Wenn man mit Frauen über die gesetzliche Rente spricht kommt das Gespräch schon fast automatisch auf den Irrglauben, dass Frauen mit 60 in den Ruhestand gehen könnten.
Das stimmt nur teilweise.
Nur Frauen, die vor dem 1.1.1952 geboren sind, können mit 60 in Ruhestand gehen und erhalten die Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass die 15 Jahre Wartezeit erfüllt sind, und ab dem 40 Lebensjahr mindestens 121 Monate mit Pflichtbeiträgen in die gesetzliche
Rentenversicherung belegt sind.