Seit dem heutigen Tage ist die
Versicherungsvermittlungsverordnung in Kraft.
Die Zeiten, in denen jeder einfach aufs Gewerbeamt laufen konnte und sich nach der Anmeldung Versicherungsvermittler etc. nennen konnte, sind vorbei.
Endlich mal ein sinnvolles Gesetz, um die Qualität der Beratung und die Kundenorientierung im Versicherungsgewerbe zu gewährleisten.
Wenn nun das kleine Wörtchen
wenn nicht wäre.
Nicht alle Pferdefüße wurden aus dem Gesetz entfernt. So gibt es die Regelung, dass z.B. Versicherungsvermittler die bereits seit 31. August 2000 durchgehend Versicherungen verkauft haben, keinen Sachkundenachweis erbringen müssen. Gleiches gilt, für Versicherungsvermittler, welche eben nur für ein Unternehmen arbeiten.
Vom Grundsatz her, wie gesagt, ist die Versicherungsvermittlungsverordnung echt ein Meilenstein in der Versicherungsbranche. Spannend wird es allerdings jetzt, welche Wege und Schlupflöcher aufgetan werden, um die Verordnung zu umgehen.