Das zum Januar diesen Jahres in der
gesetzlichen Krankenkasse eingeführte System der befundbezogenen Festzuschüsse für Zahnersatz in der
gesetzlichen Krankenversicherung ist nach Meinung der Politiker, des Bundesgesundheitsministeriums und der Zahnärzteschaft ein sehr sinnvolles und zukunftsträchtiges Modell. Dies wurde einstimmig in einer Veranstaltung der
Bundeszahnärztekammer festgestellt.
So sagte Dr. Fedderwitz, der Vorsitzende der
Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung, daß das eingeführte Festzuschuss-System funktioniere.
Laut Dr. Fedderwitz, werde das neue Festzuschuss System nach anfänglicher Zurückhaltung der Patienten gut angenommen. Zwar gab es laut Angaben des Vorsitzenden einige Startschwierigkeiten durch kurz nach Inkrafttreten verunsicherte Patienten und Widerstände der betroffenen Ärzte, aber in der Gesamtheit sei die Intention der befundbezogenen Festzuschüsse für Zahnersatz erfüllt. So sind sowohl das Niweau der ärztlichen Versorgung in vollem Umfang erhalten geblieben, als auch beinhalte die neue Regelung manche Behandlungsmethoden die vorher nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen war.
Meiner Meinung ist die Einführung der Festzuschüsse ein weiterer Grund für
private Vorsorge im Rahmen der Krankenzusatzversicherung, um dieses Festzuschuss-System in der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen.
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Vor einiger Zeit berichteten wir über die Leistungskürzungen in der GKV. Der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Dr. Fedderwitz stellte fest, dass das neue Festzuschuss System nach anfänglicher Zurückhaltung der Patienten gut angenommen
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