Mittwoch, 10. Juni 2009
Nun ist es raus: Die Gesundheitsreform mit dem Basistarif wurde durch das Bundesverfassungsgericht für rechtens befunden (Az.: 1 BvR 706/08 u.a.).
Somit sind die Verfassungsbeschwerden der einzelnen Privaten Krankenversicherer, allen voran die Allianz, erfolglos geblieben. Damit werden die privaten Krankenversicherer gezwungen, auch schlechte Versicherungsrisiken (sprich Kranke und Personen mit schlechteren Versicherungsrisiken) zumindest im Basistarif aufzunehmen.
Zwar greift dieser Basistarif, so das Bundesverfassungsgericht, in die Berufsfreiheit der Versicherungsunternehmen ein, allerdings sei das Ziel allen Bürgern einen bezahlbaren Basisschutz zu bieten höher zu bewerten als die unternehmerische Freiheit der Privaten Krankenversicherer.
Laut dem Bundesverfassungsgericht ist der Gesetzgeber aber verpflichtet, die Entwicklungen der privaten Krankenversicherung zu beobachten und im Bedarfsfall korrigierend einzugreifen.
Auch die strittige 3-Jahres-Frist, sprich Arbeitnehmer die über die beitragsbemessungsgrenze verdienen müssen laut der Gesundheitsreform mindestens drei Jahre in Folge dieses Einkommen erzielen bevor ein Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt möglich ist, wurde als richtig und rechtens beurteilt.
Detaillierte Informationen finden sich in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes.
Donnerstag, 23. Oktober 2008
Jedes Jahr im Herbst kommen die Mitteilungen der privaten Krankenversicherungen, welcher der Mitbewerber denn gerade seine Beitr?ge erh?hen muss. So auch gestern.
Da erreichte uns ein sehr umfangreiches PDF mit der Auflistung von Krankenversicherungen, die zum Jahreswechsel die Beitr?ge in einigen der 'g?nstigen' Tarifen erh?hen m?ssen.
Hier ein Auszug aus dem Dokument:
[...]
AXA:
Tarif ECO zum Teil Beitragserh?hung ?ber 20 % bei M?nnern
Tarif EL zum Teil Beitragserh?hung ?ber 20 % bei Frauen
Tarif AMH,KH zum Teil Beitragserh?hung ?ber 20 % bei M?nnern
Barmenia:
Tarif VC zum Teil Beitragserh?hung weit ?ber 20 % bei M?nnern
Tarif VCH Beitragserh?hung weit im 2stelligen Bereich bei M?nnern
Tarif VCN zum Teil Beitragserh?hung weit ?ber 20 % bei M?nnern
Tarif VHV zum Teil Beitragserh?hung ?ber 20 % bei Jugendlichen
Tarif AN bis zu 30 % Beitragserh?hung bei Frauen
DBV:
Tarif VISION Beitragserh?hung weit im 2stelligen Bereich bei M?nnern + Frauen
Tarif BS zum Teil Beitragserh?hung weit ?ber 20 % bei M?nnern
Deutscher Ring:
Tarif Comfort Beitragserh?hung weit ?ber 20 % bei Kindern + m?nnliche Jugendliche
Tarif Profi S Beitragserh?hung zwischen 30 und 40 % bei Kindern + m?nnlichen Jugendlichen
Gothaer:
Tarif MAX Beitragserh?hung weit im 2stelligen Bereich bei Frauen
Tarif MediStart zum Teil Beitragserh?hung bis zu 20 % bei Kindern + Jugendlichen
Hanse Merkur:
Tarif KVE Beitragserh?hung weit im 2stelligen Bereich bei M?nnern
Tarif KVG Beitragserh?hung weit im 2stelligen Bereich bei M?nnern
Tarif KTS Beitragserh?hung weit ?ber 20 % bei M?nnern + Frauen
Inter:
Tarif CL Beitragserh?hung weit im 2stelligen Bereich bei M?nnern + Frauen
Tarif CC Beitragserh?hung weit im 2stelligen Bereich bei M?nnern + Frauen
Tarif JA Beitragserh?hung im 2stelligen Bereich bei Frauen
SDK:
Tarif A Beitragserh?hung weit im 2stelligen Bereich bei M?nnern, bei Frauen teilweise ?ber 30 %
Signal:
Tarif NO Beitragserh?hung weit ?ber 20 % bei M?nnern + Frauen + Kinder, m?nnliche Jugendliche ?ber 40%
Tarif NOZ Beitragserh?hung bis zu 20 % bei M?nnern
Universa:
Tarif introPrivat-Spezial Beitragserh?hung weit im 2stelligen Bereich bei M?nnern + Frauen
Tarif ZF-Spezial Beitragserh?hung ?ber 20 % bei M?nnern
Tarif ZZ-Spezial Beitragserh?hung weit im 2stelligen Bereich bei M?nnern + Frauen
Victoria:
Tarif AB zum Teil Beitragserh?hung ?ber 20 % bei M?nnern + Frauen
Tarif AN Beitragserh?hung weit im 2stelligen Bereich bei M?nnern + Frauen, zum Teil ?ber 20 %, bei Kindern bis zu 40 % [...]
Liest sich, wie wenn wegen der Beitragsanpassung auf die Kollegen ein wenig Arbeit zukommt. Da herrscht immer ein wenig Erkl?rungsnotstand, vor allem wenn die Krankenversicherung erst vor kurzer Zeit abgeschlossen wurde, und der Tarif als das Optimum im Bereich der PKV und als absolut beitragsstabil angepriesen wurde. In diesem Sinne, viel Spa?.
Samstag, 12. Juli 2008
F?r die meisten GKV Versicherten dreht sich im n?chsten Jahr die Preisspirale weiter: Der Spiegel berichtet gerade, dass im n?chsten Jahr der einheitliche Krankenkassensatz bei 15,6 Prozent des Bruttolohns liegen wird. Damit wird die gesetzliche Krankenkasse nach Berechnungen der AOK durchschnittlich um 0,7 Prozentpunkte f?r die meisten GKV Versicherten teuer als bisher.
In Euro ausgedr?ckt sind das etwa 300 Euro pro Jahr f?r den einzelnen GKV - Versicherten.
Theoretisch werden mit der Einf?hrung des Gesundheitsfonds im n?chsten Jahr alle Krankenkassen den gleichen Krankenkassensatz verlangen. Die Einnahmen flie?en in einen gemeinsamen Topf, den Gesundheitsfonds und werden von dort an die gesetzlichen Krankenversicherungen ausgesch?ttet. Wenn nun eine GKV mit dem Betrag, den sie daraus erh?lt, nicht auskommt, kann sie von den Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen - bis zu einem Prozent des Monatseinkommens oder, unabh?ngig vom Einkommen, bis zu acht Euro. In diesem Fall kann der Versicherte von seinem Sonderk?ndigungsrecht Gebrauch machen.
In anderen Worten: Das System der gesetzlichen Krankenversicherung wurde vor allem durch die Gesundheitsreform von Tri-Tra-TrUlla Schmidt weiter destabilisiert und jeglichen Wettbewerbs beraubt. Die wirklichen Konsequenzen dieser Reform ohne Sinn und Zweck sind zwar jetzt schon abzusehen, wurden allerdings auf die n?chsten Regierungen und Generationen verschoben.
Donnerstag, 12. Juni 2008
Vor ?ber 125 Jahren wurde auf Dr?ngen des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck die Gesetzliche Krankenkasse gegr?ndet. Auf diesem Wege ein Happy Birthday liebe Krankenkasse.
Dienstag, 10. Juni 2008
Die private Krankenversicherung hat bis jetzt alle Angriffe von reformw?tigen Politikern ?berstanden, doch nun kommt der Z?ndstoff, der das gesamte System der PKV in Flammen aufgehen lassen k?nnte aus den eigenen Reihen.
Die gro?en Krankenversicherungsgesellschaften wie die Allianz, Axa und Ergo wollen laut einem Arbeitspapier das Gesch?ftsmodell der Privatkrankenkassen abschaffen und statt dessen eine Einheitsversicherung einf?hren.
K?nftig sollen die privaten Versicherungsgesellschaften eine Einheitspr?mien erheben und zwar unabh?ngig von Alter und Geschlecht (das kommt mir doch irgendwie bekannt, klingt nach der guten alten B?rgerversicherung der SPD aus der ?ra der Gesundheitsreform 2007) und alle Privatkrankenkassen w?rden diese Grundsicherung zu denselben Konditionen anbieten. Zeitgleich w?rde die Gesundheitspr?fung abgeschafft werden und Beitr?ge der Kinder in der PKV w?rden aus Steuermitteln des Staates ?bernommen werden.
Zeitgleich w?rden die einzelnen privaten Versicherer zu diesem Basisschutz Ad-Ons in Form von Krankenzusatzversicherungen anbieten.
Grundtenor dieses Arbeitspapiers ist in wenigen Worten: Die Trennung zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen wird damit faktisch abgeschafft.
Dann sei mir eine Frage erlaubt: Wenn die gro?en Versicherungsunternehmen wie die Allianz die Abschaffung der privaten Krankenkasse freiwillig und aus eigenen St?cken fordert, wieso zum Geier klagt eben genau die Allianz gegen das GKV-WSG, besser bekannt unter dem Namen Gesundheitsreform 2007?
Donnerstag, 27. März 2008
Gerade flattert die Pressemitteilung der Allianz Private Krankenversicherung auf den virtuellen Tisch:
Die Allianz Private Krankenversicherung wird heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform Klage einreichen.
Mit der Verfassungsbeschwerde will die Allianz Private auch die Interessen ihrer Kunden wahren:
Haupts?chlich richtet sich die Klage gegen den Basistarif, so der Vorstandsvorsitzende Ulrich Rumm der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG.
Auch stelle die Regelungen des so genannten GKV-Wettbewerbsst?rkungsgesetzes insgesamt einen gravierenden Eingriff des Gesetzgebers in das Gesch?ftsmodell der privaten Krankenversicherung dar, denn bei dem neuen Basistarif stehen PKV-Unternehmen grunds?tzlich unter Kontrahierungszwang, d.h. die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, Kunden unabh?ngig von ihrem Gesundheitszustand und finanzieller Leistungskraft zu versichern.
Auch sind Leistungsausschl?sse und Risikozuschl?ge laut dem GKV-WSG nicht zul?ssig und dadurch wird die risikoad?quate Kalkulation der Beitr?ge zu Lasten der Bestandskunden ausgehebelt.
Dadurch wird die Chancengleichheit von PKV und GKV im Wettbewerb ad absurdum gef?hrt.
Man darf also gespannt sein, ob die Gesundheitsreform 2007 nicht dort endet, wo dieses Ref?rmchen ohne Sinn und Zweck wirklich hingeh?rt: Im M?lleimer der Geschichte
Montag, 3. März 2008
Eine weitere Zahl lief mir gerade ?ber den Weg:
130000 Menschen erleiden im Krankenhaus Behandlungsfehler und m?ssen auch mit den Folgen leben.
Diese Zahl stammt von der Schlichtungsstelle der Norddeutschen ?rztekammern.
Samstag, 24. November 2007
Vor fast einem Jahr k?ndigte der PKV Verband bereits eine drastische Beitragsanpassung in der PKV wegen der Gesundheitsreform 2007 an:
Nun, die Kollegen von Spiegel Online berichten gerade, dass zwei gro?e Gesellschaften, die DKV und Allianz, mit dem Reigen der Beitragsanpassung beginnen.
Von 10 Prozent und mehr bei der DKV ist da in dem Spiegel Online Bericht die Rede.
Das k?nnte ja durchaus noch interessant werden mit dem Jahresendgesch?ft
Dienstag, 13. November 2007
Nun, in Deutschland liquidieren die Ärzte ihre Leistungen für Kunden der privaten Krankenversicherung entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte.
Im Normalfall wird der normale bzw. einfache GOÄ-Satz den Krankenkassen für die medizinischen Leistungen in Rechnung gestellt.
Für einen Selbstzahler oder PKV Kunden wird normalerweise für genau die gleiche Behandlung der Faktor 2,3 liquidiert.
Genau um diese Vorgehensweise der ?rzte ging es in dem Verfahren (AZ. III ZR 54/07 vom 8.11.2007) vor dem Bundesgerichtshof.
Im Streitfall ging es hauptsächlich um die Frage, ob ärztliche Leistungen, die nach Schwierigkeit und zeitlichem Aufwand als durchschnittlich zu bewerten sind, mit dem jeweiligen Höchstsatz der Regelspanne, also mit dem 2,3- oder dem 1,8fachen, abgerechnet werden dürfen. In der bisherigen Rechtsprechung und Literatur wird weitgehend die Auffassung vertreten, die Regelspanne solle für die große Mehrzahl der Behandlungsfälle gelten und den Durchschnittsfall mit Abweichungen nach oben und unten, also auch schwierigere und zeitaufwändigere Behandlungen, erfassen. Hieraus wird vielfach der Schluss gezogen, eine im Durchschnitt liegende ärztliche Leistung sei mit einem Mittelwert innerhalb der Regelspanne, also mit dem 1,65- oder dem 1,4fachen, zu entgelten oder mit einem etwas darüber liegenden Wert von 1,8 bzw. 1,6. Diese Auffassung hatte unter anderem das Berufungsgericht vertreten. In der Abrechnungspraxis von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist ungeachtet dessen festzustellen, dass ärztliche Leistungen weit überwiegend zu den Höchstsätzen der Regelspanne (2,3 bzw. 1,8) abgerechnet werden.
Der III. Zivilsenat hat insoweit entschieden, ein Arzt verletze das ihm vom Verordnungsgeber eingeräumte Ermessen nicht, wenn er nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche ärztliche Leistungen mit dem Höchstsatz der Regelspanne abrechne. Dem Verordnungsgeber sei die Abrechnungspraxis seit vielen Jahren bekannt und er habe davon abgesehen, den Bereich der Regelspanne für die Abrechnungspraxis deutlicher abzugrenzen und dem Arzt für Liquidationen bis zum Höchstsatz der Regelspanne eine Begründung seiner Einordnung abzuverlangen. Möchte der Arzt für eine Leistung das 2,3fache des Gebührensatzes überschreiten, ist er nach § 12 Abs. 3 GOÄ verpflichtet, dies für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen und auf Verlangen die Begründung näher zu erläutern. Ohne eine nähere Begründungspflicht im Bereich der Regelspanne ist es jedoch nicht praktikabel und vom Verordnungsgeber offenbar nicht gewollt, dass Zahlungspflichtige und Abrechnungsstellen den für eine durchschnittliche Leistung angemessenen Faktor ermitteln oder anderweitig festlegen. Insbesondere hat der Verordnungsgeber einen Mittelwert für durchschnittliche Leistungen innerhalb der Regelspanne, wie ihn Teile der Rechtsprechung und Literatur für richtig halten, nicht vorgesehen. Hiervon bleibt selbstverständlich unberührt, dass der Arzt seine Leistungen nicht schematisch mit dem Höchstsatz der Regelspanne berechnen darf, sondern sich bei einfachen ärztlichen Verrichtungen im unteren Bereich der Regelspanne bewegen muss.
Aus der Pressemitteilung des BGH
Somit wurde der Ärzteschaft ein Blankoscheck für die Behandlung der Kunden einer privaten Krankenversicherung ausgestellt. Tragen müssen das alle Kunden der privaten Krankenversicherung. Ob dies nun sinnvoll ist ... ich wage es zu bezweifeln.
Montag, 12. November 2007
Die Arzneimittel-Zulassungsbeh?rden des Bundesministeriums f?r Gesundheit und des Bundesministeriums f?r Ern?hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) stellen einen erweiterten Zugriff auf Arzneimittelinformationen zur Verf?gung:
Seit Neuestem kann man sich ?ber das Arzneimittel-Informationssystem auf PharmNet.Bund.de ?ber die einzelnen Medikamente informieren, z.B. wie die einzelen Medikamente eingenommen werden, wer der Inhaber der Zulassung ist bis hin zur Packungsbeilagen.
Dies gilt f?r alle Medikamente, die seit September 2005 die Zulassung durch die Arzneimittel-Zulassungsbeh?rden beantragt haben.
Donnerstag, 8. November 2007
Laut dem BGH Urteil von heute ja: Mehr zu dem heute gef?llten Urteil in K?rze.
Dienstag, 6. November 2007
Das Bundessozialgericht musste sich mit der Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung (in diesem Fall die Barmer Ersatzkasse) besch?ftigen (AZ: B 1 KR 11/07 R, Entscheidung vom 2. November 2007)
In dem Verfahren vor dem h?chsten Sozialgericht in Deutschland ging es um die Kostenerstattung eines Krankentransportes innerhalb Deutschlands.
Der Patient wurde von Augsburg in ein Krankenhaus nach Fulda per Hubschrauber transportiert, da das Krankenhaus in Fulda eine medizinisch notwendige Herz-Operation ohne Fremdblut-Transfusionen durchf?hren konnte. Die Kosten f?r den Krankentransport von Augsburg nach Fulda wollte die Krankenversicherung nicht erstatten. Zurecht, wie das BSG entschied.
Die durch das Grundgesetz gew?hrleistete Freiheit des Glaubens f?hrt indessen nicht dazu, dass die von Zeugen Jehovas religi?s motivierte Ablehnung von Bluttransfusionen einer medizinisch notwendigen Verlegung des Versicherten von einem Krankenhaus ins andere gleichzustellen ist. so das BSG in der Pressemitteilung zur Entscheidung.
Somit ist die Berufung auf den eigenen Glauben und Gott im Behandlungsfall nicht mehr m?glich.
Donnerstag, 27. September 2007
so ist der Zahnarzt wahrscheinlich ziemlich sauer. In dem zugrunde liegenden Fall sogar so sehr, dass das OLG Stuttgart sich mit dem Fall (AZ.:1 U 154/06 vom 17.4.2007) beschäftigte.
Hintergrund:
Der Patient sagte den für den 5.7.2005 um 13.00 Uhr vorgesehene Behandlung um 9 Uhr morgens ab und vereinbarte einen Ersatztermin. Der Zahnarzt, ein niedergelassener Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg mit eigener Praxis war darüber so erbost, dass er seinen Anwalt anwies, gemäß § 615 BGB den vertraglichen Honoraranspruch von 5916,49 Euro einzutreiben. Zumindest aber wollte der Zahnarzt von dem Patienten Schadensersatz haben, weil er wegen der Kurzfristigkeit der Terminabsage die freigewordene Zeit nicht anderweitig gewinnbringend nutzen konnte.
So weit, so gut.
Das OLG Stuttgart hatte im Gegensatz zur Vorinstanz beim Landgericht Ellwangen folgende Meinung:
Das Landgericht hat dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 2.512 EUR sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 338,82 EUR zugesprochen und die Klage im übrigen abgewiesen. Dem Kläger stehe zwar kein Anspruch nach § 615 BGB zu, doch habe der Beklagte durch die kurzfristige Absage vertragliche Nebenpflichten verletzt. Er sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Ein Patient sei gehalten, einen für ihn reservierten Behandlungstermin, den er nicht wahrnehmen könne, nach Möglichkeit frühzeitig abzusagen, um dem Arzt Gelegenheit zu geben, seine Zeit anderweit zu nutzen und Gewinn zu erwirtschaften.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Bitte sagen Sie, wenn es nötig sein sollte, möglichst frühzeitig den Termin beim Zahnarzt Ihres Vertrauens ab, denn ansonsten kann die nicht stattgefundene Behandlung dennoch ziemlich teuer werden. Wobei ich dazu sagen möchte, dass mein Zahnarzt eine Pauschale von 50 Euro für einen solchen Fall nimmt.
Quelle: Urteil des OLG Stuttgart im Volltext
Montag, 24. September 2007
Die Gesundheitsreform 2007 beschert den privaten Krankenversicherungen diverse Probleme, unter anderem auch die Portabilit?t der Alterungsr?ckstellungen in der privaten Krankenversicherung ab dem 1.1.2009. Diese Einschnitte in die Dualit?t der Krankenversicherung wird in absehbarer Zeit das Bundesverfassungsgericht besch?ftigen.
Aber nochmals auf Studie der Conti im Detail zur?ck, welche vor allem die Portabilit?t und die m?gliche Wechselwelle der PKV-Versicherten betrachtet. Portabilit?t bedeutet, dass bei einem Wechsel von einer PKV zu einer anderen die Alterungsr?ckstellungen mitgenommen werden k?nnen. Diese M?glichkeit ist der Anlass f?r eine Studie der Continentalen Krankenversicherung, wie denn die PKV-Versicherten die M?glichkeiten der Gesundheitsreform beurteilen und sehen.
Hier die Ergebnisse in wenigen Stichpunkten:
91 Prozent wollen Krankenversicherer, die auch noch in 20 Jahren auf dem Markt sind.
74 Prozent ziehen einen Wechsel nur in hochwertige Tarife in Betracht.
70 Prozent der Kunden misstrauen Vermittler.
68 Prozent halten die Beratung durch Vermittler f?r wichtig.
63 Prozent der Befragten halten Lockangebote der Versicherer (sprich: g?nstiger Beitrag und Hohes Leistungsniveau) f?r m?glich.
Die vollst?ndige Studie der Continentalen steht hier zum Download als PDF bereit.
Freitag, 21. September 2007
47 von 48 privaten Krankenversicherungen, also 97,92 Prozent aller Mitglieder des PKV-Verbandes wollen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Gesundheitsreform 2007 vorgehen.
Zankapfel ist unter anderem der ab 2009 geplante Basistarif, weil so der PKV Verband, dem Bund auf diesem Gebiet die Gesetzgebungskompetenz fehle.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Portabilit?t der Alterungsr?ckstellung in der privaten Krankenversicherung. Diese Mitnahmem?glichkeit der Alterungsr?ckstellungen bei dem Wechsel der PKV verst??t gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Die Klagen m?ssen bis 31.3.2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, denn zu diesem Zeitpunkt l?uft die Jahresfrist f?r die Beschwerde gegen die Gesundheitsreform ab.
Quelle: Spiegel Online
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