Nun ist es raus: Die Gesundheitsreform mit dem Basistarif wurde durch das
Bundesverfassungsgericht für rechtens befunden (Az.: 1 BvR 706/08 u.a.).
Somit sind die
Verfassungsbeschwerden der einzelnen Privaten Krankenversicherer, allen voran die Allianz, erfolglos geblieben. Damit werden die privaten Krankenversicherer gezwungen, auch schlechte Versicherungsrisiken (sprich Kranke und Personen mit schlechteren Versicherungsrisiken) zumindest im Basistarif aufzunehmen.
Zwar greift dieser
Basistarif, so das Bundesverfassungsgericht, in die
Berufsfreiheit der
Versicherungsunternehmen ein, allerdings sei das Ziel allen Bürgern einen bezahlbaren Basisschutz zu bieten höher zu bewerten als die unternehmerische Freiheit der Privaten Krankenversicherer.
Laut dem Bundesverfassungsgericht ist der Gesetzgeber aber verpflichtet, die Entwicklungen der privaten Krankenversicherung zu beobachten und im Bedarfsfall korrigierend einzugreifen.
Auch die strittige
3-Jahres-Frist, sprich Arbeitnehmer die über die beitragsbemessungsgrenze verdienen müssen laut der
Gesundheitsreform mindestens drei Jahre in Folge dieses Einkommen erzielen bevor ein
Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt möglich ist, wurde als richtig und rechtens beurteilt.
Detaillierte Informationen finden sich in der
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes.