Gerade flattert die
Pressemitteilung der Allianz Private Krankenversicherung auf den virtuellen Tisch:
Die
Allianz Private Krankenversicherung wird heute beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die im Jahr 2007 in Kraft getretene
Gesundheitsreform Klage einreichen.
Mit der Verfassungsbeschwerde will die Allianz Private auch die Interessen ihrer Kunden wahren:
Haupts?chlich richtet sich die Klage gegen den Basistarif, so der Vorstandsvorsitzende Ulrich Rumm der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG.
Auch stelle die Regelungen des so genannten GKV-Wettbewerbsst?rkungsgesetzes insgesamt einen gravierenden Eingriff des Gesetzgebers in das Gesch?ftsmodell der privaten Krankenversicherung dar, denn bei dem neuen
Basistarif stehen PKV-Unternehmen grunds?tzlich unter
Kontrahierungszwang, d.h. die
Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, Kunden unabh?ngig von ihrem Gesundheitszustand und finanzieller Leistungskraft zu versichern.
Auch sind Leistungsausschl?sse und
Risikozuschl?ge laut dem
GKV-WSG nicht zul?ssig und dadurch wird die risikoad?quate Kalkulation der Beitr?ge zu Lasten der Bestandskunden ausgehebelt.
Dadurch wird die Chancengleichheit von
PKV und GKV im Wettbewerb ad absurdum gef?hrt.
Man darf also gespannt sein, ob die Gesundheitsreform 2007 nicht dort endet, wo dieses Ref?rmchen ohne Sinn und Zweck wirklich hingeh?rt:
Im M?lleimer der Geschichte
Die private Krankenversicherung hat bis jetzt alle Angriffe von reformw?tigen Politikern ?berstanden, doch nun kommt der Z?ndstoff, der das gesamte System der PKV in Flammen aufgehen lassen k?nnte aus den eigenen Reihen. Die gro?en Krankenversicherung
Aufgenommen: Jun 10, 12:14