Von 2005 an bestimmt das neue Alterseinkünftegesetz über Rentenentwicklung, Besteuerung von Altersbezügen sowie betrieblicher und privater Vorsorge. Die neuen Regeln sollte jeder kennen.
Neue Steuerregeln:
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu bestimmten Formen privater Vorsorge können künftig steigend von 60% (2005) bis 100% (2025) innerhalb der Höchstgrenze von 20.000 € als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der besteuerte Anteil der Sozialrenten steigt von anfangs 50% (2005) auf 100% (2040).
- Bei der betrieblichen Altersversorgung wird auf nachgelagerte Besteuerung (Steuern werden erst ab Rentenbeginn fällig) umgestellt.
- Das Steuerprivileg normaler Kapital –und fondsgebundene Lebensversicherungen sowie privater Rentenversicherungen bei Ausübung der Kapitaloption wird verringert. Künftig gilt es eine 50prozentige Ertragsanteilsbesteuerung, wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und als Auszahlungszeitpukt frühestens das 60 Lebensjahr vorsieht.
Neue Rentenregel:
- Einführung Nachhaltigkeitsfaktor: Er sorgt ab Jahresbeginn auf der einen Seite für eine Stabilisierung des Rentensystems –aber zum Preis nachhaltig geringer steigender Renten in der Zukunft. Während Rentner und rentennahe Jahrgänge davon nicht betroffen sind, trifft es vor allem die heute 30 bis 40 – Jährigen. Sie müssen mit einem um rund 15 Prozent niedrigeren Rentenniveau gegenüber heute rechnen.
- Dazu kommen viele kleine Abspeckungen im System, die bestimmte Gruppen besonders treffen. Beispiel: Schul –und Hochschulausbildungen gelten künftig grundsätzlich nicht mehr als rentensteigernde Zeiten.
Neue Produkte:
- Der Umbau des traditionellen Versorgungssystems führt zu einer viel stärkeren Betonung betrieblicher und privater Vorsorge.
- Bei der privaten Vorsorge setzt der Gesetzgeber vor allem auf die neue „Basisrente“, die nach ihrem Initiator schon als „Rürup – Rente“ bezeichnet wird Der steuerlichen Förderung durch hohe Sonderausgabenabzug stehen allerdings auch einige Einschränkungen gegenüber. So sind Verträge nach dem Muster der Basis – Rente nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht kapitalisierbar und nicht von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Vor allem für Selbständige kann der Vorsorgerahmen von 20.000 € im Jahr dennoch sehr attraktiv sein: Denn für sie gibt es zum ersten Mal eine Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung -–mit besseren Renditeaussichten.
Fazit:
Die gesetzliche Rente wird zukünftig nur noch eine Grundversorgung sichern.
Für den Bürger bedeutet das: Möglichst viel Vorsorge jenseits der gesetzlichen Zwangssysteme.
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