Dienstag, 13. November 2007
Nun, in Deutschland liquidieren die ?rzte ihre Leistungen f?r Kunden der privaten Krankenversicherung entsprechend der Geb?hrenordnung f?r ?rzte bzw. Zahn?rzte.
Im Normalfall wird der normale bzw. einfache GO?-Satz den Krankenkassen f?r die medizinischen Leistungen in Rechnung gestellt.
F?r einen Selbstzahler oder PKV Kunden wird normalerweise f?r genau die gleiche Behandlung der Faktor 2,3 liquidiert.
Genau um diese Vorgehensweise der ?rzte ging es in dem Verfahren (AZ. III ZR 54/07 vom 8.11.2007) vor dem Bundesgerichtshof.
Im Streitfall ging es haupts?chlich um die Frage, ob ?rztliche Leistungen, die nach Schwierigkeit und zeitlichem Aufwand als durchschnittlich zu bewerten sind, mit dem jeweiligen H?chstsatz der Regelspanne, also mit dem 2,3- oder dem 1,8fachen, abgerechnet werden d?rfen. In der bisherigen Rechtsprechung und Literatur wird weitgehend die Auffassung vertreten, die Regelspanne solle f?r die gro?e Mehrzahl der Behandlungsf?lle gelten und den Durchschnittsfall mit Abweichungen nach oben und unten, also auch schwierigere und zeitaufw?ndigere Behandlungen, erfassen. Hieraus wird vielfach der Schluss gezogen, eine im Durchschnitt liegende ?rztliche Leistung sei mit einem Mittelwert innerhalb der Regelspanne, also mit dem 1,65- oder dem 1,4fachen, zu entgelten oder mit einem etwas dar?ber liegenden Wert von 1,8 bzw. 1,6. Diese Auffassung hatte unter anderem das Berufungsgericht vertreten. In der Abrechnungspraxis von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist ungeachtet dessen festzustellen, dass ?rztliche Leistungen weit ?berwiegend zu den H?chsts?tzen der Regelspanne (2,3 bzw. 1,8) abgerechnet werden.
Der III. Zivilsenat hat insoweit entschieden, ein Arzt verletze das ihm vom Verordnungsgeber einger?umte Ermessen nicht, wenn er nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche ?rztliche Leistungen mit dem H?chstsatz der Regelspanne abrechne. Dem Verordnungsgeber sei die Abrechnungspraxis seit vielen Jahren bekannt und er habe davon abgesehen, den Bereich der Regelspanne f?r die Abrechnungspraxis deutlicher abzugrenzen und dem Arzt f?r Liquidationen bis zum H?chstsatz der Regelspanne eine Begr?ndung seiner Einordnung abzuverlangen. M?chte der Arzt f?r eine Leistung das 2,3fache des Geb?hrensatzes ?berschreiten, ist er nach ? 12 Abs. 3 GO? verpflichtet, dies f?r den Zahlungspflichtigen verst?ndlich und nachvollziehbar schriftlich zu begr?nden und auf Verlangen die Begr?ndung n?her zu erl?utern. Ohne eine n?here Begr?ndungspflicht im Bereich der Regelspanne ist es jedoch nicht praktikabel und vom Verordnungsgeber offenbar nicht gewollt, dass Zahlungspflichtige und Abrechnungsstellen den f?r eine durchschnittliche Leistung angemessenen Faktor ermitteln oder anderweitig festlegen. Insbesondere hat der Verordnungsgeber einen Mittelwert f?r durchschnittliche Leistungen innerhalb der Regelspanne, wie ihn Teile der Rechtsprechung und Literatur f?r richtig halten, nicht vorgesehen. Hiervon bleibt selbstverst?ndlich unber?hrt, dass der Arzt seine Leistungen nicht schematisch mit dem H?chstsatz der Regelspanne berechnen darf, sondern sich bei einfachen ?rztlichen Verrichtungen im unteren Bereich der Regelspanne bewegen muss.
Aus der Pressemitteilung des BGH
Somit wurde der ?rzteschaft ein Blankoscheck f?r die Behandlung der Kunden einer privaten Krankenversicherung ausgestellt. Tragen m?ssen das alle Kunden der privaten Krankenversicherung. Ob dies nun sinnvoll ist ... ich wage es zu bezweifeln.
Montag, 12. November 2007
Die Arzneimittel-Zulassungsbeh?rden des Bundesministeriums f?r Gesundheit und des Bundesministeriums f?r Ern?hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) stellen einen erweiterten Zugriff auf Arzneimittelinformationen zur Verf?gung:
Seit Neuestem kann man sich ?ber das Arzneimittel-Informationssystem auf PharmNet.Bund.de ?ber die einzelnen Medikamente informieren, z.B. wie die einzelen Medikamente eingenommen werden, wer der Inhaber der Zulassung ist bis hin zur Packungsbeilagen.
Dies gilt f?r alle Medikamente, die seit September 2005 die Zulassung durch die Arzneimittel-Zulassungsbeh?rden beantragt haben.
Donnerstag, 8. November 2007
Laut dem BGH Urteil von heute ja: Mehr zu dem heute gef?llten Urteil in K?rze.
Dienstag, 6. November 2007
Das Bundessozialgericht musste sich mit der Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung (in diesem Fall die Barmer Ersatzkasse) besch?ftigen (AZ: B 1 KR 11/07 R, Entscheidung vom 2. November 2007)
In dem Verfahren vor dem h?chsten Sozialgericht in Deutschland ging es um die Kostenerstattung eines Krankentransportes innerhalb Deutschlands.
Der Patient wurde von Augsburg in ein Krankenhaus nach Fulda per Hubschrauber transportiert, da das Krankenhaus in Fulda eine medizinisch notwendige Herz-Operation ohne Fremdblut-Transfusionen durchf?hren konnte. Die Kosten f?r den Krankentransport von Augsburg nach Fulda wollte die Krankenversicherung nicht erstatten. Zurecht, wie das BSG entschied.
Die durch das Grundgesetz gew?hrleistete Freiheit des Glaubens f?hrt indessen nicht dazu, dass die von Zeugen Jehovas religi?s motivierte Ablehnung von Bluttransfusionen einer medizinisch notwendigen Verlegung des Versicherten von einem Krankenhaus ins andere gleichzustellen ist. so das BSG in der Pressemitteilung zur Entscheidung.
Somit ist die Berufung auf den eigenen Glauben und Gott im Behandlungsfall nicht mehr m?glich.
Donnerstag, 27. September 2007
Das Rentenalter wurde ja bereits f?r alle nach 1964 geborenen angehoben, wobei das Rentenalter langsam auf das 67. Lebensjahr angehoben wird.
Nun zieht auch die betriebliche Altersversorgung nach.
Haufe-Online meldet soeben, dass das Mindestrentenalter in der betrieblichen Altersversorgung ab 2012 auf das 62. Lebensjahr angepasst werden soll. Zeitgleich wird auch f?r die weiteren staatlich gef?rderten Altersversorgungen wie die Riester-Rente und R?rup-Rente das Mindestalter f?r den Rentenbeginn auf das 62. Lebensjahr angehoben.
so ist der Zahnarzt wahrscheinlich ziemlich sauer. In dem zugrunde liegenden Fall sogar so sehr, dass das OLG Stuttgart sich mit dem Fall (AZ.:1 U 154/06 vom 17.4.2007) besch?ftigte.
Hintergrund:
Der Patient sagte den f?r den 5.7.2005 um 13.00 Uhr vorgesehene Behandlung um 9 Uhr morgens ab und vereinbarte einen Ersatztermin. Der Zahnarzt, ein niedergelassener Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg mit eigener Praxis war dar?ber so erbost, dass er seinen Anwalt anwies, gem?? ? 615 BGB den vertraglichen Honoraranspruch von 5916,49 Euro einzutreiben. Zumindest aber wollte der Zahnarzt von dem Patienten Schadensersatz haben, weil er wegen der Kurzfristigkeit der Terminabsage die freigewordene Zeit nicht anderweitig gewinnbringend nutzen konnte.
So weit, so gut.
Das OLG Stuttgart hatte im Gegensatz zur Vorinstanz beim Landgericht Ellwangen folgende Meinung:
Das Landgericht hat dem Kl?ger Schadensersatz in H?he von 2.512.-EUR sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in H?he von 338,82 EUR zugesprochen und die Klage im ?brigen abgewiesen. Dem Kl?ger stehe zwar kein Anspruch nach ? 615 BGB zu, doch habe der Beklagte durch die kurzfristige Absage vertragliche Nebenpflichten verletzt. Er sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Ein Patient sei gehalten, einen f?r ihn reservierten Behandlungstermin, den er nicht wahrnehmen k?nne, nach M?glichkeit fr?hzeitig abzusagen, um dem Arzt Gelegenheit zu geben, seine Zeit anderweit zu nutzen und Gewinn zu erwirtschaften.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Bitte sagen Sie, wenn es n?tig sein sollte, m?glichst fr?hzeitig den Termin beim Zahnarzt Ihres Vertrauens ab, denn ansonsten kann die nicht stattgefundene Behandlung dennoch ziemlich teuer werden. Wobei ich dazu sagen m?chte, dass mein Zahnarzt eine Pauschale von 50 Euro f?r einen solchen Fall nimmt.
Quelle: Urteil des OLG Stuttgart im Volltext
Mittwoch, 26. September 2007
Nach der Rente mit 67 f?r den Normalb?rger und Beamte, soll nun auch die Rente mit 67 f?r unsere Volksvertreter kommen, zumindest wenn es nach Bundestagspr?sident Norbert Lammert geht. Lammert erhofft sich durch diesen Schritt, dass unsere Volksvertreter mit gutem Beispiel vorangehen
Nachdem ja alle Bundesb?rger vor der Rentenversicherung gleich sind, gehen wir doch mal auf die gleicheren Volksvertreter ein:
Bisher konnten Palamentarier schon mit 55 Jahren ohne Abz?ge bei der Rente in den Ruhestand gehen, wenn mindestens 18 Jahre Angeh?rigkeit im Bundestag nachgewiesen werden konnten.
Zur Erinnerung: Normalb?rger k?nnen fr?hestens mit dem 65. Lebensjahr, alle nach 1964 Geborenen erst sp?ter in den Ruhestand gehen.
Am 1.1.2008 soll die zweite kassenarten?bergreifende Fusion zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen ?ber die B?hne gehen. So wollen die Betriebs-Krankenkasse BKK MOBIL OIL und die KEH Ersatzkasse fusionieren.
Zwar wird die Fusion mit salbungsvollen Worten wie ideale Erg?nzung umschrieben, Hintergrund ist aber dennoch die Gesundheitsreform 2007, mit der erst die Fusionslawine bei den gesetzlichen Krankenkassen losgetreten wurde.
Ob diese Fusionslawine wirklich den Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen verst?rken wird, darf bezweifelt werden.
Mehr von den salbungsvollen Worten findet sich auf der Webseite der BKK MOBIL OIL.
Montag, 24. September 2007
Die Gesundheitsreform 2007 beschert den privaten Krankenversicherungen diverse Probleme, unter anderem auch die Portabilit?t der Alterungsr?ckstellungen in der privaten Krankenversicherung ab dem 1.1.2009. Diese Einschnitte in die Dualit?t der Krankenversicherung wird in absehbarer Zeit das Bundesverfassungsgericht besch?ftigen.
Aber nochmals auf Studie der Conti im Detail zur?ck, welche vor allem die Portabilit?t und die m?gliche Wechselwelle der PKV-Versicherten betrachtet. Portabilit?t bedeutet, dass bei einem Wechsel von einer PKV zu einer anderen die Alterungsr?ckstellungen mitgenommen werden k?nnen. Diese M?glichkeit ist der Anlass f?r eine Studie der Continentalen Krankenversicherung, wie denn die PKV-Versicherten die M?glichkeiten der Gesundheitsreform beurteilen und sehen.
Hier die Ergebnisse in wenigen Stichpunkten:
91 Prozent wollen Krankenversicherer, die auch noch in 20 Jahren auf dem Markt sind.
74 Prozent ziehen einen Wechsel nur in hochwertige Tarife in Betracht.
70 Prozent der Kunden misstrauen Vermittler.
68 Prozent halten die Beratung durch Vermittler f?r wichtig.
63 Prozent der Befragten halten Lockangebote der Versicherer (sprich: g?nstiger Beitrag und Hohes Leistungsniveau) f?r m?glich.
Die vollst?ndige Studie der Continentalen steht hier zum Download als PDF bereit.
Freitag, 21. September 2007
47 von 48 privaten Krankenversicherungen, also 97,92 Prozent aller Mitglieder des PKV-Verbandes wollen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Gesundheitsreform 2007 vorgehen.
Zankapfel ist unter anderem der ab 2009 geplante Basistarif, weil so der PKV Verband, dem Bund auf diesem Gebiet die Gesetzgebungskompetenz fehle.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Portabilit?t der Alterungsr?ckstellung in der privaten Krankenversicherung. Diese Mitnahmem?glichkeit der Alterungsr?ckstellungen bei dem Wechsel der PKV verst??t gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Die Klagen m?ssen bis 31.3.2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, denn zu diesem Zeitpunkt l?uft die Jahresfrist f?r die Beschwerde gegen die Gesundheitsreform ab.
Quelle: Spiegel Online
Mittwoch, 19. September 2007
Vor dem eigentlichen Versicherungsvergleich
und der Suche nach den m?glichst besten Tarifen steht die Ermittlung des
tats?chlichen Versicherungsbedarfes.
Gerade in Deutschland ist es leider eine Tatsache, dass die meisten Personen zwar insgesamt ?berversichert sind, aber dennoch oftmals die wichtigsten Policen fehlen. Zu den wichtigsten Vertr?gen eines jeden geh?rt eine Haftpflichtversicherung, vor allem die Privathaftpflichtversicherung.
Sie sch?tzt vor Schadenersatzforderungen, wenn der Versicherungsnehmer Verm?genswerte, das Eigentum anderer oder andere Menschen selbst verletzt. Unverheiratete Kinder sind jedoch bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung oder des ersten Studiums ?ber eine bestehende Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.
Trotzdem diese Versicherung eigentlich ein absolutes Muss ist, haben bislang nur rund 70 Prozent der Deutschen eine Privathaftpflicht abgeschlossen. Ebenso wichtig f?r jeden Erwachsenen und Berufst?tigen ist die Berufsunf?higkeitsversicherung.
Sie deckt im Falle der Berufsunf?higkeit die mit einem Verlust des Arbeitsplatzes einhergehenden finanziellen Einbu?en ab. Die Wahrscheinlichkeit, w?hrend des Erwerbslebens berufsunf?hig zu werden, liegt trotz Industrialisierung und dem Wegfall von Knochenjobs immer noch bei
rund 25 Prozent. Jeder vierte wird also irgendwann vor Renteneintritt teilweise oder ganz berufsunf?hig. Trotzdem haben nur rund 25 Prozent aller Berufst?tigen eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und von diesen Personen ist ein Gro?teil auch noch drastisch unterversichert.
Dies liegt meist in den h?heren Beitr?gen begr?ndet, die eine bessere Absicherung mit sich zieht. So muss ein 30-j?hriger Angestellter, der im kaufm?nnischen Bereich arbeitet, f?r eine Berufsunf?higkeitsrente von monatlich 1.000 Euro einen Jahresbeitrag zwischen 500 und 800 Euro entrichten.
Wie wichtig diese Versicherung aber ist, merken die meisten erst dann, wenn es zu sp?t ist und sich bei einer Berufsunf?higkeit die ersten finanziellen L?cher auftun.
Die dritte Versicherung, die so gut wie jeder Berufst?tige hat, ist die eigene Krankenversicherung. Hier kann man zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterscheiden.
Aufgrund der besseren Leistungen und der flexibleren Tarife ist immer dann die private
Krankenversicherung zu empfehlen, wenn der Versicherungsnehmer Selbst?ndig, als Freiberufler t?tig ist oder mit seinem Einkommen als Angestellter ?ber der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wer nicht in eine private Krankenversicherung wechseln kann, sollte pr?fen, ob er nicht eine Krankenzusatzversicherung abschlie?t, die zum Beispiel die mangelhaften Leistungen bez?glich der Kosten?bernahme durch die gesetzlichen Kassen bei Heilpraktikerbehandlungen, einer kieferorthop?dischen Behandlung oder Zahnersatz aufbessert. Zu diesen drei Hauptversicherungen gesellen sich im Laufe des Lebens noch weitere sekund?re Vertr?ge. So ist es f?r Familien anzuraten, dass die Hauptverdiener eine Risikolebensversicherung abschlie?en, um das eigene Todesfallrisiko zu versichern.
Auch eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn teure Unterhaltungselektronik oder M?bel im eigenen Hausrat vorhanden sind. Kinder sollten ?ber eine Kinderinvalidit?tsversicherung abgesichert werden, da diese im Invalidit?tsfall unabh?ngig davon zahlt, ob Krankheit oder Unfall als Ausl?ser f?r die Invalidit?t anzusehen sind. F?r Bauherren und Hauseigent?mer gibt es eine ganze Palette an eigenen Versicherungen, die alle Risiken rund um den Bau und Erhalt der eigenen vier W?nde aber auch vermieteter Objekte absichern.
Dienstag, 11. September 2007
und startet ein neues Portal zum Thema Rentenversicherung, den 'Rentenblicker'.
Ziel des neuen Webprotals www.rentenblicker.de ist die Sensibilisierung der Jugendlichen auf die zuk?nftige Rente. Zeitgleich sollen die jungen Menschen im Alter von 16 bis 25 ?ber die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung informiert werden.
Ob nun auch die Deutsche Rentenversicherung gemerkt hat, dass man auf den Nachwuchs zu setzen hat?
Montag, 10. September 2007
Zu guter Letzt in der Artikelserie ?ber die gesetzliche Rentenversicherung kommen wir nun auf den Renten-Antrag. Sehr h?ufig glauben die angehenden Rentner immer noch, dass die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch kommt.
Falsch.
Ohne Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung geht gar nichts. Beachten Sie bitte, dass die Anspr?che gegen?ber der Rentenversicherung erst ab Antragsstellung gilt.
Wenn man mit Frauen ?ber die gesetzliche Rente spricht kommt das Gespr?ch schon fast automatisch auf den Irrglauben, dass Frauen mit 60 in den Ruhestand gehen k?nnten.
Das stimmt nur teilweise.
Nur Frauen, die vor dem 1.1.1952 geboren sind, k?nnen mit 60 in Ruhestand gehen und erhalten die Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass die 15 Jahre Wartezeit erf?llt sind, und ab dem 40 Lebensjahr mindestens 121 Monate mit Pflichtbeitr?gen in die gesetzliche Rentenversicherung belegt sind.
Freitag, 7. September 2007
Mit der Frage ?ber die Hintergr?nde eines t?dlichen Sturzes hatte sich das Bundessozialgericht (AZ: B 2 U 28/06 R B vom 4. 9. 2007) in dem vorliegenden Fall zu befassen.
Ein Kran-Monteur st?rzte von einer 40 Meter hohen Plattform eines Kranes. Pikanterweise wurde der Monteur zuvor wegen einer suizidalen Krise zuerst station?r behandelt und wurde befand sich anschlie?end ambulant psychiatrisch in Behandlung.
Diese psychiatrischen Behandlungen wegen einer suizidalen Krise nahm nun der Rententr?ger, eine Berufsgenossenschaft, zum Anlass den Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente zu verweigern.
Zu Unrecht, wie das Bundessozialgericht nun entschied:
Verungl?ckt ein Versicherter wie hier unter ungekl?rten Umst?nden an seinem Arbeitsplatz, wo er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entf?llt der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die versicherte T?tigkeit zum Unfallzeitpunkt f?r eine private T?tigkeit unterbrochen oder beendet hatte. Quelle: Pressemitteilung des Bundessozialgerichts, Link gefunden der Handakte
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