Eine sehr weit verbreitete Fehlinformation in Bezug auf die Altersrente betrifft die Abschläge auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn eine vorzeitige Altersrente bezogen wird. Landläufig hat sich die Fehlinformation festgesetzt, dass die Abschläge auf die Rente enden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Dem ist nicht so.
Die Abschläge auf eine Altersrente, die der Einzelne vor der
Regelaltersgrenze bezieht gelten lebenslang. Dies betrifft auch etwaige
Renten für die Hinterbliebenen.