Bisher ist ein Aspekt in den Artikeln des Versicherungs-Blog über die Abmahnungen einer Burda-Tochter (Beiträge Teil
1 2 3 4 5 6 7 8) gegen Mitbewerber, die Google-Adwords-Werbung mit den Begriffen wie '
private Krankenversicherung vergleichen' betrieben, noch nicht betrachtet worden:
Die Rolle, die
Google als Anbieter der Werbeanzeigen spielt.
Nach langem Suchen bin ich bei
Rechtsanwalt Dr. Bahr auf dessen
Webseiten und in seinem
Weblog auf Informationen gestossen.
(Mitstörer-) Haftung bei Google AdWords:
Die generelle Frage, inwieweit Suchmaschinen für die von ihnen indizierten Seiten verantwortlich sind, war bislag kaum Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Bislang liegen nur vereinzelt Entscheidungen vor.
Das LG Hamburg (Beschl. v. 14.11.2003 - Az.: 312 O 887/03; Urt. v. 21.09.2004 - Az.: 312 O 324/04) und das LG München I (Beschl. v. 02.12.2003 - Az.: 33 O 21461/03) greifen auf die allgemeinen medien- und presserechtlichen Grundsätze zurück und bejahen eine Haftung erst ab Kenntniserlangung.
Die Kernfrage die sich mir stellt, ist einfach: Wieso betreibt Google immer noch
Anzeigen zu Begriffen wie "Private Krankenversicherung online Vergleich"? Verstößt hier der Marktführer der Suchmaschinen gegen geltendes Recht?
2 be continued...
Die Serie um die Abmahnungen eines Tochterunternehmens der Burda-Gruppe gegen Google Adwords Werbende wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße geht in eine neue Runde. (Zu den vorangegangenen Artikeln) Vor einiger Zeit haben wir die Rolle, welche Google b
Aufgenommen: Sep 19, 11:14