sind im Ernstfall die Leser die Gelackmeierten. So geschehen bei der
TAZ. Da wird über die private Versicherungswirtschaft hergezogen, was nur geht, es wird gelästert frei nach dem Motto 'Versicherungen sind die wahren Verbrecher' nur wird eins wirklich unter den Tisch fallen gelassen: Wenn man schon mit der Angst der Leser spielt, so sollte man die Hintergründe richtig darstellen, liebe Kollegen von der TAZ:
Eine Zusatzversicherung indes sollte jeder haben, sagt Tenhagen: die Auslandsreisekrankenversicherung. "Sie kostet nur 6 bis 15 Euro im Jahr und bietet eine wichtige Leistung: den Rücktransport des Kranken ins Heimatland."
Kleine Korrektur: Eine der Leistungen der
Auslandsreise-Krankenversicherung ist der Rücktransport aus dem Ausland,
daneben stehen noch so Kleinigkeiten wie medizinisch notwendige Behandlungen etc.
Doch auch abseits dieses Falls lohne sich die Police. Zwar übernehmen Kassen auch Krankenbehandlungen, die im Ausland stattfinden.
So und nun geht mal die rote Lampe an, liebe Kollegen. Mit dem letzten Satz suggerieren Sie Ihren Lesern, dass die gesetzliche Krankenversicherung vom Grundsatz her den weltweiten Versicherungsschutz bietet:
FALSCH
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur für Behandlungskosten in Ländern, mit denen eben auch ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Selbst wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht, so ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung sehr ratsam. Das hatte vor kurzem auch das
Bundessozialgericht (AZ: B 1 KR 18/06 R vom 24. Mai 2007) bestätigt.
So urteilte das BSG, dass die gesetzliche Krankenversicherung die anfallenden Kosten nur ausnahmsweise erstattet werden. Der Versicherte muss trotz des Sozialversicherungsabkommen nicht so gestellt werden, als wäre die Behandlung in Deutschland erfolgt.