Immer wieder taucht die Aussage in Kundengesprächen auf: "Aber ich habe doch eine private Unfallversicherung! Da brauche ich doch keine Berufsunfähigkeitsversicherung."
Diese Meinung ist leider sehr riskant, denn die private Unfallversicherung leistet zum Beispiel nicht bei andauernder Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit.
Nur die private
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in diesem Fall.
Auch Finanztest von Stiftung Warentest hat im Heft
8/2005 die einzelnen Angebote durchleuchtet.
Bei Vertragsabschluss sind nicht nur die Leistungen sprich monatlichen Rente und der Beitrag wichtig, sondern es gilt eben auch die Feinheiten des Tarifwerks zu beachten. So sollte z.B. auf die "abstrakte Verweisung" verzichtet werden, oder für Beamte die
Dienstunfähigkeitsklausel mit eingeschlossen werden. Auch sind die Fragen zum eigenen Gesundheitszustand vollständig zu beantworten, denn bei Verstoss gegen die 'vorvertragliche Anzeigepflicht' kann das Versicherungsunternehmen die Leistung verweigern und auch den Vertrag kündigen.
Die Folgen der Obligenheitsverletzung