Soeben erreichen uns die voraussichtlichen Rechengr??en in der Sozialversicherung f?r das Jahr 2008. Diese Rechengr??en bed?rfen noch der Genehmigung durch den Bundesrat.
Hier nun die voraussichtlichen Werte:
Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Alte Bundesl?nder: 5300 Euro im Monat
Neue Bundesl?ndern: 4500 Euro im Monat.
Diese Werte gelten sowohl f?r die Renten- als auch f?r die Arbeitslosenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze f?r die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung:
Die BBG f?r die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 3600 Euro monatlich. Der Wert gilt sowohl f?r die alten als auch f?r die neuen Bundesl?nder
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die
Jahresarbeitsentgeltgrenze gem??
? 6 Abs. 6 SGB V erh?ht sich von bisher 47700 Euro um 450 EUR auf 48150 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelm??igen Arbeitsentgelt von 4012,50 Euro.
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (? 6 Abs. 7 SGB V) erh?ht sich um 450 Euro auf 43200 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelm??igen Arbeitsentgelt von 3600 Euro
Bezugsgr??e
Die Bezugsgr??e f?r die alten Bundesl?ndern betr?gt pro Jahr 29820 Euro bzw. 2485 Euro im Monat. F?r die neuen Bundesl?ndern betr?gt sie 25200 Euro j?hrlich oder monatlich 2100 Euro.
Seit kurzem sind die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung 2008 bekannt. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung soll von 3.562,50 Euro im Monat (BBG 2007) auf 3600 Euro i...
Aufgenommen: Sep 25, 01:55