Die Mehrheit der Selbstst?ndigen und Gewerbetreibenden ist nicht in den
Sozialversicherungen pflichtversichert.
Sie k?nnen sich als Selbstst?ndiger oder Gewerbetreibender zum Beispiel in der
Rentenversicherung freiwillig versichern.
Sie haben zwei M?glichkeiten:
Innerhalb der ersten 5 Jahre nach Beginn der Selbstst?ndigkeit oder Aufnahme des Gewerbebetriebs k?nnen Sie eine Pflichtversicherung auf Antrag beantragen.
Der Beitrag ist richtet sich nach Ihrem Einkommen.
Daf?r erhalten Sie den gleichen Versicherungsschutz wie Arbeitnehmer. Allerdings k?nnen Sie nicht mehr aus der ?Pflichtversicherung? austreten.
Das best?tigte k?rzlich das Bundessozialgericht (26.1.2005, AZ: B 12 RA 3/03).
Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung k?nnen Sie dagegen jederzeit abschlie?en. Der Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung f?r die freiwillige Versicherung richtet sich nach den aktuell g?ltigen Mindest- und H?chstbeitr?gen, und Sie k?nnen Ihren Beitrag zwischen diesen Grenzen festlegen. Die freiwillige
Versicherung k?nnen Sie jederzeit wieder beenden.
Es gibt verschiedene Gr?nde die gesetzliche
Rentenversicherung mit in die
Altersvorsorge einzuplanen. Eine Pflichtversicherung auf Antrag ist sinnvoll, wenn Sie schon lange Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Eine freiwillige Versicherung bringt in manchen F?llen Vorteile, wenn Sie die Wartezeiten von 60 Monaten erf?llen wollen, um sich einen Rentenanspruch zu sichern.
Lassen Sie sich von uns ?ber die gesetzliche Rentenversicherung beraten, bevor Sie sich f?r eine Altersvorsorge entscheiden.