Gestern erschien ein neuer Artikel bei Focus Online zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im Zusammenhang mit dem Prozess der
Verbraucherzentrale (vzbv) gegen Bild.T-online.de wegen Schleichwerbung im Internet berichteten wir im
siebten Teil der Artikelserie "Abmahnungen sind recht häufig Geschmachsfrage" über die Kooperation zwischen Focus Online und der
Ino24 AG, welche die Versicherungsvergleiche auf den Webseiten von Focus Online betreibt.
Dass beide Unternehmen, Focus und Ino24, zur Burda Gruppe gehören, stellte der
Wirtschaftsjournalist Andreas Kunze klar.
Aber betrachten wir doch den
Artikel über die Berufsunfähigkeitsversicherung in Focus Online unter dem Aspekt der klaren Trennung zwischen redaktionellen Inhalten von externen Angeboten entsprechend der
Regeln für einen fairen Journalismus des
deutschen Presserates.

Lediglich ein einziger Hinweis auf den
nicht ganz so externen Anbieter des Versicherungsvergleichs erscheint auf den Seiten des Artikels bei Focus Online.
Man kann jedoch dem durchschnittlich informierten Internet-User auch klar aufzeigen, dass das Angebot eines Versicherungsvergleichs von einem externen Anbieter kommt. Ein sehr gutes Beispiel für die deutliche Abgrenzung liefert der
Spiegel.
Nochmals die Regeln des deutschen Presserates ...
... gründliche...Recherche ... klaren Trennung zwischen redaktionellen Inhalten von externen Angeboten ...
Irgendwie hinterlässt das doch einen etwas schalen Beigeschmack...
Die Story mit Focus-Online und Ino24 geht in die nächste Runde: Dank Google Alerts bekommt man ja alle Meldungen zu einem Suchbegriff schön in sein Postfach geliefert. Nachdem bereits in dem zehnten Teil der Story über die Abmahnungen der Burda Toc
Aufgenommen: Sep 13, 23:26