber eine Gehaltsumwandlung eine betriebliche Altersversorgung besparen.
Hintergrund dieser m?glichen Schadenersatzforderung ist ein Urteil des Landesarbeitsgericht M?nchen (AZ: 4Sa1152-06 vom 15. M?rz 2007).
Eine Besch?ftigte hatte einen Teil des Bruttogehaltes in eine Versorgungskasse umgewandelt. Wenn nun der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern eine Entgeltumwandlung vereinbart, so muss er auch daf?r sorgen, dass die Gehaltsteile in eine sogenannte wertgleiche Anwartschaft umgewandelt werden. Er unterliegt hier einer besonderen F?rsorgepflicht. Das bedeutet, dass der Wert der Versorgungszusage mindestens dem Wert des abgef?hrten Gehalts entsprechen muss. F?r Arbeitgeber bedeutet dies, dass er bei Abschluss der bAV darauf achten muss, dass die Versicherungsgesellschaft nur ungezillmerte Tarife verwendet, ansonsten ist er zum Schadenersatz gegen?ber seinen Arbeitnehmern verpflichtet.
Das vollst?ndige Urteil des Landesarbeitsgericht M?nchen (AZ: 4Sa1152-06 vom 15. M?rz 2007) steht
hier als PDF zum Download bereit