Wie der Chefredakteur der Zeitschrift
Finanztest Hermann-Josef Tenhagen in einem Interview mitteilte, rechne er nicht mit dem Aus für die Berufsunfähigkeitversicherung.
Ins Rollen kam der Stein vor allem durch die Diskussion um das geplante
Anti-Diskriminierungsgesetz (ADG).
Dieses Anti-Diskriminierungsgesetz beihaltet unter anderem die Vorgabe, daß nur noch statistische Werte zur Festlegung von Prämien herangezogen werden dürfen. Um eine Diskriminierung im Sinne des ADG auszuschließen, ist eine individuelle Risikoprüfung künftig nicht mehr im bisherigen Rahmen möglich.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte ausdrücklich vor den Folgen des ADG für die Versicherungsbranche gewarnt. Die Vorgaben des ADG so der Gesamtverband können zu erhöhten Prämien und schlimmstenfalls zum Wegfall bestimmter Angebote führen.
Deutsche Versicherer werden die
Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht aus ihrem Angebot streichen, meint Hermann-Josef Tenhagen von Finanztest.
Seit mehreren Jahren gibt es
bei Berufsunfähikeit kaum noch staatliche Renten. Die gesetzliche Rentenversicherung hat den Begriff
Berufsunfähigkeit aus dem Versorgungskatalog gestrichen und durch den Begriff
Erwerbsminderung ersetzt. Die damit einhergehenden Leistungskürzungen sind erheblich.
Wer sich für den Fall, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, seinen Lebensunterhalt sichern will, muss auf
private Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückgreifen.