Die Mehrheit der Selbstständigen und Gewerbetreibenden ist nicht in den
Sozialversicherungen pflichtversichert.
Sie können sich als Selbstständiger oder Gewerbetreibender zum Beispiel in der
Rentenversicherung freiwillig versichern.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Innerhalb der ersten 5 Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit oder Aufnahme des Gewerbebetriebs können Sie eine Pflichtversicherung auf Antrag beantragen.
Der Beitrag ist richtet sich nach Ihrem Einkommen.
Dafür erhalten Sie den gleichen Versicherungsschutz wie Arbeitnehmer. Allerdings können Sie nicht mehr aus der „Pflichtversicherung“ austreten.
Das bestätigte kürzlich das Bundessozialgericht (26.1.2005, AZ: B 12 RA 3/03).
Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie dagegen jederzeit abschließen. Der Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung für die freiwillige Versicherung richtet sich nach den aktuell gültigen Mindest- und Höchstbeiträgen, und Sie können Ihren Beitrag zwischen diesen Grenzen festlegen. Die freiwillige
Versicherung können Sie jederzeit wieder beenden.
Es gibt verschiedene Gründe die gesetzliche
Rentenversicherung mit in die
Altersvorsorge einzuplanen. Eine Pflichtversicherung auf Antrag ist sinnvoll, wenn Sie schon lange Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Eine freiwillige Versicherung bringt in manchen Fällen Vorteile, wenn Sie die Wartezeiten von 60 Monaten erfüllen wollen, um sich einen Rentenanspruch zu sichern.
Lassen Sie sich von uns über die gesetzliche Rentenversicherung beraten, bevor Sie sich für eine Altersvorsorge entscheiden.