Natürlich ist der Medien-Hype um die gesetzliche Rentenversicherung, die
Reform der gesetzlichen Renten und die Anhebung des Rentenalters auf das 67. Lebensjahr nicht spurlos an den Mitbürgern vorüber gegangen. Es hat sich die Fehlinformation in den Köpfen festgesetzt, dass man nur noch mit 67 in den Ruhestand gehen kann.
Das ist falsch.
Vielmehr ist richtig, dass alle ab dem Geburtsjahrgang 1964 bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen, wobei die Altersgrenze in kleinen Schritten vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben wird.
Eine sehr weit verbreitete Fehlinformation in Bezug auf die Altersrente betrifft die Abschläge auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn eine vorzeitige Altersrente bezogen wird. Landläufig hat sich die Fehlinformation festgesetzt, dass
Aufgenommen: Sep 05, 10:17