Der
Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) fordert die Reform der betrieblichen Altersversorgung.
In der Pressemitteilung des vzbv vertritt Prof. Dr. Edda M?ller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter anderem die Meinung, dass
"...unter den jetzigen Bedingungen sich die Attraktivit?t, Akzeptanz und somit auch die Abschlusszahlen nicht erh?hen werden. ... "
Die Forderung basiert haupts?chlich auf der
Ver?nderung in der
betrieblichen Altersversorgung (
bAV), wenn der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel eben auch seinen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung zur neuen Arbeitsstelle mitnehmen m?chte.
Die Verbraucherzentrale sieht drei wichtige Punkte die verbessert werden m?ssten:
- Finanzielle Verluste bei Arbeitsplatzwechsel
- Insolvenzsicherung
- unzureichende Informationen
Die Forderung der Verbraucherzentrale:
- Verbot von
gezillmerten Tarifen im Rahmen der Entgeltumwandlung.
- Limitierung des Rabattverlustes bei Umstieg von Kollektiv- auf Einzeltarife.
- Verbot von Stornoabz?gen bei Beitragsfreistellung
-
Pensionskassen sollen in die Insolvenzsicherung einbezogen werden
- Verst?ndliche Verbraucherinformationen vor Vertragsschluss zur Vergleichbarkeit der Kosten und Leistungen.
Der vollst?ndige Bericht der Verbraucherzentrale steht
hier als PDF zum Download bereit.
Die Forderung der Verbraucherzentrale nach einer Reform der betrieblichen Altersversorgung wird durch ein Gerichtsurteil best?tigt. Das Versicherungsjournal hat den Fall eines Arbeitnehmers Aufgegriffen, der wegen des Wechsels des Arbeitgebers seine U
Aufgenommen: Aug 02, 12:34