Gestern erschien ein neuer Artikel bei Focus Online zum Thema Berufsunf?higkeitsversicherung.
Im Zusammenhang mit dem Prozess der
Verbraucherzentrale (vzbv) gegen Bild.T-online.de wegen Schleichwerbung im Internet berichteten wir im
siebten Teil der Artikelserie "Abmahnungen sind recht h?ufig Geschmachsfrage" ?ber die Kooperation zwischen Focus Online und der
Ino24 AG, welche die Versicherungsvergleiche auf den Webseiten von Focus Online betreibt.
Dass beide Unternehmen, Focus und Ino24, zur Burda Gruppe geh?ren, stellte der
Wirtschaftsjournalist Andreas Kunze klar.
Aber betrachten wir doch den
Artikel ?ber die Berufsunf?higkeitsversicherung in Focus Online unter dem Aspekt der klaren Trennung zwischen redaktionellen Inhalten von externen Angeboten entsprechend der
Regeln f?r einen fairen Journalismus des
deutschen Presserates.

Lediglich ein einziger Hinweis auf den
nicht ganz so externen Anbieter des Versicherungsvergleichs erscheint auf den Seiten des Artikels bei Focus Online.
Man kann jedoch dem durchschnittlich informierten Internet-User auch klar aufzeigen, dass das Angebot eines Versicherungsvergleichs von einem externen Anbieter kommt. Ein sehr gutes Beispiel f?r die deutliche Abgrenzung liefert der
Spiegel.
Nochmals die Regeln des deutschen Presserates ...
... gr?ndliche...Recherche ... klaren Trennung zwischen redaktionellen Inhalten von externen Angeboten ...
Irgendwie hinterl?sst das doch einen etwas schalen Beigeschmack...
Die Story mit Focus-Online und Ino24 geht in die n?chste Runde: Dank Google Alerts bekommt man ja alle Meldungen zu einem Suchbegriff sch?n in sein Postfach geliefert. Nachdem bereits in dem zehnten Teil der Story ?ber die Abmahnungen der Burda Toc
Aufgenommen: Sep 13, 23:26