Dienstag, 11. November 2008
Der Finanzkrise zum Trotz und entgegen der Rezessionsangst schöpft die Deutsche Rentenversicherung aus den Vollen und erhöht die Altersbezüge der 20 Millionen deutschen Rentner um satte 2,75 Prozent im Jahr 2009. Damit übertrifft die Deutsche Rentenversicherung die Rentensteigerung in diesem Jahr um 1,65 Prozent. Ursache dafür ist die positive Entwicklung der Löhne, die ja zur Berechnung der Renten herangezogen wird. Darüber hinaus soll der sogenannte Riester-Faktor im nächsten Jahr ausgesetzt werden.
Freitag, 24. Oktober 2008
Die Finanzkrise erreicht auch die Gruppe der Gl?ckseligen: Neben der gesetzlichen Unfallversicherung geh?rt auch die Deutsche Rentenversicherung zu den Anlegern der inzwischen pleite gegangen US-Bank Lehman Brothers.
Zwar investierte die Deutsche Rentenversicherung 'nur' 44,5 Millionen Euro und die gesetzliche Unfallversicherung 57,55 Millionen Euro bei Lehman Brothers und wir sprechen auch seit den Tagen des Hilmar Kopper von Peanuts bei diesen geringen Betr?gen, aber dennoch kann man sagen dass hier mehr Geld verbrannt wurde als die meisten Bundesb?rger in Ihrem Erwerbsleben verdienen.
Mehr dazu bei Spiegel Online.
Mittwoch, 26. September 2007
Nach der Rente mit 67 f?r den Normalb?rger und Beamte, soll nun auch die Rente mit 67 f?r unsere Volksvertreter kommen, zumindest wenn es nach Bundestagspr?sident Norbert Lammert geht. Lammert erhofft sich durch diesen Schritt, dass unsere Volksvertreter mit gutem Beispiel vorangehen
Nachdem ja alle Bundesb?rger vor der Rentenversicherung gleich sind, gehen wir doch mal auf die gleicheren Volksvertreter ein:
Bisher konnten Palamentarier schon mit 55 Jahren ohne Abz?ge bei der Rente in den Ruhestand gehen, wenn mindestens 18 Jahre Angeh?rigkeit im Bundestag nachgewiesen werden konnten.
Zur Erinnerung: Normalb?rger k?nnen fr?hestens mit dem 65. Lebensjahr, alle nach 1964 Geborenen erst sp?ter in den Ruhestand gehen.
Dienstag, 11. September 2007
und startet ein neues Portal zum Thema Rentenversicherung, den 'Rentenblicker'.
Ziel des neuen Webprotals www.rentenblicker.de ist die Sensibilisierung der Jugendlichen auf die zuk?nftige Rente. Zeitgleich sollen die jungen Menschen im Alter von 16 bis 25 ?ber die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung informiert werden.
Ob nun auch die Deutsche Rentenversicherung gemerkt hat, dass man auf den Nachwuchs zu setzen hat?
Montag, 10. September 2007
Zu guter Letzt in der Artikelserie ?ber die gesetzliche Rentenversicherung kommen wir nun auf den Renten-Antrag. Sehr h?ufig glauben die angehenden Rentner immer noch, dass die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch kommt.
Falsch.
Ohne Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung geht gar nichts. Beachten Sie bitte, dass die Anspr?che gegen?ber der Rentenversicherung erst ab Antragsstellung gilt.
Wenn man mit Frauen ?ber die gesetzliche Rente spricht kommt das Gespr?ch schon fast automatisch auf den Irrglauben, dass Frauen mit 60 in den Ruhestand gehen k?nnten.
Das stimmt nur teilweise.
Nur Frauen, die vor dem 1.1.1952 geboren sind, k?nnen mit 60 in Ruhestand gehen und erhalten die Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass die 15 Jahre Wartezeit erf?llt sind, und ab dem 40 Lebensjahr mindestens 121 Monate mit Pflichtbeitr?gen in die gesetzliche Rentenversicherung belegt sind.
Freitag, 7. September 2007
Mit der Frage ?ber die Hintergr?nde eines t?dlichen Sturzes hatte sich das Bundessozialgericht (AZ: B 2 U 28/06 R B vom 4. 9. 2007) in dem vorliegenden Fall zu befassen.
Ein Kran-Monteur st?rzte von einer 40 Meter hohen Plattform eines Kranes. Pikanterweise wurde der Monteur zuvor wegen einer suizidalen Krise zuerst station?r behandelt und wurde befand sich anschlie?end ambulant psychiatrisch in Behandlung.
Diese psychiatrischen Behandlungen wegen einer suizidalen Krise nahm nun der Rententr?ger, eine Berufsgenossenschaft, zum Anlass den Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente zu verweigern.
Zu Unrecht, wie das Bundessozialgericht nun entschied:
Verungl?ckt ein Versicherter wie hier unter ungekl?rten Umst?nden an seinem Arbeitsplatz, wo er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entf?llt der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die versicherte T?tigkeit zum Unfallzeitpunkt f?r eine private T?tigkeit unterbrochen oder beendet hatte. Quelle: Pressemitteilung des Bundessozialgerichts, Link gefunden der Handakte
Nach einem Ausflug zur Riester-Rente heute also wieder zu den Irrt?mern und Fehlinformationen ?ber die gesetzliche Rentenversicherung.
Nat?rlich kommen in den Beratungsgespr?chen immer wieder die Fragen zum Babyjahr auf, vor allem die Meinung, dass jedes Babyjahr von der gesetzlichen Rentenversicherung mit Geld honoriert werden w?rde.
Das ist nur teilweise richtig.
Das Babygeld bekommen nur Frauen, die vor 1921 geboren wurden. F?r alle Frauen, die nach 1921 geboren wurden erhalten diese Kindererziehungszeiten, analog wie die normalen Beitragszeiten, auf dem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung gut geschrieben. Und zwar gibt es f?r Kinder, die vor dem 31.12.1991 geboren wurden, ein Jahr Kindererziehungszeit auf dem Rentenkonto. F?r alle nach dem 1.1.2002 geborenen Babys gibt es dann drei Jahre auf dem Rentenkonto der Mutter.
Ein Rentenanspruch an die gesetzliche Rentenversicherung besteht allerdings vom Grundsatz nur dann, wenn die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten erf?llt sind. Dabei werden allerdings die Kindererziehungszeiten gewertet.
Donnerstag, 6. September 2007
Die Frage, wie viel zu der Rente hinzuverdient werden darf, ohne dass es zu einer K?rzung der Renten kommt, ist durchaus wichtig. Landl?ufig geistert f?r die Hinzuverdienstgrenze der Betrag von 400 Euro monatlich durch die K?pfe.
Nur leider ist der Betrag von 400 Euro bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente zu hoch.
Seit dem 1.7.2007 gilt folgendes:
Rentner, die vor dem 65. Lebensjahr eine Rente beziehen und regelm??ig mehr als 350 Euro verdienen, erhalten nur eine Teilrente.
Hierbei gelten folgende Zahlen:
Alte Bundesl?nder
Altersrente
als 1/3-Teilrente: 1.836,27 Euro
als 1/2-Teilrente: 1.379,18 Euro
als 2/3-Teilrente: 922,08 Euro
Neue Bundesl?nder
Altersrente
als 1/3-Teilrente: 1.613,99 Euro
als 1/2-Teilrente: 1.212,23 Euro
als 2/3-Teilrente: 810,46 Euro
Interessant ist nat?rlich auch folgender Satz aus einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung: Wird auch die Hinzuverdienstgrenze f?r die Ein-Drittel-Teilrente ?berschritten, f?llt der Rentenanspruch ganz weg.
Kurz und gut: Wer zuviel hinzuverdient, geht leer aus.
Mittwoch, 5. September 2007
Eine sehr weit verbreitete Fehlinformation in Bezug auf die Altersrente betrifft die Abschl?ge auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn eine vorzeitige Altersrente bezogen wird. Landl?ufig hat sich die Fehlinformation festgesetzt, dass die Abschl?ge auf die Rente enden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Dem ist nicht so.
Die Abschl?ge auf eine Altersrente, die der Einzelne vor der Regelaltersgrenze bezieht gelten lebenslang. Dies betrifft auch etwaige Renten f?r die Hinterbliebenen.
Dienstag, 4. September 2007
Nat?rlich ist der Medien-Hype um die gesetzliche Rentenversicherung, die Reform der gesetzlichen Renten und die Anhebung des Rentenalters auf das 67. Lebensjahr nicht spurlos an den Mitb?rgern vor?ber gegangen. Es hat sich die Fehlinformation in den K?pfen festgesetzt, dass man nur noch mit 67 in den Ruhestand gehen kann.
Das ist falsch.
Vielmehr ist richtig, dass alle ab dem Geburtsjahrgang 1964 bis zum 67. Lebensjahr arbeiten m?ssen, wobei die Altersgrenze in kleinen Schritten vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben wird.
Montag, 3. September 2007
Ein weiterer Irrglauben in Bezug auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass wenn man 45 Jahre mit Rentenbeitr?gen belegt hat, erh?lt man die Altersrente.
Dem ist nicht so.
Hier die Richtigstellung: Um die Altersrente ohne Abz?ge erhalten zu k?nnen, muss man zum einen das 65. Lebensjahr erreicht haben und 45 Jahre Pflichtbeitr?ge in die gesetzliche Rentenversicherung nachweisen k?nnen. Beide Voraussetzungen m?ssen gleichzeitig vorliegen.
Dienstag, 28. August 2007
Die Artikelserie ?ber die gesetzliche Rentenversicherung geht weiter.
Eine weitere Fehlinformation, die sich in den K?pfen der Mitb?rger festgesetzt hat ist die H?he der Rente, und dass die letzten Jahre vor der Rente f?r die H?he der Rente besonders wichtig seien.
Das ist falsch.
Die H?he der Rente wird anhand der Rentenformel aus allen bis zum Rentenbeginn zur?ckgelegten rentenrechtlichen Zeiten berechnet .
Die Formel lautet
Rente monatlich = E x Z x R x A
wobei E f?r die erreichte Summe der Entgeltpunkte steht, Z f?r den Zugangsfaktor, R den Rentenartfaktor darstellt und A f?r den aktuellen Rentenwert steht.
Auch ist der Nachhaltigkeitsfaktor sehr wichtig f?r die zuk?nftigen Anpassungen der Altersrente.
Dieser Nachhaltigkeitsfaktor soll neben der Entwicklung der Wirtschaft auch die k?nftigen Ver?nderungen im Verh?ltnis von Rentnern zu Beitragszahlern widerspiegeln. Letztendlich wird die Entwicklung des Rentenniveaus an die Bev?lkerungsentwicklung angepasst. Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde in dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz von 2004 in die Rentenanpassungsformel integriert und ist seit 2005 wirksam.
Freitag, 24. August 2007
Nun, die Rentensituation in Deutschland kann man mit wenigen Worten beschreiben:
Alles Sch...., Deine Erna.
SPD-Chef Kurt Beck stellt den Rentnern in seinem ersten Fanfarensto? des Wahlkampfes eine betr?chtliche Rentensteigerung in Aussicht. Dies berichtet Spiegel Online.
Man darf gespannt sein, ob die Wahlkampfversprechen des Herrn Beck nicht doch nur Wahlkrampf-Versprecher sind.
Mittwoch, 22. August 2007
Die Fragen nach den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und die Bedingungen, an die diese Leistungen der Deutschen Rentenversicherung gekn?pft sind, tauchen in jedem Gespr?ch zur Altersvorsorge auf.
Nur was ist richtig und vor allem wichtig? Hier einige, grunds?tzliche Dinge
Es gibt nur eine Witwenrente und eben keine Witwerrente:
Diese Aussage ist falsch.
Richtig ist vielmehr, dass seit der Reform des Hinterbliebenenrechts 1986 Frauen und M?nner in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichberechtigt sind. Wenn der Ehepartner stirbt so besteht immer f?r die n?chsten drei Monaten nach dem Tod wenn eine Rente bezogen wurde oder bis zum Tod mindestens f?nf Jahre rentenversichert war.
Eine Anrechnung des eigenen Einkommens erfolgt ab dem vierten Kalendermonat nach dem Tod.
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