Samstag, 12. Juli 2008
Für die meisten GKV Versicherten dreht sich im nächsten Jahr die Preisspirale weiter: Der Spiegel berichtet gerade, dass im nächsten Jahr der einheitliche Krankenkassensatz bei 15,6 Prozent des Bruttolohns liegen wird. Damit wird die gesetzliche Krankenkasse nach Berechnungen der AOK durchschnittlich um 0,7 Prozentpunkte für die meisten GKV Versicherten teuer als bisher.
In Euro ausgedrückt sind das etwa 300 Euro pro Jahr für den einzelnen GKV - Versicherten.
Theoretisch werden mit der Einführung des Gesundheitsfonds im nächsten Jahr alle Krankenkassen den gleichen Krankenkassensatz verlangen. Die Einnahmen fließen in einen gemeinsamen Topf, den Gesundheitsfonds und werden von dort an die gesetzlichen Krankenversicherungen ausgeschüttet. Wenn nun eine GKV mit dem Betrag, den sie daraus erhält, nicht auskommt, kann sie von den Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen - bis zu einem Prozent des Monatseinkommens oder, unabhängig vom Einkommen, bis zu acht Euro. In diesem Fall kann der Versicherte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
In anderen Worten: Das System der gesetzlichen Krankenversicherung wurde vor allem durch die Gesundheitsreform von Tri-Tra-TrUlla Schmidt weiter destabilisiert und jeglichen Wettbewerbs beraubt. Die wirklichen Konsequenzen dieser Reform ohne Sinn und Zweck sind zwar jetzt schon abzusehen, wurden allerdings auf die nächsten Regierungen und Generationen verschoben.
Donnerstag, 27. März 2008
Gerade flattert die Pressemitteilung der Allianz Private Krankenversicherung auf den virtuellen Tisch:
Die Allianz Private Krankenversicherung wird heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform Klage einreichen.
Mit der Verfassungsbeschwerde will die Allianz Private auch die Interessen ihrer Kunden wahren:
Hauptsächlich richtet sich die Klage gegen den Basistarif, so der Vorstandsvorsitzende Ulrich Rumm der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG.
Auch stelle die Regelungen des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes insgesamt einen gravierenden Eingriff des Gesetzgebers in das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung dar, denn bei dem neuen Basistarif stehen PKV-Unternehmen grundsätzlich unter Kontrahierungszwang, d.h. die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, Kunden unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und finanzieller Leistungskraft zu versichern.
Auch sind Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge laut dem GKV-WSG nicht zulässig und dadurch wird die risikoadäquate Kalkulation der Beiträge zu Lasten der Bestandskunden ausgehebelt.
Dadurch wird die Chancengleichheit von PKV und GKV im Wettbewerb ad absurdum geführt.
Man darf also gespannt sein, ob die Gesundheitsreform 2007 nicht dort endet, wo dieses Reförmchen ohne Sinn und Zweck wirklich hingehört: Im Mülleimer der Geschichte
Freitag, 14. März 2008
Das Handelsblatt meldet gerade, dass der Merkel-Murks Teil 3 oder auch Tri-Tra-Tr Ulla Schmidts Reformwahn die Hürde Bundestag inzwischen passiert hat.
Wie auch bei der Gesundheitsreform wurde das Reförmchen, das keinerlei Wirkung bei der Sicherung der gesetzlichen Pflegeversicherung gegen die demographische Entwicklung der Bevölkerung hat, von unseren Volksvertretern abgesegnet.
Hier nochmal einige Punkte, die kurzfristig als Unique Point of Sale dem Stimmvolk unter die Nase gerieben werden:
- Altersverwirrte und psychisch Kranke bekommen zusätzliche Leistungen
- Es werden Pflegestützpunkte eingerichtet
- Es werden Fallmanager eingeführt.
- Pflegende Angehörige haben nun Anspruch auf eine sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit, in der sie weiterhin sozialversichert sind.
- Darüber hinaus wird ein Freistellungsanspruch für bis zu zehn Arbeitstage für pflegende Angehörige eingeführt.
- Der TÜV wird zukünftig einmal im Jahr die Pflegeheime einer Überprüfung unterziehen
- Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in 'verständlicher Form' veröffentlicht
- Pflegekräfte sollen zukünftig zu ortsüblichen Gehältern bezahlt werden
Achja, eines kann man heute schon über diese Pflegereform sagen: Die gesetzliche Pflegeversicherung wird teurer
Freitag, 18. Januar 2008
Diese Horrormeldung knapp ein Jahr vor dem Start des Gesundheitsfonds ist nur eine der vielen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform 2007.
Es sind ja nur ZEHN Milliarden Euro, die durch irgendwelche Taschenspielertricks von der Soll-Seite auf die Haben-Seite der Bilanz der Krankenkassen gezaubert werden müssen, um den Gesundheitsfonds vor der Pleite bereits vor der Einführung zu retten.
Die vollmundigen Aussagen der Politik, dass die Beiträge der GKV stabil blieben, wurden ja inzwischen ad absurdum geführt. Im Jahr 2008 wurden zum letzten mal die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen durch die Vorstände der gesetzlichen KV festgelegt, denn ab nächstem Jahr werden unsere Volksvertreter die Beitragssätze der GKV bestimmen. Böse Zungen halten heute schon einen Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent für wahrscheinlich.
Es wird immer klarer, dass das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz exakt das Gegenteil dessen bewirkt, was eigentlich geplant war, nämlich die Gesundheitsversorgung in Deutschland auf solide wirtschaftliche Fundamente zu stellen und auch gegen die demographische Entwicklung in unserem Lande zu sichern.
Denn obwohl die Fehler und Mängel in dem Reformmoloch GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz immer deutlicher ans Licht treten, hält die Bundesregierung, allen voran unsere Bundeskanzlerin knapp gefolgt von Gesundheitsministerin Uns-Ulla Schmidt, die Fahnen für diese politische Fehlentscheidung hoch.
Deutschland wird sich bald seines Gesundheitswesens nicht dank sondern vielmehr trotz Merkel und Uns-Ulla Schmidt rühmen können.
Montag, 3. Dezember 2007
Das neue Versicherungsvertragsgesetz VVG wurde vor wenigen Tagen veröffentlicht.
Hier nochmal einige Eckdaten des überarbeiteten VVG:
- Verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer
- Vorvertragliche Anzeigepflichten
- Direktanspruch in der Pflichtversicherung
- Allgemeines Widerrufsrecht
- Aufgabe des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei Obligenheits- oder Anzeigepflichtsverletzung
- Die Unteilbarkeit der Prämie entfällt
Für alle die es interessiert, hier der Gesetzestext zum Nachlesen als PDF
Montag, 22. Oktober 2007
An alle die mich vermisst haben: Ich bin wieder da
Auch in diesen zwei Wochen in einer sehr erholsamen Gegend ohne Internetanschluss hat mich die Realität des deutschen Sozialwesens eingeholt (ein Danke an die Leute vom Insel-Radio). Nein ich war nicht auf Mallorca, sondern auf der empfehlenswerten Nachbarinsel Menorca.
Laut den Berichten des Inselradios ist die Reform der Pflegeversicherung durch. Mehr dazu in den nächsten Postings.
Mittwoch, 26. September 2007
Am 1.1.2008 soll die zweite kassenartenübergreifende Fusion zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen über die Bühne gehen. So wollen die Betriebs-Krankenkasse BKK MOBIL OIL und die KEH Ersatzkasse fusionieren.
Zwar wird die Fusion mit salbungsvollen Worten wie ideale Ergänzung umschrieben, Hintergrund ist aber dennoch die Gesundheitsreform 2007, mit der erst die Fusionslawine bei den gesetzlichen Krankenkassen losgetreten wurde.
Ob diese Fusionslawine wirklich den Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen verstärken wird, darf bezweifelt werden.
Mehr von den salbungsvollen Worten findet sich auf der Webseite der BKK MOBIL OIL.
Montag, 24. September 2007
Die Gesundheitsreform 2007 beschert den privaten Krankenversicherungen diverse Probleme, unter anderem auch die Portabilität der Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung ab dem 1.1.2009. Diese Einschnitte in die Dualität der Krankenversicherung wird in absehbarer Zeit das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.
Aber nochmals auf Studie der Conti im Detail zurück, welche vor allem die Portabilität und die mögliche Wechselwelle der PKV-Versicherten betrachtet. Portabilität bedeutet, dass bei einem Wechsel von einer PKV zu einer anderen die Alterungsrückstellungen mitgenommen werden können. Diese Möglichkeit ist der Anlass für eine Studie der Continentalen Krankenversicherung, wie denn die PKV-Versicherten die Möglichkeiten der Gesundheitsreform beurteilen und sehen.
Hier die Ergebnisse in wenigen Stichpunkten:
91 Prozent wollen Krankenversicherer, die auch noch in 20 Jahren auf dem Markt sind.
74 Prozent ziehen einen Wechsel nur in hochwertige Tarife in Betracht.
70 Prozent der Kunden misstrauen Vermittler.
68 Prozent halten die Beratung durch Vermittler für wichtig.
63 Prozent der Befragten halten Lockangebote der Versicherer (sprich: günstiger Beitrag und Hohes Leistungsniveau) für möglich.
Die vollständige Studie der Continentalen steht hier zum Download als PDF bereit.
Samstag, 22. September 2007
den Bundesrat abgesegnet worden und tritt zum 1.1.2008, wie bereits angekündigt, in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21.9.07
Freitag, 21. September 2007
47 von 48 privaten Krankenversicherungen, also 97,92 Prozent aller Mitglieder des PKV-Verbandes wollen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Gesundheitsreform 2007 vorgehen.
Zankapfel ist unter anderem der ab 2009 geplante Basistarif, weil so der PKV Verband, dem Bund auf diesem Gebiet die Gesetzgebungskompetenz fehle.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Portabilität der Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung. Diese Mitnahmemöglichkeit der Alterungsrückstellungen bei dem Wechsel der PKV verstößt gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Die Klagen müssen bis 31.3.2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, denn zu diesem Zeitpunkt läuft die Jahresfrist für die Beschwerde gegen die Gesundheitsreform ab.
Quelle: Spiegel Online
Dienstag, 14. August 2007
Wolfgang Schäuble, der umstrittene Innenminister mit unbändigen Interesse an den privaten Daten der Internetuser, geht ein in die Geschichte mit der möglichen Anhebung des Rentenalters der Staatsdiener auf das 67 Lebensjahr. Dies berichtet die Online-Ausgabe der Tagesschau.
So will Herr Schäuble bereits ab 2012 das Rentenalter für Beamte schrittweise auf 67 Jahre anpassen. Allerdings soll laut dem Reformentwurf Beamten weiterhin der Ruhestand mit 65 ohne Abschläge auf die Pension ermöglicht werden, wenn 45 Dienstjahre vollendet wurden.
Donnerstag, 2. August 2007
Bereits vor einiger Zeit hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil zur Pflegeversicherung und den Pflegestufen gefällt. Nach diesem Urteil des BFH vom 10.5.2007 (AZ.: III R 39/05) kann ein Bewohner eines Altenwohnheims die in Rechnung gestellten Pflegesätze für die Pflegestufe 0 bei der Einkommenssteuer als außergewöhnliche Belastung abziehen, auch wenn keine Pflegestufe anerkannt wurde.
Quelle: Pressemitteilung BFH
Montag, 30. Juli 2007
Die FAZ hatte in der Sonntagsausgabe eine durchaus realistische Prognose abgegeben: Die Pflege wird viel, viel teurer. Wie teuer zeigt die Grafik:
Nun Frau Schmidt, ist die Reform der Pflegeversicherung nicht am Ziel vorbei reformiert?
Donnerstag, 26. Juli 2007
Laut Pressemitteilung sieht das Bundesgesundheitsministerium die Ausgabensteigerung für Medikamente in der gesetzlichen Krankenversicherung mit etwas anderen Augen als die Kaufmännische Krankenkasse.
Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind nach vorläufigen Zahlen der Apothekerverbände im ersten Halbjahr 2007 ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer nur um rd. 3 % gestiegen. Ohne Gesundheitsreform läge der Kostenanstieg bei ca. 9 %. Deutschland hat im Vergleich zu seinen größeren Nachbarstaaten deutlich niedrigere Ausgabensteigerungen in den letzten Jahren verzeichnet, wie aktuelle OECD-Gesundheitsdaten 2007 zeigen (www.oecd.org).
Was soll man nun glauben?
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