Der
Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) fordert die Reform der betrieblichen Altersversorgung.
In der Pressemitteilung des vzbv vertritt Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter anderem die Meinung, dass
"...unter den jetzigen Bedingungen sich die Attraktivität, Akzeptanz und somit auch die Abschlusszahlen nicht erhöhen werden. ... "
Die Forderung basiert hauptsächlich auf der
Veränderung in der
betrieblichen Altersversorgung (
bAV), wenn der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel eben auch seinen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung zur neuen Arbeitsstelle mitnehmen möchte.
Die Verbraucherzentrale sieht drei wichtige Punkte die verbessert werden müssten:
- Finanzielle Verluste bei Arbeitsplatzwechsel
- Insolvenzsicherung
- unzureichende Informationen
Die Forderung der Verbraucherzentrale:
- Verbot von
gezillmerten Tarifen im Rahmen der Entgeltumwandlung.
- Limitierung des Rabattverlustes bei Umstieg von Kollektiv- auf Einzeltarife.
- Verbot von Stornoabzügen bei Beitragsfreistellung
-
Pensionskassen sollen in die Insolvenzsicherung einbezogen werden
- Verständliche Verbraucherinformationen vor Vertragsschluss zur Vergleichbarkeit der Kosten und Leistungen.
Der vollständige Bericht der Verbraucherzentrale steht
hier als PDF zum Download bereit.
Die Forderung der Verbraucherzentrale nach einer Reform der betrieblichen Altersversorgung wird durch ein Gerichtsurteil bestätigt. Das Versicherungsjournal hat den Fall eines Arbeitnehmers Aufgegriffen, der wegen des Wechsels des Arbeitgebers seine U
Aufgenommen: Aug 02, 12:34