Es gibt einige Neuerungen f?r Mitglieder der
gesetzlichen Krankenversicherungen.
Seit letztem Jahr kann jeder gesetzlich Versicherte das
Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen.
Mit diesem Kostenerstattungsverfahren bekommt der Patient ?hnlich einem
privat krankenversicherten Patienten eine Rechnung vom behandelnden Arzt, die er selbst bezahlen muss. Mit der Entscheidung f?r das Kostenerstattungsverfahren legt dich der Versicherte f?r ein Jahr auf dieses Verfahren fest.
Die Problemstellung bei dem Prinzip der Kostenerstattung:
Oft ?bersteigt diese Rechnung aber die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung, denn die ?rzte rechnen diese Behandlung nach der GO? (Geb?hrenordnung f?r ?rzte) ab. Die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung muss der GKV-Versicherte selbst tragen.
Aus diesem Grund ist das Kostenerstattungsverfahren f?r Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung nicht anzuraten.
Im Vergleich mit der GKV hat die private Krankenversicherung eindeutig die besseren Leistungen.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen k?nnen inzwischen ohne weitere Benachteiligungen in eine andere, g?nstigere Krankenkasse mit besseren Leistungen wechseln. Dieser Wechsel ist unabh?ngig von Alter, Vorerkrankungen oder Einkommen. Wer l?nge
Aufgenommen: Mai 05, 08:05
Gesetzlich Versicherte haben ?hnlich wie privat Krankenversicherte bei jeder Beitragserh?hung ein Sonderk?ndigungsrecht. So entschieden diverse Gerichte, u.a. Az. B 12 KR 23/04 R bzw. Az. B12 KR 15/04 R . Die K?ndigung aufgrund einer Beitragserh?hung
Aufgenommen: Mai 06, 07:35
Die gesetzlichen Krankenversicherungen r?sten im Kampf um die besserverdienenden Versicherten nach. Die Zauberworte lauten Individuelle Gesundheits-Leistungen, auch kurz IGel genannt. Diese IGel-Leistungen wurden bereits im Jahr 1998 von der Kassen?rztlic
Aufgenommen: Mai 15, 21:05