Abmahnungen geh?ren anscheinend zum guten Ton in der heutigen Wirtschaftswelt, vor allem im Bereich des Internets.
Da wird der Anwalt konsultiert, anstatt eines Anrufes, um die Sache schnell vom Tisch zu bekommen. Es wird ?ber strittige Begriffe wie
Private Krankenversicherung Vergleich und
online vor den deutschen Gerichten gestritten. Die einen regen sich ?ber die
Werbeaussagen des Mitbewerbers auf und z?cken sogleich den juristischen Dampfhammer. Da werden
Bildchen von Bockw?rstchen oder Semmeln im Internet verbreitet, um dann die Anwaltschaft damit zu besch?ftigen.
Von einem neuen, kuriosen Fall habe ich gerade per Mail erfahren.
Derzeit sind einige Anw?lte (oder sollten wir sie als
Ferkelstecher bezeichnen?) damit besch?ftigt,
Versicherungsmakler und Vermittler hinsichtlich der Pflichtangaben laut
EU-Vermittlerrichtlinie zu ?berpr?fen. Die Vorgehensweise ist ziemlich subtil. Da werden Anfragen an Versicherungsmakler und Vermittler gestellt, mit der Bitte um Angebotsabgabe. Sobald der einzelne nun antwortet wird das Antwortschreiben auf die Pflichtangaben ?berpr?ft. Sobald man nun auch noch eine Webseite in seinem Schreiben erw?hnt, wird diese auch noch gleich auf etwaige Verst??e hin durchleuchtet.
Kann man nun von einer
' Suche nach Umsatz ' sprechen?