Von 2005 an bestimmt das neue Alterseinkünftegesetz über Rentenentwicklung. Besteuerung von Altersbezügen sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge.
1. Basisversorgung
Gesetzliche Rente
Ab 2005 wird schrittweise die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente realisiert:
Ab 2005 50% dann bis 2040 auf 100% steigend
Basis - Rente
Einführung der Basis – Rente. Die monatl. Aufwendungen sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Hier bieten die Versicherer Kapital – Lebensversicherungen und fondsgebunde Versicherungen an.
Vermögenswirksame Leistung
Die steuerlichen Vorteile unbedingt ausnutzen, auch wenn der Arbeitgeber nichts hinzu zahlt.
Auch hier empfehlen wir ausschließlich Investment– Wertpapier Sparpläne.
2. bAV – die betriebliche Altersversorgung
Gehaltsumwandlung,
Pensionskasse,
Direktversicherung,
Pensionsfonds
Ab 2005 gewinnt die
betriebliche Altersversorgung (bAV) einen weiteren Pluspunkt dazu. Künftig haben Arbeitnehmer Anspruch auf Übertragung ihrer Betriebsrente beim Jobwechsel. Der neue Arbeitgeber muss die angesammelten Gelder aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds in sein Versorgungssystem übernehmen. Die Gehaltsumwandlung lohnt sich für jeden Arbeitnehmer denn der eigentliche Nettoanteil für seine Vorsorge liegt ca bei 50% gut rund die Hälfte sind Steuervorteile und Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet seinen Mitarbeitern einen Zugangsweg zur bAV zu ermöglichen.
3. Private Vorsorge
Fondsgebundene
Lebensversicherung und
Rentenversicherung
Die Steuerprivilegien von Kapital- und Rentenversicherungen –steuerfreie Auszahlung nach zwölf Jahren und Sonderausgabenabzüge- gelten ab 2005 nicht mehr. Fondsgebunden Produkte eignen sich durch die höhere Rendite–Chancen dennoch.