Mittwoch, 19. Dezember 2007
Mit einer privaten Sofortrentenversicherung k?nnen Sie Ihr Kapital sicher in eine lebenslange private Sofortrente umwandeln
Die vielf?ltigen Vorteile auf einem Blick:
Sie zahlen einen Einmalbeitrag und erhalten, ohne jegliche Gesundheitspr?fung, entweder sofort, also nach fr?hestens einem Monat eine lebenslange Sofortrente. Eine Sofortrente wird wie alle Rentenleistungen der dritten Schicht nur mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert.
Dieser ist von Ihrem Alter bei Rentebeginn abh?ngig. Bei einem 65-J?hrigen z. B. betr?gt er 18 %. Das hei?t, nur 18 % der Rente gelten als Einkunft und m?ssen in der Einkommensteuererkl?rung angegeben werden.
Die Rente besteht aus zwei Bausteinen, der Garantierente und den ?berschussbeteiligungen. Ihr Vorteil, die Rentengarantie ist sicher und kann nicht reduziert werden. Die zus?tzlichen ?bersch?sse zur Garantierente erhalten Sie ebenfalls jeden Monat.
Es wird zwischen zwei Varianten unterschieden, der Beitragsr?ckgew?hr und der Rentengarantiezeit.
Auch im Todesfall geht Ihr Geld nicht verloren, denn Ihre Angeh?rigen erhalten bei der Variante mit Beitragsr?ckgew?hr das verbleibende Kapital sofort in einer Summe ausgezahlt .
Wenn Sie die Rentengarantiezeit vereinbart haben, wird im Todesfall - nach Rentenbeginn und vor Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit - die Rente mit den ?bersch?ssen bis zum Ende der Garantiezeit an die von Ihnen bestimmte beg?nstigte Person laufend weitergezahlt.
Donnerstag, 6. September 2007
Die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung ist durch die demografische Entwicklung, immer weniger Beitragszahler stehen einer steigenden Zahl von Rentnern gegen?ber, als kritisch zu betrachten.
Reformen wurden notwendig um die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Renten weiter zu gew?hrleisten. Einschnitte im Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung waren die Folge.
Die dadurch entstandene Versorgungsl?cke kann nur durch eine private Altersvorsorge geschlossen werden. Eine M?glichkeit hierzu bietet die am 01.01.2002 eingef?hrte Riester Rente. Durch Zulagen und Steuervorteile unterst?tzt der Staat diese Form der privaten Altersvorsorge. Grundlage f?r die Beitragsh?he ist das steuerpflichtige Einkommen. Dieser Betrag wird dann in f?rderf?hige Sparfonds angelegt. F?rderf?hige Sparfonds sind Rentenversicherungen, Fondssparpl?ne und Banksparpl?ne, die folgende Kriterien erf?llen, die Vertragsdauer muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr gehen, eine vorherige Entnahme ist nicht m?glich.
Die sp?teren Zahlungen d?rfen nur in Form einer monatlichen Rente oder nach einem Auszahlungsplan erfolgen. Die eingezahlten Beitr?ge sowie die staatlichen Zulagen m?ssen am Ende der Laufzeit garantiert sein (wird durch die Bundesanstalt f?r Finanzdienstleistungsaufsicht gepr?ft und zertifiziert). Zus?tzlich bietet der Fondssparplan DWS Riester-Rente eine H?chtsstandssicherung an: Einmal erzielte H?chstst?nde sind zum Rentenbeginn garantiert.
Eine wichtige Rolle bei der Anlagenwahl spielt das Alter des Sparers. Beim Abschluss einer Rentenversicherung steht in der Regel bereits der Auszahlbetrag nach Eintritt des Rentenalters fest.
F?r die meisten Anleger stellt dieser kalkulierbare Wert eine Sicherheit dar. Nachteil, die Rentenversicherung ist nicht so flexibel wie Bank- und Fondssparpl?ne. Der Wechsel des Anbieters oder eine Beitragsminderung sind mit zus?tzlichen Kosten verbunden. Die klassische Rentenversicherung bietet einen garantierten Zinssatz von 2,25 % (Vertr?ge, die vor 2007 abgeschlossen wurden erhalten einen garantierten Zinssatz von 2,75 %) und eine ?berschussbeteiligung.
Mit Fondssparpl?nen k?nnen die h?chsten Renditen erzielt werden, wie die DWS TopRente belegt: Sie erzielte seit Auflage im Jahr 2002 eine
j?hrliche Rendite von gut 11%. Sie sind aber risikoreicher als die anderen staatlich gef?rderten Anlagen. Durch lange Laufzeiten k?nnen die Risiken minimiert werden. Deshalb sollten Riester- Fondssparpl?ne vorrangig von jungen Menschen gew?hlt werden. Der Vorteil gegen?ber Fondssparpl?nen ohne staatliche F?rderung ist, dass kein Verlust der eingezahlten Beitr?ge erfolgt. Von staatlicher Seite wurde hier schon eine Minimierung der Risiken vorgenommen. Das Risiko besteht also nur bei der Rendite. Sollte keine Rendite erzielt werden, betr?gt der Gewinn mit den Zulagen und F?rderungen immerhin bis zu 6 %.
Die H?he der Depotgeb?hren und Ausgabenaufschl?ge sind bereits im Vertrag festgelegt.
Riester-Banksparpl?ne zeichnen sich durch Flexibilit?t, Sicherheit und geringe Kosten aus.
Mit Riester-Banksparpl?nen k?nnen schon bei mittelfristiger Anlagezeit solide Renditen erzielt werden (abh?ngig vom Zinsniveau am Zinsmarkt) und sind deshalb besonders f?r ?ltere Sparer interessant. Leider gibt es noch zu wenig Angebote seitens der Banken.
Vergleiche zwischen den einzelnen Anbietern sollten bei allen Anlageformen durchgef?hrt werden. Das kann sich f?r den Sparer lohnen. Welche Anlageform auch gew?hlt wird, die Riester-Rente bringt dem Sparer allein schon durch die staatlichen Zulagen eine beachtliche Rendite.
Freitag, 24. August 2007
Nun, die Rentensituation in Deutschland kann man mit wenigen Worten beschreiben:
Alles Sch...., Deine Erna.
SPD-Chef Kurt Beck stellt den Rentnern in seinem ersten Fanfarensto? des Wahlkampfes eine betr?chtliche Rentensteigerung in Aussicht. Dies berichtet Spiegel Online.
Man darf gespannt sein, ob die Wahlkampfversprechen des Herrn Beck nicht doch nur Wahlkrampf-Versprecher sind.
Montag, 2. Juli 2007
Es ist soweit. Wir sind endlich in Second Life vertreten. Wieder mal ist das Team von versicherungguenstig.com am Puls der Zeit. Nachdem wir die ersten waren die eine echte Live Beratung zum Thema Versicherungen ?ber das Internet angeboten haben, bieten wir ab heute Informationen zum Thema Versicherungen und vor allem zur privaten Krankenversicherung in Second Life an.
Ein Danke geht an das Team der Second Life Agentur In World Professionals, die unseren Auftritt erst erm?glicht haben.
Hier geht es zu unserem B?ro in Second Life
Dienstag, 26. Juni 2007
Da ist sie wieder, die Pressemitteilung des Tages.
Von wem kommt sie?
Richtig, der Deutschen Rentenversicherung.
Heute regt sich die Deutsche Rentenversicherung darüber auf, dass eine private Rentenversicherung in einem Werbespot suggeriert, dass Frauen von der Deutschen Rentenversicherung diskriminiert werden und die männlichen Versicherten um 50 Prozent mehr Leistungen erhalten.
Die Frage die sich mir stellt: Von welcher Leistung spricht denn die Deutsche Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein System, dass in der jetzigen Form mittel- und langfristig alleine aus demographischen Gründen (immer mehr Leistungsempfänger, immer weniger Beitragszahler) nicht überlebensfähig ist. Auch heute schon muss die Deutsche Rentenversicherung auf staatliche Zuschüsse zurückgreifen, um die Renten überhaupt noch bezahlen zu können.
Also, von welchen Leistungen sprechen wir denn bitte noch?
Von aktiver Geldvernichtung, die durch die deutsche Rentenversicherung betrieben wird?
Dienstag, 19. Juni 2007
Wieder kommt die Deutsche Rentenversicherung zu den Schlagzeilen der besonderen Art. Nachdem die Artikelserie Pressemitteilung des Tages ja bereits von der Deutschen Rentenversicherung beherrscht wird, heute ein Urteil des Sozialgericht Dortmund (AZ: S 26 R 278/06 vom 24. Mai 2007) mit tragischem Hintergrund.
Ein im Jahr 1923 geborener Rentner begab sich 1999 auf eine Bergwanderung in den Schweizer Alpen, von der er bis heute nicht zur?ckgekehrt ist. Die Deutsche Rentenversicherung wollte die Zahlung der Altersrente mit der Begr?ndung einstellen, dass der verschollene Rentner wahrscheinlich verstorben ist. Der Abwesenheitspfleger klagte gegen die Einstellung der Rente und bekam Recht. Die Deutsche Rentenversicherung muss f?r einen wahrscheinlich Toten weiterhin die Altersrente bezahlen.
Interessant f?r die Deutsche Rentenversicherung ist das Schlupfloch, dass Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und l?nger als f?nf Jahre als verschollen gelten, eine Todeserkl?rung m?glich.
Das vollst?ndige Urteil steht hier zum Download bereit.
Mittwoch, 13. Juni 2007
Die Pressemitteilung des Tages kommt von der Deutschen Rentenversicherung. In der Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung geht es um die neuen Hinzuverdienstgrenzen f?r Rentner vor dem 65. Lebensjahr, die sich ab dem 1.7.2007 gelten.
Eigentlich versucht die Politik ja verzweifelt die B?rger in Bezug auf die Renten der Deutschen Rentenversicherung zu beruhigen. Nur gegen solche Steilvorlagen ist auch die Politik machtlos.
[...] f?llt der Rentenanspruch ganz weg. [...]
Da f?llt mir Norbert Bl?m ein, der ja immer noch das M?rchen von der sicheren Rente verbreitet.
Samstag, 17. Februar 2007
Der Bundesrat hat heute nicht nur die Gesundheitsreform durchgewunken, sondern auch etwas sinnvolles im Rahmen der Altersvorsorge f?r Selbstst?ndige beschlossen.
[...] Der Bundesrat hat heute den Weg f?r eine abgesicherte Altersvorsorge Selbst?ndiger freigemacht. Mit diesen Neuregelungen sollen selbst?ndige Unternehmer besser als bisher abgesichert werden. ?Der Pf?ndungsschutz f?r Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird deutlich verbessert. Versicherungen von Selbst?ndigen werden k?nftig genauso gesch?tzt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abh?ngig Besch?ftigten?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Das neue Recht wird einen Tag nach Verk?ndung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten ? voraussichtlich Anfang M?rz.?
Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genie?en die Eink?nfte Selbst?ndiger bislang keinen Pf?ndungsschutz. Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschlie?lich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empf?nger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenanspr?che aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepf?ndet werden k?nnen.
?Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Auch das der Alterssicherung dienende Verm?gen und die der Alterssicherung dienenden Eink?nfte Selbst?ndiger sind vor dem Vollstreckungszugriff der Gl?ubiger zu sch?tzen, um
- das Existenzminimum des Selbst?ndigen im Alter zu sichern,
- den Staat von Sozialleistungen zu entlasten,
- bessere Rahmenbedingungen f?r Existenzgr?ndungen zu schaffen und
- eine Kultur der Selbst?ndigkeit zu f?rdern? [...]
Pressemitteilung des BMJ
Donnerstag, 15. Februar 2007
Ein interessantes Urteil des BGH (IV ZR 150/05 - Urteil vom 14. Februar 2007) zu der Frage 'Bezugsberechtigung des geschiedenen Ehegatten aus der privaten Rentenversicherung' wurde gestern ver?ffentlicht.
Eine Frau hatte 1979 eine private Rentenversicherung mit Beitragsr?ckgew?hr bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss der privaten Rente war sie in erster Ehe mit einem anderen Mann verheiratet. Das Bezugsrecht der Beitragsr?ckgew?hr aus der privaten Rentenversicherung lautete auf 'Ehegatte der versicherten Person'. Nach der Scheidung 1985 von dem ersten Ehemann heiratete die Frau 1993 ihren zweiten Mann, den sp?teren Kl?ger.
1994 verstarb die Frau, und die Rentenversicherung zahlte entsprechend der vereinbarten Beitragsr?ckgew?hr an den Mann der ersten Ehe die Versicherungsleistung in H?he von 6.255,02 Euro aus.
Dagegen klagte der Mann aus zweiter Ehe.
[...] Die Benennung eines Bezugsberechtigten erfolgt durch einseitige empfangsbed?rftige Willenserkl?rung gegen?ber dem Versicherer. Gleiches gilt f?r die Erkl?rung einer etwaigen Aufhebung oder ?nderung der Bezugsberechtigung. Der Inhalt der Erkl?rung ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei auf das Verst?ndnis des Versicherers im Zeitpunkt ihrer Abgabe abzustellen ist. Die Auslegung f?hrt hier zu dem Ergebnis, dass der zum Zeitpunkt der Erkl?rung 1979 in bestehender Ehe lebende Partner des Versicherungsnehmers, also derjenige aus der ersten, geschiedenen Ehe, beg?nstigt wurde. Diese Erkl?rung wird bei einer etwaigen Scheidung der Ehe nicht "automatisch" unwirksam. F?r eine wirksame ?nderung der urspr?nglichen Bezugsberechtigung zugunsten des Kl?gers als neuer Ehemann w?re eine entsprechende Erkl?rung gegen?ber dem Versicherer erforderlich gewesen, die aber nicht erfolgt ist. [...]
Aus der Pressemitteilung zu dem Urteil des BGH vom 14. Februar 2007 - IV ZR 150/05
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden ? Entscheidung vom 26.4.2005 - 2 O 251/03
OLG Frankfurt am Main ? Entscheidung vom 1.6.2006 - 3 U 176/04
Vollst?ndiges Urteil des BGH als PDF (Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 150/05) (lag zum Zeitpunkt der Ver?ffentlichung noch nicht vor)
Donnerstag, 25. Januar 2007
Die Pressemitteilung des Tages kommt von der Deutschen Rentenversicherung und tr?gt den klangvollen Titel:
Die gesetzliche Rente in Deutschland - 50 Jahre Sicherheit durch Anpassung
Zur Zeit ist ja die Rentensituation in aller Munde. Sogar die BILD-Zeitung k?mmert sich in letzter Zeit r?hrend um die Rentenversicherung in Deutschland, so berichtet Andreas Kunze im Finblog.
Die Frage ist, was da wohl in 50 Jahren angepasst wurde und vor allem was an der gesetzlichen Rente heutzutage noch sicher ist, au?er dass es sicher weniger Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung geben wird.
Donnerstag, 18. Januar 2007
Um wieviel wird das Jahr 2007 teuerer als letztes Jahr?
Dieser Frage geht der Merkel Rechner der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ein wenig auf den Grund und hat den Merkelrechner bereits vor einigen Tagen ver?ffentlicht.
Mit diesem Tool kann man f?r sein Einkommen und f?r seine individuellen biographischen Daten ausrechnen, ob beispielsweise durch Mehrwertsteuer-Erh?hung und Senkung des Beitragssatzes f?r die Arbeitslosenversicherung unter dem Strich mehr oder weniger im Portemonnaie ist , so schreibt die INSM auf der Homepage.
Langsam sollten wir eine Kategorie Tool des Monats auf dem Versicherungs-Blog einf?hren.
Mittwoch, 13. Dezember 2006
Aus der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung ein Zitat: [...] Zus?tzlicher Vorsorgebedarf:
Da die Renten im Vergleich zu den L?hnen k?nftig geringer steigen werden und sich somit die sp?tere L?cke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergr??ert, wird eine zus?tzliche Absicherung f?r das Alter wichtiger ("Versorgungsl?cke"). Bei der erg?nzenden Altersvorsorge sollten Sie-wie bei Ihrer zu erwartenden Rente- den Kaufkraftverlust beachten. [...]
Nun bekommen es die Versicherten der deutschen Rentenversicherung schwarz auf wei?, da? die Renten der gesetzlichen Rententr?ger nicht mehr ausreichen um den Lebensstandart im Ruhestand zu halten.
Norbert Bl?ms Versprechen 'Die Rente ist sicher' erweist sich inzwischen als Versprecher. Die richtige Formulierung ist wohl : 'Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott!'
Freitag, 20. Oktober 2006
In der Sitzung des Bundestages am 9. Oktober 2006 hat der Bundestag die Rechengr??en der Sozialversicherung f?r das Jahr 2007 festgesetzt.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bleibt in den alten Bundesl?ndern gleich. Sie betr?gt, wie bisher, bei 63.000, 00 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesl?ndern steigt die BBG der Rentenversicherung auf 54.600,00 Euro.
Die Grundlage f?r die Berechnung von vielen Werten in der Sozialversicherung, die Bezugsgr??e, bleibt in den westlichen Bundesl?ndern in H?he von 2.450,00 Euro je Monat erhalten, in den ?stlichen L?ndern steigt die Bezugsgr??e auf 2.100,00 Euro monatlich.
Das Durchschnittsentgelt f?r das Jahr 2007 wird auf 29.488,00 Euro festgelegt.
Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird f?r das Jahr 2007 auf 47.700, 00 Euro festgelegt.
Die oben genannten Werte sind bis zur zur Verabschiedung durch den Bundesrat voraussichtliche Werte.
Donnerstag, 13. Juli 2006
Nun wird es ernst: Die Europ?ische Kommission verlautbarte, dass sie vor dem Europ?ischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland einreichen wird.
Die Europ?ische Kommission sieht in einzelnen Regelungen der steuerlich gef?rderten Riester-Rente einen Konflikt mit den Bestimmungen des EG-Vertrages. ( Wir berichteten)
Mittwoch, 31. Mai 2006
Das Statistische Bundesamt hat einen Bericht zu den gesetzlichen Sozialversicherungen ver?ffentlicht: Die Sozialversicherungen haben im letzten Jahr 3.300.000.000 Euro Verlust eingefahren. Und das nach einem doch sehr erfreulichen Bericht f?r das Jahr 2004. Damals hatten die Sozialversicherungen mit einem Plus von 2,1 Milliarden abgeschnitten.
Diese Negativ-Bilanz wurde ja bereits erwartet. Die wirklich brennenden Themen sind die gesetzliche Krankenversicherung und die Rentenversicherung.
Die derzeitig viel ger?hmte Reform der gesetzlichen Krankenversicherung soll ja das Gesundheitswesen wieder auf ein solides finanzielles Fundament stellen, wobei einige Stimmen bereits heute vor 'kleinen' L?chern im Finanzgebilde des Gesundheitswesens warnen. So sprach der Vorstand der Barmer, Dr. Eckart Fiedler, von zuk?nftig 7 Milliarden Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit w?re wohl das diesj?hrige Plus in der gesetzlichen Krankenkasse von 1,5 Milliarden Euro relativiert.
Als gr??ter Negativ-Posten in der Bilanz ist die gesetzliche Rentenversicherung zu nennen. Die gesetzliche Rentenversicherung schlug mit insgesamt 4,3 Milliarden Euro Defizit zu Buche.
Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes steht hier zur Verf?gung.
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