Mitglieder der
gesetzlichen Krankenversicherungen können inzwischen ohne weitere Benachteiligungen in eine andere,
günstigere Krankenkasse mit besseren Leistungen wechseln. Dieser Wechsel ist unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Einkommen. Wer länger als 18 Monate Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann jederzeit kündigen.
Nach der Kündigung muss die alte Krankenversicherung innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung schicken. erst mit der Kündigungsbestätigung ist es möglich eine Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse zu beantragen. Falls der Wechsel aus irgendeinem Grund nicht funktioniert, so bleibt der Versicherte automatisch in die alte
Krankenversicherung.