Nach der Auffassung des Landgericht M?nchen I (AZ: 25 O 19798/03) kann das
Burnout Syndrom durchaus zu einer
Berufsunf?higkeit f?hren. Somit ist die
Berufsunf?higkeitsversicherung zur Zahlung der vereinbarten Berufsunf?higkeitsrente verpflichtet.
Ein Manager litt unter dem Burnout-Syndrom und war zuletzt nicht mehr f?hig seine beruflichen Aufgaben zu erf?llen. Er meldete diesen Schadensfall seiner
Berufsunf?higkeitsversicherung, die daraufhin zuerst die Leistungen aus der Berufsunf?higkeitsversicherung verweigerte und den Klageweg beschritt.
Das Oberlandesgericht M?nchen hatte nun ein Einsehen, und machte der Berufsunf?higkeitsversicherung deutlich, dass im Sinne des erkrankten Managers entschieden werden w?rde. Erst nach dem Wink mit dem Zaunpfahl zog die Berufsunf?higkeitsversicherung die Rechtsmittel vor dem OLG M?nchen zur?ck und akzeptierte die Forderung des Versicherungsnehmers.