Gerade flattert die
Pressemitteilung der Allianz Private Krankenversicherung auf den virtuellen Tisch:
Die
Allianz Private Krankenversicherung wird heute beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die im Jahr 2007 in Kraft getretene
Gesundheitsreform Klage einreichen.
Mit der Verfassungsbeschwerde will die Allianz Private auch die Interessen ihrer Kunden wahren:
Hauptsächlich richtet sich die Klage gegen den Basistarif, so der Vorstandsvorsitzende Ulrich Rumm der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG.
Auch stelle die Regelungen des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes insgesamt einen gravierenden Eingriff des Gesetzgebers in das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung dar, denn bei dem neuen
Basistarif stehen PKV-Unternehmen grundsätzlich unter
Kontrahierungszwang, d.h. die
Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, Kunden unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und finanzieller Leistungskraft zu versichern.
Auch sind Leistungsausschlüsse und
Risikozuschläge laut dem
GKV-WSG nicht zulässig und dadurch wird die risikoadäquate Kalkulation der Beiträge zu Lasten der Bestandskunden ausgehebelt.
Dadurch wird die Chancengleichheit von
PKV und GKV im Wettbewerb ad absurdum geführt.
Man darf also gespannt sein, ob die Gesundheitsreform 2007 nicht dort endet, wo dieses Reförmchen ohne Sinn und Zweck wirklich hingehört:
Im Mülleimer der Geschichte
Die private Krankenversicherung hat bis jetzt alle Angriffe von reformwütigen Politikern überstanden, doch nun kommt der Zündstoff, der das gesamte System der PKV in Flammen aufgehen lassen könnte aus den eigenen Reihen. Die großen Krankenversicherung
Aufgenommen: Jun 10, 12:14