Nach einem Ausflug zur
Riester-Rente heute also wieder zu den
Irrt?mern und Fehlinformationen ?ber die gesetzliche Rentenversicherung.
Nat?rlich kommen in den Beratungsgespr?chen immer wieder die Fragen zum Babyjahr auf, vor allem die Meinung, dass jedes Babyjahr von der gesetzlichen Rentenversicherung mit Geld honoriert werden w?rde.
Das ist nur teilweise richtig.
Das Babygeld bekommen nur Frauen, die vor 1921 geboren wurden. F?r alle Frauen, die nach 1921 geboren wurden erhalten diese Kindererziehungszeiten, analog wie die normalen Beitragszeiten, auf dem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung gut geschrieben. Und zwar gibt es f?r Kinder, die vor dem 31.12.1991 geboren wurden, ein Jahr Kindererziehungszeit auf dem Rentenkonto. F?r alle nach dem 1.1.2002 geborenen Babys gibt es dann drei Jahre auf dem Rentenkonto der Mutter.
Ein Rentenanspruch an die gesetzliche Rentenversicherung besteht allerdings vom Grundsatz nur dann, wenn die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten erf?llt sind. Dabei werden allerdings die Kindererziehungszeiten gewertet.