Jedes Jahr kommen sie - die voraussichtlichen Rechengr??en f?r die
Sozialversicherung des n?chsten Jahres.
Ebenso wie jedes Jahr steigen die meisten Werte an, wobei die Steigerungen aufgrund des einheitlichen
Beitragssatzes in der
gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich noch sehr moderat sind.
Hier die Zahlen, Daten und Fakten f?r das Jahr 2009:
Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Alte Bundesl?nder: 5400 Euro im Monat bzw. 64800 Euro pro Jahr
Neue Bundesl?ndern: 4550 Euro im Monat bzw. 54600 Euro pro Jahr
Dabei gelten die oben genannten Werte sowohl f?r die Renten- als auch f?r die Arbeitslosenversicherung. Der Durchschnittswert oder besser gesagt das Durchschnittentgelt, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr herangezogen wird, soll im Jahr 2009 30879 Euro betragen.
Beitragsbemessungsgrenze f?r die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) f?r die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 3675 Euro monatlich beziehungsweise auf 44100 Euro pro Jahr. Der Wert gilt sowohl f?r die alten als auch f?r die neuen Bundesl?nder
Jahresarbeitsentgeltgrenze f?r die Pflege- und Krankenversicherung
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird im Jahr 2009 in den alten und neuen Bundesl?ndern 4050 Euro pro Monat bzw. 48600 Euro pro Jahr betragen.
Bezugsgr??e
Die Bezugsgr??e f?r das Jahr 2009 wird in den alten Bundesl?ndern Bezugsgr??e 2520 Euro betragen. Dies ist ein Jahresbetrag von 30240 Euro. In den neuen Bundesl?ndern wird sich die Bezugsgr??e auf 2135 Euro pro Monat betragen. Dies entspricht einer j?hrlichen Bezugsgr??e von 25620 Euro.