Die Frage, wie viel zu der Rente hinzuverdient werden darf, ohne dass es zu einer Kürzung der Renten kommt, ist durchaus wichtig. Landläufig geistert für die Hinzuverdienstgrenze der Betrag von 400 Euro monatlich durch die Köpfe.
Nur leider ist der Betrag von 400 Euro bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente zu hoch.
Seit dem 1.7.2007 gilt folgendes:
Rentner, die vor dem 65. Lebensjahr eine Rente beziehen und regelmäßig mehr als 350 Euro verdienen, erhalten nur eine Teilrente.
Hierbei gelten folgende Zahlen:
Alte Bundesländer
Altersrente
als 1/3-Teilrente: 1.836,27 Euro
als 1/2-Teilrente: 1.379,18 Euro
als 2/3-Teilrente: 922,08 Euro
Neue Bundesländer
Altersrente
als 1/3-Teilrente: 1.613,99 Euro
als 1/2-Teilrente: 1.212,23 Euro
als 2/3-Teilrente: 810,46 Euro
Interessant ist natürlich auch folgender Satz aus einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung:
Wird auch die Hinzuverdienstgrenze für die Ein-Drittel-Teilrente überschritten, fällt der Rentenanspruch ganz weg.
Kurz und gut:
Wer zuviel hinzuverdient, geht leer aus.
Nach einem Ausflug zur Riester-Rente heute also wieder zu den Irrtümern und Fehlinformationen über die gesetzliche Rentenversicherung. Natürlich kommen in den Beratungsgesprächen immer wieder die Fragen zum Babyjahr auf, vor allem die Meinung, dass je
Aufgenommen: Sep 07, 11:55