Wie bereits vor einiger Zeit
berichtet stellt die Krankenversicherung unter dem Einfluss von Hartz 4 ein nicht unerhebliches Problem dar.
Denn die Ablehnung des Arbeitslosengeld II-Antrags wirkt sich auf die Krankenversicherung und auch auf die Pflegeversicherung aus.
"Die abgelehnten Arbeitslosengeld II-Bewerber m?ssen sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern", erkl?rt Markus Braun, Pressereferent bei der AOK Bayern. Die zweite M?glichkeit ist der
Wechsel in die private Krankenversicherung.
Die Zeit dr?ngt: Sp?testens drei Monate, nachdem man den Ablehnungsbescheid erhalten hat, muss schriftlich bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine Weiterversicherung beantragt werden. Wer die Frist verpasst, wird von der Kasse gek?ndigt. Und damit nicht genug: Gek?ndigte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung d?rfen auch von keiner anderen gesetzlichen Krankenversicherung mehr aufgenommen werden. "Das hat der Gesetzgeber so bestimmt", sagt AOK-Pressereferent Braun. Diese Fakten sind allerdings vielen Betroffenen nicht bekannt: "Kaum jemand h?lt es f?r m?glich, dass man aus einer Pflichtversicherung rausfallen kann", sagt Heidemarie Krause-B?hm von der Verbraucherzentrale Bayern.
Betroffenen bleibt nur die M?glichkeit, in die
private Krankenversicherung zu wechseln.
Abgelehnte Alg-II-Bewerber k?nnen einen Zuschuss f?r die private Kasse beantragen. Die maximale F?rderung betr?gt 125 Euro monatlich f?r die private Krankenversicherung und 15 Euro f?r die Pflegepflichtversicherung.
Man kann nat?rlich auch ganz auf eine Krankenversicherung verzichten. Dieses Risiko gehen immer mehr Deutsche ein. So stieg die Zahl der Patienten ohne Versicherung von 105 000 im Jahr 1995 auf 188 000 (2003).
Wie bereits vor einigen Tagen berichtet, tickt f?r Hartz IV-Leistungsempf?nger und Bewerber in der Kranken- und Pflegeversicherung eine Zeitbombe. Entgegen der Meinung der ARAG-Experten, dass eine Versicherungspflicht sowohl in der Krankenversicherung
Aufgenommen: Apr 18, 16:14