Es gibt einige Neuerungen für Mitglieder der
gesetzlichen Krankenversicherungen.
Seit letztem Jahr kann jeder gesetzlich Versicherte das
Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen.
Mit diesem Kostenerstattungsverfahren bekommt der Patient ähnlich einem
privat krankenversicherten Patienten eine Rechnung vom behandelnden Arzt, die er selbst bezahlen muss. Mit der Entscheidung für das Kostenerstattungsverfahren legt dich der Versicherte für ein Jahr auf dieses Verfahren fest.
Die Problemstellung bei dem Prinzip der Kostenerstattung:
Oft übersteigt diese Rechnung aber die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung, denn die Ärzte rechnen diese Behandlung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab. Die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung muss der GKV-Versicherte selbst tragen.
Aus diesem Grund ist das Kostenerstattungsverfahren für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung nicht anzuraten.
Im Vergleich mit der GKV hat die private Krankenversicherung eindeutig die besseren Leistungen.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen können inzwischen ohne weitere Benachteiligungen in eine andere, günstigere Krankenkasse mit besseren Leistungen wechseln. Dieser Wechsel ist unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Einkommen. Wer länge
Aufgenommen: Mai 05, 08:05
Gesetzlich Versicherte haben ähnlich wie privat Krankenversicherte bei jeder Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. So entschieden diverse Gerichte, u.a. Az. B 12 KR 23/04 R bzw. Az. B12 KR 15/04 R . Die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung
Aufgenommen: Mai 06, 07:35
Die gesetzlichen Krankenversicherungen rüsten im Kampf um die besserverdienenden Versicherten nach. Die Zauberworte lauten Individuelle Gesundheits-Leistungen, auch kurz IGel genannt. Diese IGel-Leistungen wurden bereits im Jahr 1998 von der Kassenärztlic
Aufgenommen: Mai 15, 21:05