Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde am gestrigen Tage im Deutschen Bundestag abgesegnet und wird voraussichtlich zum 1.1.2008 in Kraft treten.
Welche
Änderungen das überarbeitete Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gegenüber dem alten VVG aus dem Jahre 1908 beinhaltet hatte ich ja bereits vor über einem Jahr ausführlich berichtet. Hier nochmals die Eckdaten:
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Verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer
Die Versicherungsunternehmen müssen die Kunden zukünftig vor dem Abschluss eines Vertrages besser beraten und informieren. Das Beratungsgespräch dokumentiert werden.
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Vorvertragliche Anzeigepflichten
Nach der neuen Regelung hat der Kunde vom Grundsatz nur noch die Umstände anzuzeigen, nach denen das Versicherungsunternehmen in Textform gefragt hat. Die Einschätzung, ob ein Umstand der Gefahrerhöhung vorliegt, liegt nun beim Versicherungsunternehmen.
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Direktanspruch in der Pflichtversicherung
Bei allen Pflichtversicherungen erhält der Geschädigte künftig einen Direktanspruch gegen den Versicherer.
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Allgemeines Widerrufsrecht
Künftig können alle Versicherungsverträge ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen, in der Lebensversicherung 30 Tage, wobei es zu beachten gilt,
die Frist für den Widerruf beginnt erst, wenn dem Kunden alle Vertragsbedingungen und Informationen übermittelt worden sind.
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Aufgabe des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei Obligenheits- oder Anzeigepflichtsverletzung
Verletzt der Versicherungskunde nach Vertragsschluss Anzeigepflichten bzw.
Obliegenheiten, bemessen sich die Folgen künftig danach, wie stark sein Verschulden ist.
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Die Unteilbarkeit der Prämie entfällt
den Bundesrat abgesegnet worden und tritt zum 1.1.2008, wie bereits angekündigt, in Kraft. Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21.9.07
Aufgenommen: Sep 22, 11:58
den Bundesrat abgesegnet worden und tritt zum 1.1.2008, wie bereits angekündigt, in Kraft. Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21.9.07
Aufgenommen: Sep 22, 11:59