Die Frage, wie viel zu der Rente hinzuverdient werden darf, ohne dass es zu einer K?rzung der Renten kommt, ist durchaus wichtig. Landl?ufig geistert f?r die Hinzuverdienstgrenze der Betrag von 400 Euro monatlich durch die K?pfe.
Nur leider ist der Betrag von 400 Euro bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente zu hoch.
Seit dem 1.7.2007 gilt folgendes:
Rentner, die vor dem 65. Lebensjahr eine Rente beziehen und regelm??ig mehr als 350 Euro verdienen, erhalten nur eine Teilrente.
Hierbei gelten folgende Zahlen:
Alte Bundesl?nder
Altersrente
als 1/3-Teilrente: 1.836,27 Euro
als 1/2-Teilrente: 1.379,18 Euro
als 2/3-Teilrente: 922,08 Euro
Neue Bundesl?nder
Altersrente
als 1/3-Teilrente: 1.613,99 Euro
als 1/2-Teilrente: 1.212,23 Euro
als 2/3-Teilrente: 810,46 Euro
Interessant ist nat?rlich auch folgender Satz aus einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung:
Wird auch die Hinzuverdienstgrenze f?r die Ein-Drittel-Teilrente ?berschritten, f?llt der Rentenanspruch ganz weg.
Kurz und gut:
Wer zuviel hinzuverdient, geht leer aus.
Nach einem Ausflug zur Riester-Rente heute also wieder zu den Irrt?mern und Fehlinformationen ?ber die gesetzliche Rentenversicherung. Nat?rlich kommen in den Beratungsgespr?chen immer wieder die Fragen zum Babyjahr auf, vor allem die Meinung, dass je
Aufgenommen: Sep 07, 11:55