Nach einem Ausflug zur
Riester-Rente heute also wieder zu den
Irrtümern und Fehlinformationen über die gesetzliche Rentenversicherung.
Natürlich kommen in den Beratungsgesprächen immer wieder die Fragen zum Babyjahr auf, vor allem die Meinung, dass jedes Babyjahr von der gesetzlichen Rentenversicherung mit Geld honoriert werden würde.
Das ist nur teilweise richtig.
Das Babygeld bekommen nur Frauen, die vor 1921 geboren wurden. Für alle Frauen, die nach 1921 geboren wurden erhalten diese Kindererziehungszeiten, analog wie die normalen Beitragszeiten, auf dem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung gut geschrieben. Und zwar gibt es für Kinder, die vor dem 31.12.1991 geboren wurden, ein Jahr Kindererziehungszeit auf dem Rentenkonto. Für alle nach dem 1.1.2002 geborenen Babys gibt es dann drei Jahre auf dem Rentenkonto der Mutter.
Ein Rentenanspruch an die gesetzliche Rentenversicherung besteht allerdings vom Grundsatz nur dann, wenn die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten erfüllt sind. Dabei werden allerdings die Kindererziehungszeiten gewertet.