Ein weiterer
Irrglauben in Bezug auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass wenn man 45 Jahre mit Rentenbeiträgen belegt hat, erhält man die Altersrente.
Dem ist nicht so.
Hier die Richtigstellung: Um die Altersrente ohne Abzüge erhalten zu können, muss man zum einen das 65. Lebensjahr erreicht haben und 45 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nachweisen können. Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen.