Eine durchaus interessante Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12. Juni 2007 - 3 AZR 14/06) gibt vor allem den Arbeitgebern zu denken. Nach diesem Urteil ist es durchaus verfassungsgemäß, dass Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung stets für die dem Arbeitnehmer versprochenen Leistungen haftet. Dabei ist unerheblich, ob die betriebliche Altersversorgung durch Aufwendungen des Arbeitgebers oder
Entgeltumwandlung finanziert wird. Dies ist auch im Betriebsrentengesetz (
§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) festgehalten.
Fazit: Zwar wurde die
staatliche Förderung über das Jahr 2008 hinaus gewährt, mit diesem Urteil überlegen es sich aber einige Arbeitgeber, ob das Thema Betriebliche Altersversorgung im eigenen Betrieb verstärkt beworben wird.
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Aufgenommen: Aug 02, 14:00