Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde am gestrigen Tage im Deutschen Bundestag abgesegnet und wird voraussichtlich zum 1.1.2008 in Kraft treten.
Welche
?nderungen das ?berarbeitete Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gegen?ber dem alten VVG aus dem Jahre 1908 beinhaltet hatte ich ja bereits vor ?ber einem Jahr ausf?hrlich berichtet. Hier nochmals die Eckdaten:
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Verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer
Die Versicherungsunternehmen m?ssen die Kunden zuk?nftig vor dem Abschluss eines Vertrages besser beraten und informieren. Das Beratungsgespr?ch dokumentiert werden.
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Vorvertragliche Anzeigepflichten
Nach der neuen Regelung hat der Kunde vom Grundsatz nur noch die Umst?nde anzuzeigen, nach denen das Versicherungsunternehmen in Textform gefragt hat. Die Einsch?tzung, ob ein Umstand der Gefahrerh?hung vorliegt, liegt nun beim Versicherungsunternehmen.
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Direktanspruch in der Pflichtversicherung
Bei allen Pflichtversicherungen erh?lt der Gesch?digte k?nftig einen Direktanspruch gegen den Versicherer.
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Allgemeines Widerrufsrecht
K?nftig k?nnen alle Versicherungsvertr?ge ohne Angabe von Gr?nden widerrufen werden. Die Widerrufsfrist betr?gt zwei Wochen, in der Lebensversicherung 30 Tage, wobei es zu beachten gilt,
die Frist f?r den Widerruf beginnt erst, wenn dem Kunden alle Vertragsbedingungen und Informationen ?bermittelt worden sind.
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Aufgabe des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei Obligenheits- oder Anzeigepflichtsverletzung
Verletzt der Versicherungskunde nach Vertragsschluss Anzeigepflichten bzw.
Obliegenheiten, bemessen sich die Folgen k?nftig danach, wie stark sein Verschulden ist.
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Die Unteilbarkeit der Pr?mie entf?llt
den Bundesrat abgesegnet worden und tritt zum 1.1.2008, wie bereits angek?ndigt, in Kraft. Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21.9.07
Aufgenommen: Sep 22, 11:58
den Bundesrat abgesegnet worden und tritt zum 1.1.2008, wie bereits angek?ndigt, in Kraft. Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21.9.07
Aufgenommen: Sep 22, 11:59