Mittwoch, 19. Dezember 2007
Mit einer privaten Sofortrentenversicherung können Sie Ihr Kapital sicher in eine lebenslange private Sofortrente umwandeln
Die vielfältigen Vorteile auf einem Blick:
Sie zahlen einen Einmalbeitrag und erhalten, ohne jegliche Gesundheitsprüfung, entweder sofort, also nach frühestens einem Monat eine lebenslange Sofortrente. Eine Sofortrente wird wie alle Rentenleistungen der dritten Schicht nur mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert.
Dieser ist von Ihrem Alter bei Rentebeginn abhängig. Bei einem 65-Jährigen z. B. beträgt er 18 %. Das heißt, nur 18 % der Rente gelten als Einkunft und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Die Rente besteht aus zwei Bausteinen, der Garantierente und den Überschussbeteiligungen. Ihr Vorteil, die Rentengarantie ist sicher und kann nicht reduziert werden. Die zusätzlichen Überschüsse zur Garantierente erhalten Sie ebenfalls jeden Monat.
Es wird zwischen zwei Varianten unterschieden, der Beitragsrückgewähr und der Rentengarantiezeit.
Auch im Todesfall geht Ihr Geld nicht verloren, denn Ihre Angehörigen erhalten bei der Variante mit Beitragsrückgewähr das verbleibende Kapital sofort in einer Summe ausgezahlt .
Wenn Sie die Rentengarantiezeit vereinbart haben, wird im Todesfall - nach Rentenbeginn und vor Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit - die Rente mit den Überschüssen bis zum Ende der Garantiezeit an die von Ihnen bestimmte begünstigte Person laufend weitergezahlt.
Donnerstag, 6. September 2007
Die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung ist durch die demografische Entwicklung, immer weniger Beitragszahler stehen einer steigenden Zahl von Rentnern gegenüber, als kritisch zu betrachten.
Reformen wurden notwendig um die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Renten weiter zu gewährleisten. Einschnitte im Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung waren die Folge.
Die dadurch entstandene Versorgungslücke kann nur durch eine private Altersvorsorge geschlossen werden. Eine Möglichkeit hierzu bietet die am 01.01.2002 eingeführte Riester Rente. Durch Zulagen und Steuervorteile unterstützt der Staat diese Form der privaten Altersvorsorge. Grundlage für die Beitragshöhe ist das steuerpflichtige Einkommen. Dieser Betrag wird dann in förderfähige Sparfonds angelegt. Förderfähige Sparfonds sind Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne, die folgende Kriterien erfüllen, die Vertragsdauer muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr gehen, eine vorherige Entnahme ist nicht möglich.
Die späteren Zahlungen dürfen nur in Form einer monatlichen Rente oder nach einem Auszahlungsplan erfolgen. Die eingezahlten Beiträge sowie die staatlichen Zulagen müssen am Ende der Laufzeit garantiert sein (wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft und zertifiziert). Zusätzlich bietet der Fondssparplan DWS Riester-Rente eine Höchtsstandssicherung an: Einmal erzielte Höchststände sind zum Rentenbeginn garantiert.
Eine wichtige Rolle bei der Anlagenwahl spielt das Alter des Sparers. Beim Abschluss einer Rentenversicherung steht in der Regel bereits der Auszahlbetrag nach Eintritt des Rentenalters fest.
Für die meisten Anleger stellt dieser kalkulierbare Wert eine Sicherheit dar. Nachteil, die Rentenversicherung ist nicht so flexibel wie Bank- und Fondssparpläne. Der Wechsel des Anbieters oder eine Beitragsminderung sind mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die klassische Rentenversicherung bietet einen garantierten Zinssatz von 2,25 % (Verträge, die vor 2007 abgeschlossen wurden erhalten einen garantierten Zinssatz von 2,75 %) und eine Überschussbeteiligung.
Mit Fondssparplänen können die höchsten Renditen erzielt werden, wie die DWS TopRente belegt: Sie erzielte seit Auflage im Jahr 2002 eine
jährliche Rendite von gut 11%. Sie sind aber risikoreicher als die anderen staatlich geförderten Anlagen. Durch lange Laufzeiten können die Risiken minimiert werden. Deshalb sollten Riester- Fondssparpläne vorrangig von jungen Menschen gewählt werden. Der Vorteil gegenüber Fondssparplänen ohne staatliche Förderung ist, dass kein Verlust der eingezahlten Beiträge erfolgt. Von staatlicher Seite wurde hier schon eine Minimierung der Risiken vorgenommen. Das Risiko besteht also nur bei der Rendite. Sollte keine Rendite erzielt werden, beträgt der Gewinn mit den Zulagen und Förderungen immerhin bis zu 6 %.
Die Höhe der Depotgebühren und Ausgabenaufschläge sind bereits im Vertrag festgelegt.
Riester-Banksparpläne zeichnen sich durch Flexibilität, Sicherheit und geringe Kosten aus.
Mit Riester-Banksparplänen können schon bei mittelfristiger Anlagezeit solide Renditen erzielt werden (abhängig vom Zinsniveau am Zinsmarkt) und sind deshalb besonders für ältere Sparer interessant. Leider gibt es noch zu wenig Angebote seitens der Banken.
Vergleiche zwischen den einzelnen Anbietern sollten bei allen Anlageformen durchgeführt werden. Das kann sich für den Sparer lohnen. Welche Anlageform auch gewählt wird, die Riester-Rente bringt dem Sparer allein schon durch die staatlichen Zulagen eine beachtliche Rendite.
Freitag, 24. August 2007
Nun, die Rentensituation in Deutschland kann man mit wenigen Worten beschreiben:
Alles Sch...., Deine Erna.
SPD-Chef Kurt Beck stellt den Rentnern in seinem ersten Fanfarenstoß des Wahlkampfes eine beträchtliche Rentensteigerung in Aussicht. Dies berichtet Spiegel Online.
Man darf gespannt sein, ob die Wahlkampfversprechen des Herrn Beck nicht doch nur Wahlkrampf-Versprecher sind.
Montag, 2. Juli 2007
Es ist soweit. Wir sind endlich in Second Life vertreten. Wieder mal ist das Team von versicherungguenstig.com am Puls der Zeit. Nachdem wir die ersten waren die eine echte Live Beratung zum Thema Versicherungen über das Internet angeboten haben, bieten wir ab heute Informationen zum Thema Versicherungen und vor allem zur privaten Krankenversicherung in Second Life an.
Ein Danke geht an das Team der Second Life Agentur In World Professionals, die unseren Auftritt erst ermöglicht haben.
Hier geht es zu unserem Büro in Second Life
Dienstag, 26. Juni 2007
Da ist sie wieder, die Pressemitteilung des Tages.
Von wem kommt sie?
Richtig, der Deutschen Rentenversicherung.
Heute regt sich die Deutsche Rentenversicherung darüber auf, dass eine private Rentenversicherung in einem Werbespot suggeriert, dass Frauen von der Deutschen Rentenversicherung diskriminiert werden und die männlichen Versicherten um 50 Prozent mehr Leistungen erhalten.
Die Frage die sich mir stellt: Von welcher Leistung spricht denn die Deutsche Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein System, dass in der jetzigen Form mittel- und langfristig alleine aus demographischen Gründen (immer mehr Leistungsempfänger, immer weniger Beitragszahler) nicht überlebensfähig ist. Auch heute schon muss die Deutsche Rentenversicherung auf staatliche Zuschüsse zurückgreifen, um die Renten überhaupt noch bezahlen zu können.
Also, von welchen Leistungen sprechen wir denn bitte noch?
Von aktiver Geldvernichtung, die durch die deutsche Rentenversicherung betrieben wird?
Dienstag, 19. Juni 2007
Wieder kommt die Deutsche Rentenversicherung zu den Schlagzeilen der besonderen Art. Nachdem die Artikelserie Pressemitteilung des Tages ja bereits von der Deutschen Rentenversicherung beherrscht wird, heute ein Urteil des Sozialgericht Dortmund (AZ: S 26 R 278/06 vom 24. Mai 2007) mit tragischem Hintergrund.
Ein im Jahr 1923 geborener Rentner begab sich 1999 auf eine Bergwanderung in den Schweizer Alpen, von der er bis heute nicht zurückgekehrt ist. Die Deutsche Rentenversicherung wollte die Zahlung der Altersrente mit der Begründung einstellen, dass der verschollene Rentner wahrscheinlich verstorben ist. Der Abwesenheitspfleger klagte gegen die Einstellung der Rente und bekam Recht. Die Deutsche Rentenversicherung muss für einen wahrscheinlich Toten weiterhin die Altersrente bezahlen.
Interessant für die Deutsche Rentenversicherung ist das Schlupfloch, dass Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und länger als fünf Jahre als verschollen gelten, eine Todeserklärung möglich.
Das vollständige Urteil steht hier zum Download bereit.
Mittwoch, 13. Juni 2007
Die Pressemitteilung des Tages kommt von der Deutschen Rentenversicherung. In der Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung geht es um die neuen Hinzuverdienstgrenzen für Rentner vor dem 65. Lebensjahr, die sich ab dem 1.7.2007 gelten.
Eigentlich versucht die Politik ja verzweifelt die Bürger in Bezug auf die Renten der Deutschen Rentenversicherung zu beruhigen. Nur gegen solche Steilvorlagen ist auch die Politik machtlos.
[...] fällt der Rentenanspruch ganz weg. [...]
Da fällt mir Norbert Blüm ein, der ja immer noch das Märchen von der sicheren Rente verbreitet.
Samstag, 17. Februar 2007
Der Bundesrat hat heute nicht nur die Gesundheitsreform durchgewunken, sondern auch etwas sinnvolles im Rahmen der Altersvorsorge für Selbstständige beschlossen.
[...] Der Bundesrat hat heute den Weg für eine abgesicherte Altersvorsorge Selbständiger freigemacht. Mit diesen Neuregelungen sollen selbständige Unternehmer besser als bisher abgesichert werden. „Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird deutlich verbessert. Versicherungen von Selbständigen werden künftig genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Das neue Recht wird einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten – voraussichtlich Anfang März.“
Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte Selbständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können.
„Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Auch das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbständiger sind vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger zu schützen, um
- das Existenzminimum des Selbständigen im Alter zu sichern,
- den Staat von Sozialleistungen zu entlasten,
- bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen zu schaffen und
- eine Kultur der Selbständigkeit zu fördern“ [...]
Pressemitteilung des BMJ
Donnerstag, 15. Februar 2007
Ein interessantes Urteil des BGH (IV ZR 150/05 - Urteil vom 14. Februar 2007) zu der Frage 'Bezugsberechtigung des geschiedenen Ehegatten aus der privaten Rentenversicherung' wurde gestern veröffentlicht.
Eine Frau hatte 1979 eine private Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss der privaten Rente war sie in erster Ehe mit einem anderen Mann verheiratet. Das Bezugsrecht der Beitragsrückgewähr aus der privaten Rentenversicherung lautete auf 'Ehegatte der versicherten Person'. Nach der Scheidung 1985 von dem ersten Ehemann heiratete die Frau 1993 ihren zweiten Mann, den späteren Kläger.
1994 verstarb die Frau, und die Rentenversicherung zahlte entsprechend der vereinbarten Beitragsrückgewähr an den Mann der ersten Ehe die Versicherungsleistung in Höhe von 6.255,02 Euro aus.
Dagegen klagte der Mann aus zweiter Ehe.
[...] Die Benennung eines Bezugsberechtigten erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Versicherer. Gleiches gilt für die Erklärung einer etwaigen Aufhebung oder Änderung der Bezugsberechtigung. Der Inhalt der Erklärung ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei auf das Verständnis des Versicherers im Zeitpunkt ihrer Abgabe abzustellen ist. Die Auslegung führt hier zu dem Ergebnis, dass der zum Zeitpunkt der Erklärung 1979 in bestehender Ehe lebende Partner des Versicherungsnehmers, also derjenige aus der ersten, geschiedenen Ehe, begünstigt wurde. Diese Erklärung wird bei einer etwaigen Scheidung der Ehe nicht "automatisch" unwirksam. Für eine wirksame Änderung der ursprünglichen Bezugsberechtigung zugunsten des Klägers als neuer Ehemann wäre eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Versicherer erforderlich gewesen, die aber nicht erfolgt ist. [...]
Aus der Pressemitteilung zu dem Urteil des BGH vom 14. Februar 2007 - IV ZR 150/05
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden – Entscheidung vom 26.4.2005 - 2 O 251/03
OLG Frankfurt am Main – Entscheidung vom 1.6.2006 - 3 U 176/04
Vollständiges Urteil des BGH als PDF (Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 150/05) (lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor)
Donnerstag, 25. Januar 2007
Die Pressemitteilung des Tages kommt von der Deutschen Rentenversicherung und trägt den klangvollen Titel:
Die gesetzliche Rente in Deutschland - 50 Jahre Sicherheit durch Anpassung
Zur Zeit ist ja die Rentensituation in aller Munde. Sogar die BILD-Zeitung kümmert sich in letzter Zeit rührend um die Rentenversicherung in Deutschland, so berichtet Andreas Kunze im Finblog.
Die Frage ist, was da wohl in 50 Jahren angepasst wurde und vor allem was an der gesetzlichen Rente heutzutage noch sicher ist, außer dass es sicher weniger Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung geben wird.
Donnerstag, 18. Januar 2007
Um wieviel wird das Jahr 2007 teuerer als letztes Jahr?
Dieser Frage geht der Merkel Rechner der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ein wenig auf den Grund und hat den Merkelrechner bereits vor einigen Tagen veröffentlicht.
Mit diesem Tool kann man für sein Einkommen und für seine individuellen biographischen Daten ausrechnen, ob beispielsweise durch Mehrwertsteuer-Erhöhung und Senkung des Beitragssatzes für die Arbeitslosenversicherung unter dem Strich mehr oder weniger im Portemonnaie ist , so schreibt die INSM auf der Homepage.
Langsam sollten wir eine Kategorie Tool des Monats auf dem Versicherungs-Blog einführen.
Mittwoch, 13. Dezember 2006
Aus der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung ein Zitat: [...] Zusätzlicher Vorsorgebedarf:
Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger ("Versorgungslücke"). Bei der ergänzenden Altersvorsorge sollten Sie-wie bei Ihrer zu erwartenden Rente- den Kaufkraftverlust beachten. [...]
Nun bekommen es die Versicherten der deutschen Rentenversicherung schwarz auf weiß, daß die Renten der gesetzlichen Rententräger nicht mehr ausreichen um den Lebensstandart im Ruhestand zu halten.
Norbert Blüms Versprechen 'Die Rente ist sicher' erweist sich inzwischen als Versprecher. Die richtige Formulierung ist wohl : 'Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott!'
Freitag, 20. Oktober 2006
In der Sitzung des Bundestages am 9. Oktober 2006 hat der Bundestag die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2007 festgesetzt.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bleibt in den alten Bundesländern gleich. Sie beträgt, wie bisher, bei 63.000, 00 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesländern steigt die BBG der Rentenversicherung auf 54.600,00 Euro.
Die Grundlage für die Berechnung von vielen Werten in der Sozialversicherung, die Bezugsgröße, bleibt in den westlichen Bundesländern in Höhe von 2.450,00 Euro je Monat erhalten, in den östlichen Ländern steigt die Bezugsgröße auf 2.100,00 Euro monatlich.
Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2007 wird auf 29.488,00 Euro festgelegt.
Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2007 auf 47.700, 00 Euro festgelegt.
Die oben genannten Werte sind bis zur zur Verabschiedung durch den Bundesrat voraussichtliche Werte.
Donnerstag, 13. Juli 2006
Nun wird es ernst: Die Europäische Kommission verlautbarte, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland einreichen wird.
Die Europäische Kommission sieht in einzelnen Regelungen der steuerlich geförderten Riester-Rente einen Konflikt mit den Bestimmungen des EG-Vertrages. ( Wir berichteten)
Mittwoch, 31. Mai 2006
Das Statistische Bundesamt hat einen Bericht zu den gesetzlichen Sozialversicherungen veröffentlicht: Die Sozialversicherungen haben im letzten Jahr 3.300.000.000 Euro Verlust eingefahren. Und das nach einem doch sehr erfreulichen Bericht für das Jahr 2004. Damals hatten die Sozialversicherungen mit einem Plus von 2,1 Milliarden abgeschnitten.
Diese Negativ-Bilanz wurde ja bereits erwartet. Die wirklich brennenden Themen sind die gesetzliche Krankenversicherung und die Rentenversicherung.
Die derzeitig viel gerühmte Reform der gesetzlichen Krankenversicherung soll ja das Gesundheitswesen wieder auf ein solides finanzielles Fundament stellen, wobei einige Stimmen bereits heute vor 'kleinen' Löchern im Finanzgebilde des Gesundheitswesens warnen. So sprach der Vorstand der Barmer, Dr. Eckart Fiedler, von zukünftig 7 Milliarden Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit wäre wohl das diesjährige Plus in der gesetzlichen Krankenkasse von 1,5 Milliarden Euro relativiert.
Als größter Negativ-Posten in der Bilanz ist die gesetzliche Rentenversicherung zu nennen. Die gesetzliche Rentenversicherung schlug mit insgesamt 4,3 Milliarden Euro Defizit zu Buche.
Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes steht hier zur Verfügung.
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