"Darf’s ein bisschen mehr sein?" oder auch "private Krankenversicherung contra gesetzliche Krankenversicherung", unter diesem Motto stehen die zum 1.1.2005 eingeführten Veränderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Den Beitrag zur Krankenversicherung zahlten bisher jeweils hälftig der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.
Doch das ist nun vorbei: Über den Zuschlag für Kinderlose und den Sonderbeitrag lastet seit Januar zusätzlich Gewicht auf den Schultern der Arbeitnehmer.
Die Einzelheiten sehen so aus:
Kinderberücksichtigungsgesetz (seit Januar 2005)
Kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, sollen mit dem Beitragszuschlag von 0,25 % die maroden sozialen Pflegekassen entlasten.
Die Leistung für die Erziehung von Kindern wird in der Pflegeversicherung berücksichtigt. Eine nachweisbare Elternschaft befreit daher vom Zuschlag. Ebenso ausgenommen sind Rentner, die vor dem 01. 01. 1940 geboren sind, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose.
Sonderbeitrag (ab Juli 2005)
Ab Juli 2005 wird ein zusätzlicher Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 % von allen gesetzlich Versicherten erhoben. Im Gegenzug vermindert sich der Beitragssatz der Krankenkassen um die entsprechenden Prozentpunkte. Hinter diesem Sonderbeitrag verbergen sich Änderungen beim Zahnersatz sowie beim Krankengeld:
Der Zahnersatz bleibt im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und wird mit 0,4 % angerechnet.
Die Einführung der 0,5 % für das Krankengeld wurde von 2006 vorgezogen. Diesen Beitrag zahlen alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen – auch Rentner und Studenten, die keine Leistung beziehen.
Das Fazit aus diesen Veränderungen
Für den Versicherten bedeuten diese Verschlechterungen aktuell bis zu 201 Euro weniger Geld pro Jahr in der privaten Geldbörse !
Wollen Sie diesen zusätzlichen Belastungen entgehen? Dann wechseln Sie aus der gesetzliche in die private Krankenversicherung. Profitieren Sie von vertraglich zugesicherten individuellen Leistungen. Je früher, desto besser.
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