Montag, 3. November 2008
Die Gesundheitsreform 2007 tr?gt wieder zur Belustigung des einzelnen Betroffenen bei:
Ab 1. Januar 2009 haben alle freiwillig versicherten Selbstst?ndige in der Gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
Was sich so lapidar anh?rt, ist eigentlich ein ziemlicher Hammer, denn alle Betroffenen haben nun nur noch die Wahl zwischen Not und Elend.
Not ist die private Krankentagegeld-Versicherung, welche unter anderem eine vollst?ndige Gesundheitspr?fung beinhaltet.
F?r alle Betroffenen, welche die Risikopr?fung aus gesundheitlichen Gr?nden nicht bestehen w?rden kommt noch das Elend in Frage: Der Wechsel in einen Wahltarif, wobei diese Wahltarife einer dreij?hrigen Bindungsfrist unterliegen.
Mittwoch, 29. Oktober 2008
Nun kommt er, der einheitliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Kabinett hat heute zum einen die Einf?hrung der Staatsmedizin beschlossen und auch zeitgleich die Erh?hung des Beitragssatzes f?r alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen.
Ab n?chstem Jahr m?ssen alle Mitglieder und deren Arbeitgeber insgesamt 15,5 Prozent des Bruttoverdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze die die gesetzliche Krankenversicherung berappen.
Zwar spricht unsere 'Gesundheitsministerin' und Gr?RaZ-Initiatorin Ulla Schmidt dar?ber, dass der Beitragssatz der GKV im Jahr 2010 nicht angehoben werden wird. Allerdings wurde ja im Vorfeld der Gesundheitsreform 2007 auch vollmundig versprochen, dass die Beitr?ge stabil bleiben und auf keinen Fall steigen werden.
Samstag, 12. Juli 2008
F?r die meisten GKV Versicherten dreht sich im n?chsten Jahr die Preisspirale weiter: Der Spiegel berichtet gerade, dass im n?chsten Jahr der einheitliche Krankenkassensatz bei 15,6 Prozent des Bruttolohns liegen wird. Damit wird die gesetzliche Krankenkasse nach Berechnungen der AOK durchschnittlich um 0,7 Prozentpunkte f?r die meisten GKV Versicherten teuer als bisher.
In Euro ausgedr?ckt sind das etwa 300 Euro pro Jahr f?r den einzelnen GKV - Versicherten.
Theoretisch werden mit der Einf?hrung des Gesundheitsfonds im n?chsten Jahr alle Krankenkassen den gleichen Krankenkassensatz verlangen. Die Einnahmen flie?en in einen gemeinsamen Topf, den Gesundheitsfonds und werden von dort an die gesetzlichen Krankenversicherungen ausgesch?ttet. Wenn nun eine GKV mit dem Betrag, den sie daraus erh?lt, nicht auskommt, kann sie von den Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen - bis zu einem Prozent des Monatseinkommens oder, unabh?ngig vom Einkommen, bis zu acht Euro. In diesem Fall kann der Versicherte von seinem Sonderk?ndigungsrecht Gebrauch machen.
In anderen Worten: Das System der gesetzlichen Krankenversicherung wurde vor allem durch die Gesundheitsreform von Tri-Tra-TrUlla Schmidt weiter destabilisiert und jeglichen Wettbewerbs beraubt. Die wirklichen Konsequenzen dieser Reform ohne Sinn und Zweck sind zwar jetzt schon abzusehen, wurden allerdings auf die n?chsten Regierungen und Generationen verschoben.
Donnerstag, 12. Juni 2008
Vor ?ber 125 Jahren wurde auf Dr?ngen des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck die Gesetzliche Krankenkasse gegr?ndet. Auf diesem Wege ein Happy Birthday liebe Krankenkasse.
Montag, 3. März 2008
Eine weitere Zahl lief mir gerade ?ber den Weg:
130000 Menschen erleiden im Krankenhaus Behandlungsfehler und m?ssen auch mit den Folgen leben.
Diese Zahl stammt von der Schlichtungsstelle der Norddeutschen ?rztekammern.
Dienstag, 18. Dezember 2007
Diese Mail erreichte mich gerade eben.
Hallo,
ich bin ein Mitarbeiter der AOK Westfalen-Lippe. Wir haben eine interne Nachricht erhalten, dass wir unseren Beitragssatz fuer 2008 nicht erhoehen werden.
Ihrer Recherchierung war nicht korrekt, bitte aendern Sie dieses.
Sie fuehren unsere Kunden in die Irre.
Danke
Frank S.
Vor fast genau einem Jahr berichtete ich auf dem Versicherungs-Blog ?ber steigende Beitragss?tze der Gesetzlichen Krankenversicherungen mit Wirkung zum 1.1.2007.
Unter anderem war auch die AOK Westfalen-Lippe war bei der Erh?hung der Beitragss?tze mit 0,8 Prozentpunkten auf 13,8 Prozent vertreten.
Ein kurzer Blick auf die Homepage der AOK Westfalen-Lippe zeigt auch den aktuellen Beitragssatz von 13,8 Prozent.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Da steht nunmal 2007 nicht 2008.
Dienstag, 13. November 2007
Nun, in Deutschland liquidieren die ?rzte ihre Leistungen f?r Kunden der privaten Krankenversicherung entsprechend der Geb?hrenordnung f?r ?rzte bzw. Zahn?rzte.
Im Normalfall wird der normale bzw. einfache GO?-Satz den Krankenkassen f?r die medizinischen Leistungen in Rechnung gestellt.
F?r einen Selbstzahler oder PKV Kunden wird normalerweise f?r genau die gleiche Behandlung der Faktor 2,3 liquidiert.
Genau um diese Vorgehensweise der ?rzte ging es in dem Verfahren (AZ. III ZR 54/07 vom 8.11.2007) vor dem Bundesgerichtshof.
Im Streitfall ging es haupts?chlich um die Frage, ob ?rztliche Leistungen, die nach Schwierigkeit und zeitlichem Aufwand als durchschnittlich zu bewerten sind, mit dem jeweiligen H?chstsatz der Regelspanne, also mit dem 2,3- oder dem 1,8fachen, abgerechnet werden d?rfen. In der bisherigen Rechtsprechung und Literatur wird weitgehend die Auffassung vertreten, die Regelspanne solle f?r die gro?e Mehrzahl der Behandlungsf?lle gelten und den Durchschnittsfall mit Abweichungen nach oben und unten, also auch schwierigere und zeitaufw?ndigere Behandlungen, erfassen. Hieraus wird vielfach der Schluss gezogen, eine im Durchschnitt liegende ?rztliche Leistung sei mit einem Mittelwert innerhalb der Regelspanne, also mit dem 1,65- oder dem 1,4fachen, zu entgelten oder mit einem etwas dar?ber liegenden Wert von 1,8 bzw. 1,6. Diese Auffassung hatte unter anderem das Berufungsgericht vertreten. In der Abrechnungspraxis von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist ungeachtet dessen festzustellen, dass ?rztliche Leistungen weit ?berwiegend zu den H?chsts?tzen der Regelspanne (2,3 bzw. 1,8) abgerechnet werden.
Der III. Zivilsenat hat insoweit entschieden, ein Arzt verletze das ihm vom Verordnungsgeber einger?umte Ermessen nicht, wenn er nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche ?rztliche Leistungen mit dem H?chstsatz der Regelspanne abrechne. Dem Verordnungsgeber sei die Abrechnungspraxis seit vielen Jahren bekannt und er habe davon abgesehen, den Bereich der Regelspanne f?r die Abrechnungspraxis deutlicher abzugrenzen und dem Arzt f?r Liquidationen bis zum H?chstsatz der Regelspanne eine Begr?ndung seiner Einordnung abzuverlangen. M?chte der Arzt f?r eine Leistung das 2,3fache des Geb?hrensatzes ?berschreiten, ist er nach ? 12 Abs. 3 GO? verpflichtet, dies f?r den Zahlungspflichtigen verst?ndlich und nachvollziehbar schriftlich zu begr?nden und auf Verlangen die Begr?ndung n?her zu erl?utern. Ohne eine n?here Begr?ndungspflicht im Bereich der Regelspanne ist es jedoch nicht praktikabel und vom Verordnungsgeber offenbar nicht gewollt, dass Zahlungspflichtige und Abrechnungsstellen den f?r eine durchschnittliche Leistung angemessenen Faktor ermitteln oder anderweitig festlegen. Insbesondere hat der Verordnungsgeber einen Mittelwert f?r durchschnittliche Leistungen innerhalb der Regelspanne, wie ihn Teile der Rechtsprechung und Literatur f?r richtig halten, nicht vorgesehen. Hiervon bleibt selbstverst?ndlich unber?hrt, dass der Arzt seine Leistungen nicht schematisch mit dem H?chstsatz der Regelspanne berechnen darf, sondern sich bei einfachen ?rztlichen Verrichtungen im unteren Bereich der Regelspanne bewegen muss.
Aus der Pressemitteilung des BGH
Somit wurde der ?rzteschaft ein Blankoscheck f?r die Behandlung der Kunden einer privaten Krankenversicherung ausgestellt. Tragen m?ssen das alle Kunden der privaten Krankenversicherung. Ob dies nun sinnvoll ist ... ich wage es zu bezweifeln.
Montag, 12. November 2007
Die Arzneimittel-Zulassungsbeh?rden des Bundesministeriums f?r Gesundheit und des Bundesministeriums f?r Ern?hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) stellen einen erweiterten Zugriff auf Arzneimittelinformationen zur Verf?gung:
Seit Neuestem kann man sich ?ber das Arzneimittel-Informationssystem auf PharmNet.Bund.de ?ber die einzelnen Medikamente informieren, z.B. wie die einzelen Medikamente eingenommen werden, wer der Inhaber der Zulassung ist bis hin zur Packungsbeilagen.
Dies gilt f?r alle Medikamente, die seit September 2005 die Zulassung durch die Arzneimittel-Zulassungsbeh?rden beantragt haben.
Dienstag, 6. November 2007
Das Bundessozialgericht musste sich mit der Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung (in diesem Fall die Barmer Ersatzkasse) besch?ftigen (AZ: B 1 KR 11/07 R, Entscheidung vom 2. November 2007)
In dem Verfahren vor dem h?chsten Sozialgericht in Deutschland ging es um die Kostenerstattung eines Krankentransportes innerhalb Deutschlands.
Der Patient wurde von Augsburg in ein Krankenhaus nach Fulda per Hubschrauber transportiert, da das Krankenhaus in Fulda eine medizinisch notwendige Herz-Operation ohne Fremdblut-Transfusionen durchf?hren konnte. Die Kosten f?r den Krankentransport von Augsburg nach Fulda wollte die Krankenversicherung nicht erstatten. Zurecht, wie das BSG entschied.
Die durch das Grundgesetz gew?hrleistete Freiheit des Glaubens f?hrt indessen nicht dazu, dass die von Zeugen Jehovas religi?s motivierte Ablehnung von Bluttransfusionen einer medizinisch notwendigen Verlegung des Versicherten von einem Krankenhaus ins andere gleichzustellen ist. so das BSG in der Pressemitteilung zur Entscheidung.
Somit ist die Berufung auf den eigenen Glauben und Gott im Behandlungsfall nicht mehr m?glich.
Donnerstag, 27. September 2007
so ist der Zahnarzt wahrscheinlich ziemlich sauer. In dem zugrunde liegenden Fall sogar so sehr, dass das OLG Stuttgart sich mit dem Fall (AZ.:1 U 154/06 vom 17.4.2007) besch?ftigte.
Hintergrund:
Der Patient sagte den f?r den 5.7.2005 um 13.00 Uhr vorgesehene Behandlung um 9 Uhr morgens ab und vereinbarte einen Ersatztermin. Der Zahnarzt, ein niedergelassener Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg mit eigener Praxis war dar?ber so erbost, dass er seinen Anwalt anwies, gem?? ? 615 BGB den vertraglichen Honoraranspruch von 5916,49 Euro einzutreiben. Zumindest aber wollte der Zahnarzt von dem Patienten Schadensersatz haben, weil er wegen der Kurzfristigkeit der Terminabsage die freigewordene Zeit nicht anderweitig gewinnbringend nutzen konnte.
So weit, so gut.
Das OLG Stuttgart hatte im Gegensatz zur Vorinstanz beim Landgericht Ellwangen folgende Meinung:
Das Landgericht hat dem Kl?ger Schadensersatz in H?he von 2.512.-EUR sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in H?he von 338,82 EUR zugesprochen und die Klage im ?brigen abgewiesen. Dem Kl?ger stehe zwar kein Anspruch nach ? 615 BGB zu, doch habe der Beklagte durch die kurzfristige Absage vertragliche Nebenpflichten verletzt. Er sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Ein Patient sei gehalten, einen f?r ihn reservierten Behandlungstermin, den er nicht wahrnehmen k?nne, nach M?glichkeit fr?hzeitig abzusagen, um dem Arzt Gelegenheit zu geben, seine Zeit anderweit zu nutzen und Gewinn zu erwirtschaften.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Bitte sagen Sie, wenn es n?tig sein sollte, m?glichst fr?hzeitig den Termin beim Zahnarzt Ihres Vertrauens ab, denn ansonsten kann die nicht stattgefundene Behandlung dennoch ziemlich teuer werden. Wobei ich dazu sagen m?chte, dass mein Zahnarzt eine Pauschale von 50 Euro f?r einen solchen Fall nimmt.
Quelle: Urteil des OLG Stuttgart im Volltext
Mittwoch, 26. September 2007
Am 1.1.2008 soll die zweite kassenarten?bergreifende Fusion zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen ?ber die B?hne gehen. So wollen die Betriebs-Krankenkasse BKK MOBIL OIL und die KEH Ersatzkasse fusionieren.
Zwar wird die Fusion mit salbungsvollen Worten wie ideale Erg?nzung umschrieben, Hintergrund ist aber dennoch die Gesundheitsreform 2007, mit der erst die Fusionslawine bei den gesetzlichen Krankenkassen losgetreten wurde.
Ob diese Fusionslawine wirklich den Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen verst?rken wird, darf bezweifelt werden.
Mehr von den salbungsvollen Worten findet sich auf der Webseite der BKK MOBIL OIL.
Freitag, 21. September 2007
47 von 48 privaten Krankenversicherungen, also 97,92 Prozent aller Mitglieder des PKV-Verbandes wollen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Gesundheitsreform 2007 vorgehen.
Zankapfel ist unter anderem der ab 2009 geplante Basistarif, weil so der PKV Verband, dem Bund auf diesem Gebiet die Gesetzgebungskompetenz fehle.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Portabilit?t der Alterungsr?ckstellung in der privaten Krankenversicherung. Diese Mitnahmem?glichkeit der Alterungsr?ckstellungen bei dem Wechsel der PKV verst??t gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Die Klagen m?ssen bis 31.3.2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, denn zu diesem Zeitpunkt l?uft die Jahresfrist f?r die Beschwerde gegen die Gesundheitsreform ab.
Quelle: Spiegel Online
Mittwoch, 5. September 2007
so kommt wahrscheinlich der Bundesfinanzhof (BFH) (AZ: III R 47/05 vom 10.05.07) ins Spiel.
So auch in diesem Fall einer Frau, welche die Kosten f?r eine k?nstliche Befruchtung als au?ergew?hnliche Belastung steuerlich geltend gemacht hatte.
Zu dem Streit kam es, weil die gesetzliche Krankenversicherung nur dann die Leistungen zur Sterilit?tsbehandlung ?bernommen h?tte, wenn das Paar verheiratet gewesen w?re. Diese Beschr?nkung nach ? 27a Abs. 1 Nr. 3 des F?nften Sozialgesetzbuches (SGB V) ist, wie das Bundesverfassungsgericht im Februar 2007 entschieden hatte, verfassungsgem??.
So schreibt der Bundesfinanzhof in seiner Pressemitteilung zu dem Urteil (AZ: III R 47/05 vom 10.05.07):
Der BFH hatte bisher Aufwendungen einer nicht verheirateten, empf?ngnisunf?higen Frau f?r Sterilit?tsbehandlungen durch IVF auch dann nicht als au?ergew?hnliche Belastung ber?cksichtigt, wenn sie in einer festen Partnerschaft lebte. Davon ist der BFH jetzt abger?ckt. Zur Begr?ndung verwies er darauf, dass die Empf?ngnisunf?higkeit einer Frau unabh?ngig von ihrem Familienstand eine Krankheit sei. Die Empf?ngnisunf?higkeit werde durch die k?nstliche Befruchtung zwar nicht behoben, sondern nur umgangen. Die steuerliche Abziehbarkeit setze aber keine Heilung voraus, sondern lasse es gen?gen, wenn Aufwendungen die Krankheit ertr?glicher machten, wie dies z.B. bei Aufwendungen f?r Zahnersatz, Brillen, Prothesen oder Rollst?hle anerkannt sei. Auch die f?r verheiratete Frauen m?glicherweise intensivere Zwangslage oder Interessen des Kindeswohls, dem es am besten entspreche, wenn die Eltern miteinander verheiratet seien, rechtfertigten es nicht, den steuerlichen Abzug der Aufwendungen zu versagen. Die Aufwendungen seien zu ber?cksichtigen, soweit die Ma?nahmen zur Sterilit?tsbehandlung in ?bereinstimmung mit den Richtlinien der ?rztlichen Berufsordnungen vorgenommen w?rden.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Man sollte bei Fertilit?tsst?rungen schnellstm?glich heiraten, vor allem dann wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Montag, 27. August 2007
Man stelle sich einmal vor, man muss keine Praxisgeb?hr bezahlen obwohl man regelm??ig in jedem Quartal mindestens einmal zum Arzt geht. Weiterhin stelle man sich vor, dass bei Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneien und Medikamenten keine Zuzahlung mehr geleistet werden muss. Schlussendlich stelle man sich dann noch vor, dass der Beitrag zu der Krankenversicherung, welche die oben genannten Leistungen beinhaltet, auch noch weit unter den Tarifen f?r die gesetzliche Krankenversicherung liegt. In diesem Fall k?nnte man direkt mit dem Gedanken spielen noch mal eine Hochschule zu besuchen und zu studieren, denn genau diese Leistungen zu verminderten Tarifen bietet die PKV f?r den Student.
Studenten genie?en in der privaten Krankenversicherung ganz spezielle Vertr?ge und Tarife, die nicht nur optimal auf junge und aktive Menschen abgestimmt sind, sondern auch in punkto Leistung und Preis konkurrenzlos g?nstig bleiben.
Auch als Student braucht man eine Krankenversicherung und eine PKV (private Krankenversicherung) ist f?r Studenten eine mehr als lohnende Alternative. Diese Krankenversicherung Student bleibt f?r die gesamte Studien- und Ausbildungszeit g?nstig und im Falle dessen, dass ein Student bereits ?ber 30 Jahre alt ist und/oder mehr als 14 Fachsemester besucht, ist der monatliche Beitrag sogar entschieden g?nstiger, als bei der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung).
Bekanntlich sind auch die Leistungen einer PKV im medizinischen Bereich, sowohl als auch bei der Pflege und der Nachsorge wesentlich umfangreicher, was f?r den Studenten hei?t: Mehr Leistung zu wesentlich g?nstigeren Konditionen. Ein Versicherungsvergleich der Vertrags- und Versicherungskonditionen zeigt deutlich die Diskrepanz zwischen GKV und PKV und f?r den Studenten lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in jedem Fall.
Haben Sie noch Fragen? Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungspflicht, Studenten & Krankenversicherung .
Mittwoch, 22. August 2007
Dass es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit handelt ist wohl jedem Versicherungsvermittler bekannt.
Anscheinend sind aber bei der Bundesagentur f?r Arbeit keine Versicherungsvermittler besch?ftigt, denn ansonsten w?re es nicht zu dem Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (Az.: L 9 AL 35/04, Urteil vom 20.8.2007) gekommen.
Eine arbeitslose Schwangere wurde nach mehreren Fehlgeburten von ihrem Arzt mit einem Besch?ftigungsverbot entsprechend Mutterschutzgesetz aufgrund der bestehenden Risikoschwangerschaft belegt.
Die Bundesagentur versagte daraufhin die Leistungen und verwies die werdende Mutter an ihre Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung verweigerte die Leistungen mit Hinwei? auf die fehlende Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenkasse.
So besch?ftigten sich die Gerichte mit dem Leid der werdenden Mutter und erteilten der Bundesagentur eine klare Abfuhr. Das Landesarbeitsgericht Hessen (Az.: L 9 AL 35/04, Urteil vom 20.8.2007) stellte fest, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit sei und dass das Besch?ftigungsverbot sich gegen den Arbeitgeber, in diesem Fall gegen den Ersatzarbeitgeber Bundesagentur f?r Arbeit richte und eben nicht gegen die gesetzliche Krankenkasse.
Ende vom Lied: Die Bundesagentur f?r Arbeit muss die Leistungen f?r die Schwangere erbringen.
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